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Leitsatz
Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Hauptt盲tigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche T盲tigkeit begr眉ndet oder die wirtschaftliche Hauptt盲tigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.
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Normenkette
搂 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, 搂 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Art. 168 Buchst. a, Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL)
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Sachverhalt
Die Kl盲gerin ist die gesch盲ftsf眉hrende Komplement盲r-GmbH der A-KG. Die Kl盲gerin erhielt als Komplement盲r-GmbH eine Haftungsverg眉tung von 2.500听EUR im Jahr und verzichtete auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Alleiniger Gesellschafter und Gesch盲ftsf眉hrer der Kl盲gerin sowie alleiniger Kommanditist der A-KG ist GF. Das zun盲chst als einzelkaufm盲nnisch betriebene Unternehmen des GF 眉bernahm die A-KG im Streitjahr im Wege der Ausgliederung.
Im Streitjahr erwarb die Kl盲gerin von der B-KG ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis i.H.v. 319.327,73听EUR zzgl. 60.672,27听EUR USt und von der C-GmbH ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis i.H.v. 125.966,38听EUR zzgl. 23.933,62听EUR USt. In der Bilanz der Kl盲gerin wurden die Fahrzeuge im Umlaufverm枚gen als sonstige Verm枚gensgegenst盲nde aktiviert und eine Verbindlichkeit gegen眉ber GF passiviert, der die Fahrzeuge vom Konto seines Einzelunternehmens vor Ausgliederung bezahlte. W盲hrend einer USt-Sonderpr眉fung stellte die Pr眉ferin noch im Streitjahr fest, dass beide Fahrzeuge verschlossen, abgedeckt und nicht zugelassen in einer Halle abgestellt waren. Die Kl盲gerin machte den Vorsteuerabzug geltend, den das FA versagte. Der hiergegen gerichteten Klage gab das FG statt (FG Baden-W眉rttemberg, Urteil vom 27.7.2021, 1 K 1268/18, 亿兆体育-Index 15062439, EFG 2022, 438).
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Entscheidung
Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und wies die Klage ab. Ein Recht auf Vorsteuerabzug aus einem nur gelegentlichen Erwerb eines Pkw stehe einem Unternehmer mit andersartiger Hauptt盲tigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche T盲tigkeit begr眉ndet oder die wirtschaftliche Hauptt盲tigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Daran fehle es.
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Hinweis
1. F眉r den Vorsteuerabzug nach 搂听15 UStG und Art.听168 MwStSystRL muss der Unternehmer seine Eingangsleistungen f眉r Zwecke seiner besteuerten Ums盲tze verwenden. Dies erfordert, dass er diese Ums盲tze im Rahmen seiner wirtschaftlichen T盲tigkeit ausf眉hrt. Hierzu geh枚ren alle T盲tigkeiten eines Erzeugers, H盲ndlers oder Dienstleistenden einschlie脽lich der T盲tigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe.
Als wirtschaftliche T盲tigkeit gilt insbesondere die Nutzung von k枚rperlichen oder nicht k枚rperlichen Gegenst盲nden zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen. So ist es, wenn eine Person f眉r Verk盲ufe aktive Schritte zum Vertrieb unternimmt, indem sie sich 盲hnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, H盲ndler oder Dienstleistender. Auf die Zahl und den Umfang der Ums盲tze kommt es dabei nicht an.
Demgegen眉ber fehlt es beim blo脽en Erwerb und beim blo脽en Verkauf eines Gegenstands an der Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, da das einzige Entgelt in einem etwaigen Gewinn beim Verkauf des Gegenstands besteht. Kann ein Gegenstand seiner Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden, sind alle Umst盲nde seiner Nutzung zu pr眉fen, um festzustellen, ob er tats盲chlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verwendet wird.
2. Danach gen眉gt eine blo脽e Verkaufsabsicht beim Erwerb nicht, um eine wirtschaftliche T盲tigkeit zu bejahen. Denn allein der m枚gliche Verkauf eines Gegenstands ist nicht ausreichend, um eine insoweit eigenst盲ndige wirtschaftliche T盲tigkeit zu bejahen. Der blo脽e Erwerb eines Gegenstands in der Hoffnung, Gewinne infolge eines durch Zeitablauf gesteigerten Werts des Gegenstands zu erzielen, ist daher nicht ausreichend.
3. Ist eine T盲tigkeit bei eigenst盲ndiger Betrachtung nicht als wirtschaftliche T盲tigkeit anzusehen, kann sich ihr Unternehmenscharakter aber daraus ergeben, dass es sich um die Erweiterung einer unternehmerischen Hauptt盲tigkeit handelt.
Besteht aber die unternehmerische Hauptt盲tigkeit in der Erbringung von Gesch盲ftsf眉hrungsleistungen, ist der Erwerb und die Ver盲u脽erung von Fahrzeugen, die damit in keinem Zusammenhang steht, keine derartige Erweiterung.
Im 脺brigen muss es sich auch bei einer gelegentlich ausge眉bten T盲tigkeit um eine wirtschaftliche T盲tigkeit im vorstehenden Sinne handeln.
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Link zur Entscheidung
BFH, Urteil vom 8.9.2022 鈥 V R 26/21