听
Entscheidungsstichwort (Thema)
Verdeckte Gewinnaussch眉ttung bei Irrtum der f眉r die Kapitalgesellschaft handelnden Person
听
Leitsatz (amtlich)
Ein Irrtum der f眉r die Kapitalgesellschaft handelnden Person steht der Annahme einer verdeckten Gewinnaussch眉ttung gem.搂 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Gesch盲ftsleiter nicht unterlaufen w盲re.
听
Normenkette
AO 搂听39 Abs. 2 Nr. 1, 搂听41 Abs. 1 S. 1, 搂听175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; KStG 搂 8 Abs. 3 S. 2
听
Nachgehend
听
Tatbestand
Die Beteiligten streiten dar眉ber, ob der Beklagte zu Recht davon ausgeht, dass es im Rahmen einer bei der A GmbH im Streitjahr 2008 durchgef眉hrten Kapitalerh枚hung zu einer verdeckten Gewinnaussch眉ttung (vGA) gekommen ist.
Bei der Kl盲gerin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Sie wurde mit Vertrag vom 14. August 2008 gegr眉ndet. Das Stammkapital betrug 125.000 鈧 und wurde von der alleinigen Gesellschafterin Frau B in H枚he von 25.000 鈧 durch Einbringung ihres (100 %-igen) Gesch盲ftsanteils an der A GmbH sowie in H枚he von 100.000 鈧 durch eine Bareinlage erbracht. B wurde auch zur Gesch盲ftsf眉hrerin der Kl盲gerin bestellt.
Neben dem Betrieb der A GmbH, einer Handelsgesellschaft, unterhielt B seit 1992 als niedergelassene 脛rztin ein Labor in Gestalt einer Einzelpraxis. Hintergrund der Gr眉ndung der Kl盲gerin war ein vom steuerlichen Berater der B, Herrn Steuerberater D, begleitetes Gesamtkonzept zur Verm枚gensbildung auf Seiten der B und ihres Ehegatten (im Folgenden E). Da die A GmbH erhebliche Gewinne erwirtschaftete, die B angesichts der Einnahmen aus ihrem Labor nicht ben枚tigte, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, schlug Herr Steuerberater D vor, die Gewinne der A GmbH zur Verm枚gensbildung durch Immobilienbesitz zu verwenden. Dazu sollte eine Holding-Gesellschaft gegr眉ndet werden, die zugleich Komplement盲r-GmbH einer von B und E zu gr眉ndenden KG werden und in die der Anteil der B an der A GmbH eingebracht werden sollte. Au脽erdem sollte das in F belegene Betriebsgrundst眉ck der A GmbH eingebracht werden, das im Eigentum von B und E stand und auf dem auch das Labor der B betrieben wurde. Mit den der Holdinggesellschaft zuflie脽enden Gewinnen der A GmbH sollten k眉nftig weitere Immobilien erworben werden. Entsprechend wurde verfahren. Es wurde die Kl盲gerin als besagte Holdinggesellschaft und sp盲ter auch eine H Grundbesitz GmbH & Co. KG gegr眉ndet. Das genannte Betriebsgrundst眉ck wurde eingebracht, mittlerweile hat die Gesellschaft weitere Immobilien erworben.
Parallel zu diesen Vorg盲ngen reifte im Jahr 2008 die 脺berlegung, das von B betriebene Labor in ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform einer GmbH, n盲mlich die I Labor GmbH, umzuwandeln. Dies erfolgte zum 31. Dezember 2008.
Im Zuge der Gr眉ndung der Kl盲gerin war auch thematisiert worden, wie eine f眉r erforderlich erachtete Kapitalerh枚hung bei der A GmbH erfolgen k枚nnte. Hierzu war am 11. August 2008 in der Kanzlei des Herrn Steuerberater D ein Aktenvermerk gefertigt worden, der 眉ber folgenden auszugsweisen Inhalt verf眉gt:
"[...] Die A GmbH soll in die neu zu gr眉ndende K Verwaltungs-GmbH eingebracht werden. Die A GmbH hat ein Stammkapital in H枚he von Euro 25.000, die K Verwaltungs-GmbH soll durch Sacheinlage der Anteile an der A GmbH in H枚he von Euro 25.000 und durch Bareinlage in H枚he von Euro 25.000 gegr眉ndet werden.
Gleichzeitig m枚chte Frau B das Stammkapital der A GmbH von Euro 25.000 um Euro 75.000 auf Euro 100.000 erh枚hen.
In diesem Zusammenhang ist zu pr眉fen in welcher Reihenfolge die Kapitalerh枚hung bezogen auf die Umstrukturierung durchgef眉hrt wird:
1. Die Kapitalerh枚hung wird vor der Einbringung durch die Gesellschafterin Frau B durchgef眉hrt. Es erfolgt eine Einzahlung in H枚he von Euro 75.000 von B privat, ihre Anschaffungskosten (搂 17 EStG) erh枚hen sich entsprechend. Die Kapitalerh枚hung findet aufschiebend bedingt statt. Da Herr Dr. M hierin ein haftungsrechtliches Problem sieht, haben wir uns gegen diese Vorgehensweise entschieden.
2. Es werden zuerst die Anteile an der A GmbH mit einem Stammkapital in H枚he von Euro 25.000 in die K Verwaltungs-GmbH eingebracht. Nach Eintragung der K Verwaltungs-GmbH wird das Kapital der A GmbH auf Euro 100.000 erh枚ht. Die Erh枚hung erfolgt durch die K Verwaltungs-GmbH indem diese mit 100.000 in bar und 25.000 Sacheinlage gegr眉ndet wird, ihr somit liquide Mittel in H枚he von Euro 75.000 zur Verf眉gung stehen.
Nach R眉cksprache mit Frau B soll die zweite Variante durchgef眉hrt werden."
Die (hier verfahrensgegenst盲ndliche) Erh枚hung des Stammkapitals der A GmbH wurde am 11. Dezember 2008 beschlossen. Sie war von Seiten der A GmbH ma脽geblich von einem ihrer Mitarbeiter, Herrn O, sowie durch Herrn Steuerberater D vorbereitet worden. Insofern hatte Herr Steuerberater D einen Entwurf f眉r den zu beurkundenden Gesellschafterbeschluss erstellt, den er zun盲chst am 25. November 2008 per E-Mail der A GmbH 眉bersandte. Der Entwurf laute...