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Leitsatz
Wechselseitige Wertpapiergesch盲fte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach 搂 8b Abs. 1 KStG sind missbr盲uchlich.
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Sachverhalt
In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Vertr盲ge 眉ber wechselseitige Hin- und R眉ck眉bertragungen von Aktien und sonstigen Wertpapieren geschlossen (Wertpapierleihgesch盲fte). Die Aktienlieferungen erfolgten jeweils vor dem Tag der Hauptversammlung und wurden kurze Zeit danach wieder r眉ck眉bertragen. Abgerundet wurde dies durch Gew盲hrung von Sicherheiten und Wertausgleichen. Das Finanzamt hat im Rahmen einer Au脽enpr眉fung diese sog. Cum-Cum-Gestaltung beanstandet. Deren Zweck sei es gewesen, das steuerpflichtige Zinseinkommen durch die Erzielung von zu 95 % steuerfreien Dividendenertr盲gen k眉nstlich zu mindern, ohne dabei wirtschaftliches Eigentum an den Aktien zu erlangen. Zudem geht es in dem Urteil um die steuerliche Anerkennung einer Teilwertabschreibung auf Staats- und Unternehmensanleihen.
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Entscheidung
Das Finanzgericht best盲tigt die Rechtsauffassung des Finanzamtes. Eine kurzzeitige 脺bertragung von Aktien 眉ber den Dividendenstichtag mit wechselseitigen Wertpapiergesch盲ften, bei denen unter wirtschaftlicher Betrachtung jede Vertragspartei durch die betragsm盲脽ige Abstimmung der jeweiligen wechselseitigen Ertr盲ge, ggf. verbunden mit einem Wertausgleich, genau das erh盲lt, was sie ohne 脺bertragung der Wertpapiere erhalten h盲tte, f眉hrt nicht zu einem 脺bergang des wirtschaftlichen Eigentums i.S. des 搂 39 Abs. 2 AO. Da die Aktienerwerberin keine Anteilseignerin wurde, kann sie folglich auch keine Kapitalertragssteuer anrechnen.
Sofern wechselseitige Wertpapier眉bertragungen zu einer steuerlichen Umqualifizierung von Zinsertr盲gen in Dividendenertr盲ge f眉hren, um f眉r diese die Steuerfreiheit nach 搂 8b Abs. 1 KStG zu erlangen, ist darin ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsm枚glichkeiten nach 搂 42 AO zu sehen. Dies gilt auch f眉r eine "optimierte Wertpapier眉bertragung" um die negative Wirkung des 搂 8b Abs. 7 KStG zu umgehen.
Ferner lehnt das FG eine Teilwertabschreibung nach 搂 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ohne substantiierte Nachweise ab. Denn festverzinsliche Wertpapiere verbriefen regelm盲脽ig eine Forderung in H枚he ihres Nominalwertes. Gewisse Marktschwankungen stellen noch keine voraussichtlich dauernde Wertminderung dar.
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Hinweis
Das Urteil ist vorl盲ufig nicht rechtskr盲ftig, denn das FG hat die Revision zugelassen.
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Link zur Entscheidung
Hessisches FG, Urteil v. 28.01.2020, 4 K 890/17