Prof. Rolf-R眉diger Radeisen
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Kommentar
Das BMF-Schreiben 盲ndert Abschn.听8.2 Abs.听7 und Abs.听8 UStAE.
Ums盲tze f眉r die Luftfahrt k枚nnen unter gesetzlich genau beschriebenen Voraussetzungen steuerfrei ausgef眉hrt werden. Die Finanzverwaltung ging bisher unterschiedslos davon aus, dass Leistungen an eine Luftfahrtbeh枚rde f眉r Zwecke der Luftaufsicht i.听S.听d. 搂听29 LuftVG nicht zu den nach 搂听8 Abs.听2 UStG beg眉nstigten Leistungen geh枚ren.
F眉r alle ab dem 1.1.2021 ausgef眉hrten Ums盲tze differenziert die Finanzverwaltung bei den Fluggastkontrollen und strukturiert in diesem Zusammenhang Abschn.听8.2 UStAE neu. Zu den jetzt auch steuerbefreiten Leistungen nach 搂听8 Abs.听2 UStG geh枚ren auch Leistungen f眉r Zwecke der Luftsicherheitskontrollen zur 脺berpr眉fung von Flugg盲sten und deren Gep盲ck an eine Luftsicherheitsbeh枚rde oder an einen zur Wahrnehmung der Luftsicherheitskontrollen Beliehenen. Dies gilt auch f眉r die Anschaffung von Sicherheitseinrichtungen zur Fluggast- und Gep盲ckkontrolle (z.听B. K枚rper- oder Gep盲ckscanner) und den Einkauf von Security-Leistungen.
Hinweis
Von der Steuerbefreiung sind nicht die Leistungen zu Kontrollzwecken des Flughafen- und Bodenpersonals sowie sonstige Bodendienstleistungen (z.听B. die Reinigung des Flughafens) erfasst, soweit sie nicht ausdr眉cklich zu den genannten beg眉nstigten Zwecken geh枚ren.
Konsequenzen f眉r die Praxis
Die Finanzverwaltung fasst die Aussagen zu den steuerfreien Leistungen, die unmittelbar f眉r den Bedarf beg眉nstigter Luftfahrzeuge bestimmt sind, in einem neuen Abschn.听8.2 Abs.听7 UStAE zusammen. Neben dieser formalen 脛nderung werden auch die Regelungen f眉r Leistungen i.听Z.听m. Fluggastkontrollen 眉berarbeitet. Dies betrifft dann auch Leistungsbez眉ge f眉r Gegenst盲nde, die in dem Luftsicherheitsbereich verwendet werden.
Die Steuerbefreiung f眉r diese Ums盲tze gilt f眉r alle Ums盲tze, die nach dem 31.12.2020 ausgef眉hrt worden sind. Die Finanzverwaltung beanstandet es f眉r Ums盲tze, die vor dem 1.10.2021 ausgef眉hrt werden, aber nicht, wenn diese Leistungen abweichend von den neuen Regelungen in Abschn.听8.2 Abs.听7 Nr.听7 UStAE noch steuerpflichtig ausgef眉hrt werden. Dies gilt ebenfalls f眉r den Vorsteuerabzug des Leistungsempf盲ngers.
Soweit diese Fluggastkontrollen jetzt steuerfrei ausgef眉hrt werden, hat dies keinen Einfluss auf den Vorsteuerabzug f眉r Vorleistungen, da die steuerfreien Ausgangsleistungen nach 搂听4 Nr.听2 UStG zu den Leistungen geh枚ren, die trotz Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug nicht ausschlie脽en. Insoweit kommt es auch zu keiner Vorsteuerberichtigung f眉r Ger盲te, die innerhalb des ma脽geblichen Vorsteuerberichtigungszeitraums unter Vorsteuerabzug erworben wurden.
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Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 22.7.2021, III C 3 鈥 S 7155-a/20/10002 :003, BStBl听2021 I S.听1023.