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Leitsatz
1. Grundbesitzende Gesellschaft i.S.d. 搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG kann sowohl eine Personen- als auch eine Kapitalgesellschaft sein.
2. Bei einer 眉ber eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft vermittelten (mittelbaren) Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist f眉r eine Anteilsvereinigung i.S.d. 搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG der Anteil am Verm枚gen der Personengesellschaft und nicht die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsverm枚gen ma脽gebend.
3. H盲lt der Erwerber bereits unmittelbar oder mittelbar mindestens 95听% der Anteile am Verm枚gen der grundbesitzenden Personengesellschaft, ist ein weiterer unmittelbarer oder mittelbarer Anteilserwerb nicht mehr nach 搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG steuerbar.
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Normenkette
搂 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
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Sachverhalt
Die Kl盲gerin, eine GmbH, war mit 100听% an der B鈥怗mbH beteiligt. Die B鈥怗mbH war als Kommanditistin zu 95听% am Gesellschaftsverm枚gen einer grundbesitzenden KG beteiligt. Weitere Kommanditistin der KG mit einem Anteil von 5听% am Gesellschaftsverm枚gen war die G鈥怗mbH. Komplement盲rin der KG ohne Beteiligung am Gesellschaftsverm枚gen war die D鈥怗mbH. An der D鈥怗mbH war mit 100听% die V鈥怗mbH beteiligt.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 30.8.2011 verkaufte die V鈥怗mbH ihre 100听% Anteile an der D鈥怗mbH an die Kl盲gerin. Die D鈥怗mbH wurde umbenannt in A鈥怗mbH. Des Weiteren verkaufte die G鈥怗mbH ihre 5听%ige Kommanditbeteiligung an der KG an die B鈥怗mbH. Nach den Verk盲ufen und in der Folge durchgef眉hrten 脺bertragungen waren somit an der KG ohne Beteiligung am Gesellschaftsverm枚gen die A鈥怗mbH als Komplement盲rin und als Kommanditistin zu 100听% am Gesellschaftsverm枚gen die B鈥怗mbH beteiligt. Die Kl盲gerin war sowohl an der B鈥怗mbH als auch an der A鈥怗mbH zu 100听% beteiligt.
Das FA ging davon aus, dass der Erwerb der Kommanditbeteiligung an der KG seitens der B鈥怗mbH und der Erwerb aller Anteile an der D鈥怗mbH seitens der Kl盲gerin durch den Kaufvertrag vom 30.8.2011 den Tatbestand des 搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG erf眉llt habe. Es setzte daher gegen眉ber der Kl盲gerin Grunderwerbsteuer fest. Einspruch und Klage blieben erfolglos (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2016, 12 K 15054/13, 亿兆体育-Index 11607994, EFG听2018, 864).
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Entscheidung
Der BFH gab der Revision der Kl盲gerin statt. Der Erwerbsvorgang begr眉nde keinen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand. Die Kl盲gerin sei bereits vor Abschluss des Kaufvertrags mittelbar zu 95听% an der KG beteiligt gewesen.
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Hinweis
Im Besprechungsurteil befasst sich der BFH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine der Grunderwerbsteuer unterliegende mittelbare Anteilsvereinigung bei einer Personengesellschaft vorliegt.
1. Geh枚rt zum Verm枚gen einer Gesellschaft ein inl盲ndisches Grundst眉ck, unterliegt nach 搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG der Steuer 鈥 soweit eine Besteuerung nach Abs.听2a der Vorschrift nicht in Betracht kommt 鈥 ein Rechtsgesch盲ft, das den Anspruch auf 脺bertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begr眉ndet, wenn durch die 脺bertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95听% der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers vereinigt werden w眉rden.
2.搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG ist gleicherma脽en auf grundbesitzende Personen- und Kapitalgesellschaften anwendbar. Der Wortlaut der Vorschrift, der von "Verm枚gen" und "Anteil" an einer grundbesitzenden "Gesellschaft" spricht, differenziert insoweit nicht.
3. Die Steuerbarkeit wird durch die erstmalige Vereinigung der Anteile und hierbei durch den Erwerb des letzten Anteils ausgel枚st. Die Anteilsvereinigung kann auch dadurch erfolgen, dass der Erwerber die Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft teils unmittelbar und teils mittelbar erwirbt.
4. Der Erwerber erwirbt einen Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft dann unmittelbar, wenn er zivilrechtlich Gesellschafter dieser Gesellschaft wird. Beim mittelbaren Anteilserwerb scheidet eine Ankn眉pfung an das Zivilrecht aus, da dies keine Regelungen f眉r einen mittelbaren Anteilserwerb vorsieht. Unter welchen Voraussetzungen ein mittelbarer Anteilserwerb vorliegt, ist unter Ber眉cksichtigung von Wortlaut sowie Sinn und Zweck des 搂听1 Abs.听3 Nr.听1 GrEStG zu beurteilen. Entscheidend kommt es auf die rechtlich begr眉ndeten Einflussm枚glichkeiten auf die grundbesitzende Gesellschaft an.
5. Bei einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft setzt ein mittelbarer Anteilserwerb, der zu einer Anteilsvereinigung beitragen oder f眉hren kann, voraus, dass der Anteilserwerber sowohl bei den Zwischengesellschaft(en) 鈥 meint: eine oder mehrere zwischengeschaltete Gesellschaft(en) 鈥 als auch bei der grundbesitzenden Gesellschaft selbst in grunderwerbsteuerrechtlich erheblicher Weise die rechtliche M枚glichkeit hat, seinen Willen durchzusetzen.
a) Dies ist beispielsweise bei Vorhandensein einer einzigen Zwischengesellschaft der Fall, wenn der Anteilserwerber mindestens 95听% der Anteile an der Zwischengesellschaft h盲lt und diese ihrerseits zu mindestens 95听% an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist. Sind diese Voraussetzungen erf眉llt, wird die Beteiligung der...