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Kommentar
Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die urspr眉ngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausf眉hrlicheres BMF-Schreiben ersetzt.
Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke
Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) betreibt, erzielt damit Eink眉nfte aus Gewerbebetrieb. Damit ist die j盲hrliche Abgabe einer Gewinnermittlung (i.d.R. Anlage E脺R) erforderlich. Doch oftmals sind die zu versteuernden Betr盲ge sehr gering - egal ob ein kleiner Verlust oder Gewinn. Der Aufwand f眉r die korrekte Besteuerung ist jedoch gro脽. So m眉ssen auch die Finanz盲mter diese zus盲tzlichen Daten 眉berpr眉fen und oftmals kommt es zum Streit 眉ber die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Vereinfachungsregelung
Dies hat die Finanzverwaltung offenbar veranlasst eine Verzichtsm枚glichkeit zu schaffen und damit den B眉rokratieaufwand etwas zu verringern. Das BMF hatte in Abstimmung mit den Finanzverwaltungen der L盲nder in einem BMF-Schreiben v. 2.6.2021 eine Regelung zur Vereinfachung der ertragsteuerlichen Behandlung kleiner PV-Anlagen und vergleichbarer BHKW getroffen. Die Anlagenbetreiber k枚nnen einen schriftlichen Antrag stellen, wonach die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. In diesem Fall wird von der Finanzverwaltung ohne weitere Pr眉fung unterstellt, dass eine steuerlich unbeachtliche sog. Liebhaberei vorliegt.
Breiter gefasstes BMF-Schreiben
Offenbar gab es durch das relativ kurz gefasste erste BMF-Schreiben vom 2.6.2021 in der Praxis zahlreiche Zweifelsfragen. Deshalb hat das BMF nun ein zweites Schreiben erstellt, dass umfangreicher und mit Beispielsf盲llen unterlegt ist. Das zweite Schreiben ersetzt das bisherige BMF-Schreiben, dieses wird aufgehoben.
Unver盲ndert gilt, dass ein Antrag m枚glich ist f眉r
- Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW/kWp,
- Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW/kWp.
Was ist neu?
- Die Antragsm枚glichkeit besteht nicht nur f眉r nat眉rliche Personen, sondern auch f眉r Mitunternehmerschaften.
- Der Antrag ist durch den Vertreter/den Empfangsbevollm盲chtigen oder alle Mitunternehmer gemeinsam zu stellen.
- Alle Photovoltaikanlagen/BHKW, die von einer antragstellenden Person betrieben werden, bilden einen einzigen Betrieb.
- Auch wenn mehrere Photovoltaikanlagen bestehen, kann ein Antrag gestellt werden, sofern die installierte Gesamtleistung aller Anlagen nicht mehr als 10 kW/kWp betr盲gt.
- Auch wenn mehrere Photovoltaikanlagen bestehen, kann ein Antrag gestellt werden, sofern die installierte Gesamtleistung aller Anlagen nicht mehr als 10 kW/kWp betr盲gt.
- Dies gilt unabh盲ngig davon, ob die Anlagen auf demselben Grundst眉ck oder auf verschiedenen Grundst眉cken stehen.
- Es ist auch irrelevant, ob die Anlagen technisch voneinander getrennt oder verbunden sind.
- Auch wenn die Werkleistungseinspeisung auf 70 % begrenzt ist (gem盲脽 搂 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 bzw. 搂 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2021), bleibt die installierte Leistung ma脽gebend.
- Und auch Anlagen, welche die die 眉brigen Voraussetzungen der Vereinfachungsregelung nicht erf眉llen, sind einzubeziehen (z.B. Mieterstromanlage).
Zeitliche Voraussetzungen
Inbetriebnahme nach dem 31.12.2003
Bei Neuanlagen (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2021) ist der Antrag bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums zu stellen, der auf das Jahr der Inbetriebnahme folgt. Bei Altanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2021) ist der Antrag bis zum 31.12.2022 zu stellen.
Inbetriebnahme vor dem 1.1.2004
Bei Anlagen die vor 2004 in Betrieb genommen wurden und die nach dem Auslaufen der F枚rderung in die Einspeiseverg眉tung nach 搂 21 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2021 eintreten spricht man von sog. ausgef枚rderten Anlagen. F眉r diese kann fr眉hestens nach 20 Jahren Betriebsdauer zur Liebhaberei 眉bergegangen werden. Vereinfachend ist beim 脺bergang zur Liebhaberei von stillen Reserven mit 0 EUR auszugehen. Ein Antrag wirkt erst f眉r den VZ, der auf den VZ folgt, in dem letztmalig die garantierte Einspeiseverg眉tung gew盲hrt wurde, und f眉r alle Folgejahre.
Mehrere Anlagen
Umfasst ein Betrieb mehrere kleine Anlagen, kann ein Antrag auf Liebhaberei nur gestellt werden, wenn die Photovoltaikanlagen bzw. die BHKW nach dem 31.12.2003 oder vor mehr als 20 Jahren in Betrieb genommen wurden. Wurde eine Anlage am 1.10.2003 und die andere Anlage am 1.6.2020 in Betrieb genommen, kann der Antrag erst ab VZ 2024 gestellt werden, da dann die EEG-F枚rderung f眉r die 盲ltere Anlage entfallen sein wird.
Nutzung des Stroms
Im bisherigen BMF-Schreiben wurde noch darauf abgestellt, wo sich die Anlage befindet. Im neuen BMF-Schreiben ist hingegen ma脽gebend, wo der erzeugte Strom verbraucht wird. Damit kann ein Antrag gestellt werden, wenn der erzeugte Strom neben dessen Einspeisung in das 枚ffentliche Stromnetz ausschlie脽lich in zu eigenen Wohnzwecken genutzten R盲umen verbraucht wird. Eigenen Wohnzwecken wird die unentgeltliche 脺berlassung...