Dipl.-Finanzwirt R眉diger Happe, Prof. Dr. Axel Mutscher
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Rz. 162
Unter einem Tausch ist die Ver盲u脽erung eines Wirtschaftsguts gegen ein Entgelt zu verstehen, das nicht in Geld, sondern in einer anderen Gegenleistung besteht. Auf den Tausch finden nach 搂听480 BGB die Vorschriften 眉ber den Kauf entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist der Tausch als normaler Ver盲u脽erungs- bzw. Anschaffungsvorgang aufseiten des 脺bertragenden ein gewinnrealisierender Umsatzakt und aufseiten des Empfangenden ein Anschaffungsgesch盲ft. Das hingegebene Wirtschaftsgut wird ausgebucht; das empfangene wird an dessen Stelle mit den Anschaffungskosten eingebucht. In H枚he der Differenz entsteht ein Gewinn oder Verlust.
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Rz. 163
Die Anschaffungskosten bemessen sich beim Tausch nach der Rspr. nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Dies ist ausdr眉cklich durch 搂听6 Abs.听6 S.听1 EStG geregelt. Im Fall des Tauschs einer Beteiligung i.听S.听v. 搂听17 EStG gegen Gesellschaftsrechte an der empfangenden Personen- oder Kapitalgesellschaft bestehen die Anschaffungskosten im gemeinen Wert der Beteiligung, ebenso im Fall einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (搂听17 Abs.听2 S.听2 EStG).
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Rz. 164
Ein normaler gewinnrealisierender Ver盲u脽erungs- bzw. Anschaffungsvorgang ist nach 搂听6 Abs.听6 S.听1 EStG insbesondere der Tausch von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Damit sind die Grunds盲tze des Tauschgutachtens des BFH 眉berholt, denen zufolge ein Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften dann nicht zu einer Gewinnrealisierung f眉hrte, wenn die hingegebenen und die erhaltenen Anteile bei wirtschaftlicher Betrachtung wert-, art- und funktionsgleich sind. Im Fall des Tauschs von zwei Beteiligungen i.听S.听v. 搂听17 EStG ist der Ver盲u脽erungsgewinn der Betrag, um den der Wert der erlangten Beteiligung die Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung 眉bersteigt. Da auf die historischen Anschaffungskosten der hingegebenen Beteiligung abzustellen ist, kann ein Tausch von Beteiligungen zu einer Wertaufholung und damit zu einer Wertaufstockung f眉hren. Haben die Parteien eines Tauschs von Beteiligungen Geldzahlungen als Zuzahlungen vereinbart, um Wertunterschiede auszugleichen, so vermindern an den Ver盲u脽erer erbrachte Zuzahlungen dessen Anschaffungskosten.
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Rz. 165
Ein Tausch von Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften war schon bisher ein normaler Ver盲u脽erungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Die Grunds盲tze des Tauschgutachtens waren hierauf nicht anwendbar. Ein solcher Tausch kann auch nicht ohne Weiteres einer gewinnneutralen Realteilung gleichgesetzt werden. Mitunternehmeranteile k枚nnen gewinnneutral im Rahmen einer Realteilung einer Personengesellschaft nur getauscht werden, wenn sich der Tausch im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Aufteilung des Gesellschaftsverm枚gens vollzieht und die Gesellschafter sich vorher zum Tausch verpflichtet haben.
Laut Finanzverwaltung kann sich eine Realteilung u.听a. durch 脺berf眉hrung oder 脺bertragung von Mitunternehmeranteilen vollziehen.
Au脽erdem ist ein steuerneutraler Tausch im Rahmen des 搂听24 UmwStG m枚glich, indem ein Mitunternehmeranteil gegen Gew盲hrung von Gesellschaftsrechten an der aufnehmenden Personengesellschaft eingebracht wird. Ob Anteile an zwei gesellschafteridentischen zweigliedrigen Personengesellschaften gewinnneutral getauscht werden k枚nnen, damit jeder je einen Einzelbetrieb fortf眉hren kann, ist umstritten. Nach ihrem Zweck m眉ssen die Regeln 眉ber die Realteilung des 搂听16 Abs.听3 S.听2 EStG angewendet werden.
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Rz. 166
Einen听tausch盲hnlichen Vorgang stellt die Einbringung eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Betriebsverm枚gen im Wege der offenen Sacheinlage in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegen Gew盲hrung von Gesellschaftsrechten dar. Seit dem Jahr 2001 hat die Einbringung aus einem Betriebsverm枚gen in das Gesamthandsverm枚gen einer Mitunternehmerschaft nach 搂听6 Abs.听5 S.听3 Nr.听1 EStG zwingend zum Buchwert zu erfolgen. Hingegen ist die offene Einlage eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Privatverm枚gen in das Gesamthandsverm枚gen einer Mitunternehmerschaft ein tausch盲hnlicher Vorgang gegen Gew盲hrung von Gesellschaftsrechten. Die aufnehmende Personengesellschaft hat das Wirtschaftsgut mit dessen gemeinem Wert als Anschaffungskosten zu aktivieren.
Rz.听167 einstweilen frei
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Rz. 168
F眉r die verdeckte Sacheinlage eines einzelnen Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft macht 搂听6 Abs.听5 S.听3 Nr.听1 EStG keinen Unterschied gegen眉ber der offenen Sacheinlage. Auch hier ist bei aus dem Betriebsverm枚gen des Gesellschafters stammenden Wirtschaftsg眉tern zwingend der Buchwert und bei solchen aus seinem Privatverm枚gen der gemeine Wert anzusetzen.
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Rz. 169
搂听6 Abs.听6 S.听2 EStG bestimmt f眉r die verdeckte Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft, dass sich die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Teilwert erh枚hen.
Bei aus dem Privatverm枚gen stammenden Wirtschaftsg眉tern ist es der gemeine Wert, wie sich aus 搂听17 Abs.听2 S.听2 EStG entnehmen l盲sst. Verdeckte Sacheinlagen eines Gesellschafters in ein...