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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerbefreiung f眉r Heilbehandlungen: Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sph盲re eines Medizinprofessors
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Leitsatz (redaktionell)
Die aus Anlass der Versetzung eines Universit盲tsprofessors und Klinikdirektors gew盲hrte Ausgleichszahlung f眉r den versetzungsbedingten Wegfall der auf beamtenrechtlicher Grundlage gew盲hrten M枚glichkeit zur Behandlung von Patienten im Nebenamt (Privatliquidation) ist dann nicht der unternehmerischen Sph盲re des Medizinprofessors zuzuordnen, wenn sich die Zahlung in erster Linie als Gegenleistung f眉r die vorzeitige Aufgabe der Position des Klinikdirektors darstellt und sich lediglich der H枚he nach an den bisherigen Eink眉nften aus freiberuflicher medizinischer T盲tigkeit orientiert.
Bei einer unterstellten Zuordnung des Verzichts auf das Privatliquidationsrecht zur unternehmerischen Sph盲re des Medizinprofessors greift jedenfalls die Steuerbefreiung gem盲脽 搂 4 Nr. 14 UStG ein, soweit sich der Verzicht ausschlie脽lich auf die Durchf眉hrung gem盲脽搂 4 Nr. 14 UStG steuerbefreiter Ums盲tze aus 盲rztlichen Heilbehandlungen bezieht.
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Normenkette
UStG 搂听1 Abs. 1 Nr. 1, 搂听4 Nr. 14
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Steuerbarkeit und Steuerpflicht einer "Entsch盲digung" f眉r den aus Anlass einer Versetzung des Kl盲gers erkl盲rten Verzicht auf das chef盲rztliche Privatliquidationsrecht.
Der Kl盲ger war von (鈥) bis (鈥) Professor an der Universit盲t. Bis zum (鈥) war er dienstlich als Direktor der Klinik f眉r (鈥) t盲tig. Aufgrund einer ihm als sogen. Altvertragler erteilten beamtenrechtlichen Nebent盲tigkeitsgenehmigung war er berechtigt, Patienten station盲r und ambulant privat zu behandeln und hierf眉r zu liquidieren. Dabei d眉rfte er Einrichtungen, Material und Personal des Universit盲tsklinikums in Anspruch nehmen und hatte im Gegenzug eine Nutzungsentsch盲digung abzuf眉hren, welche vom Wissenschaftsministerium auf beamtenrechtlicher Grundlage festgesetzt wurde. Wegen der Einzelheiten seiner urspr眉nglichen Rechtsstellung zum Land Schleswig-Holstein wird auf den Abschnitt III "Nebent盲tigkeit in der Krankenversorgung", 搂搂 7 ff. der Hochschulnebent盲tigkeitsverordnung - HNtVO - vom 15.12.1989 (GVOBl SH 1989, S. 219 ff.) sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2000 2 C 36/99 - juris - betreffend die privat盲rztliche Bet盲tigung eines Hochschulprofessors der Medizin in Schleswig-Holstein verwiesen. Die HNtVO wurde in der Folgezeit ge盲ndert. Im Zuge von Umstrukturierungen in der Behandlung von Privatpatienten wurde durch Art. 2 des Gesetzes 眉ber die Hochschulen und das Universit盲tsklinikum Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2007 unter 搂 3 Abs. 4 f眉r Altvertragler die folgende Besitzstandsregelung getroffen: "Personen, die aufgrund ihres Dienstverh盲ltnisses zum Klinikum das Liquidationsrecht f眉r die Behandlung von Privatpatienten haben, behalten dieses Recht bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst" (GVOBl SH 2007, S. 184, 221).
Der Kl盲ger erzielte aus der Aus眉bung des vorgenannten Nebent盲tigkeitsrechts Eink眉nfte aus freiberuflicher 盲rztlicher T盲tigkeit gem盲脽 搂 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die entsprechenden Ums盲tze aus 盲rztlichen Heilbehandlungen wurden vom Beklagten (Finanzamt - FA) als gem盲脽搂 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei behandelt.
Am 14.09.2012 trafen die Universit盲t, die Klinik und der Kl盲ger zum Zwecke der Neuorganisation folgende Vereinbarung:
"笔谤盲补尘产别濒
Prof. XY ist Professor an der Universit盲t. Er wird mit Ablauf des (鈥) in den Ruhestand treten.
Die Parteien vereinbaren auf dieser Grundlage das Folgende:
1. Prof. XY verzichtet mit Ablauf des (鈥) auf die Leitung der Klinik sowie auf das ihm einger盲umte Recht zur Privatliquidation f眉r die Behandlung ambulanter und/oder station盲rer Privatpatienten und Selbstzahler.
2. Die Universit盲t versetzt Prof. XY mit seiner hiermit erteilten Zustimmung mit Wirkung ab dem (鈥) bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand in eine sektions眉bergreifende Einrichtung der Universit盲t, die der Entwicklung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der (鈥) und ihrer Anwendung in der klinischen Medizin bezweckt. Prof. XY wird in diesem Forschungsbereich wissenschaftlich t盲tig. Eine Lehrverpflichtung besteht nicht. Er wird seinen Arbeitsplatz in die Einrichtung verlegen.
3. Die Klinik zahlt an Prof. XY als Ausgleich f眉r den Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation und s盲mtlicher sonstiger Prof. XY aufgrund dieser Vereinbarung entstehender finanzieller Nachteile bis zu dem Monat seines Eintritts in den Ruhestand einen Betrag in H枚he von (鈥) Euro brutto, f盲llig jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Auf die Zahlung nach Satz 1 eventuell anfallende Steuern tr盲gt Prof. XY.
4. Im 脺brigen bleibt die beamtenrechtliche Stellung von Prof. XY unber眉hrt".
Der Kl盲ger reichte die Umsatzsteuererkl盲rung f眉r 2013 am 15.12.2014, f眉r 2014 am 18.01.2016 und f眉r 2015 am 10.01.2017 beim FA ein. Die monatlichen Zahlungen aufgrund des im vorgenannten Vertrag gerege...