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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bautr盲ger im Rahmen einer Organschaft. Insolvenz des Leistenden
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Leitsatz (redaktionell)
1. Sind die Beteiligten zun盲chst davon ausgegangen, der Bautr盲ger schulde die Umsatzsteuer f眉r an ihn erbrachte Bauleistungen, sind die Anspr眉che des Leistenden gegen den Bautr盲ger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer auch nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens 眉ber das Verm枚gen des Leistenden grunds盲tzlich abtretbar. Dass der Insolvenzverwalter die anderen Gl盲ubiger dadurch benachteiligen w眉rde, dass er den Anspruch an das Finanzamt abtritt, statt die Zahlungen zur Masse zu ziehen und im Rahmen der Schlussverteilung gleichm盲脽ig auf alle Gl盲ubiger zu verteilen, begr眉ndet kein Verf眉gungsverbot.
2. Ist Leistender eine Organgesellschaft, steht der Anspruch gegen den Bautr盲ger auf Nachzahlung der Umsatzsteuer aufgrund der zivilrechtlichen Vereinbarungen und wegen der Anpassung im Rahmen des Wegfalls der Gesch盲ftsgrundlage bez眉glich der Regelung zur Umsatzsteuer nicht dem Organtr盲ger, sondern der Organgesellschaft zu.
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Normenkette
UStG 搂搂听13b, 27 Abs. 19, 搂听2 Abs. 2 Nr. 2; AO 搂搂听164, 176; InsO 搂 80 Abs. 2
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Nachgehend
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Tenor
1. Die Bescheide 眉ber Umsatzsteuer f眉r 2011 und 2012, jeweils vom 鈥, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 鈥 werden dahingehend abge盲ndert, dass die Umsatzsteuer f眉r 2011 um EUR 鈥 und f眉r 2012 um EUR 鈥 herabgesetzt wird.
2. Der Beklagte tr盲gt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist vorl盲ufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H枚he des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kl盲gerin zuvor Sicherheit in gleicher H枚he leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bautr盲ger im Rahmen einer Organschaft.
Die Kl盲gerin war Gesellschafterin und Gesch盲ftsf眉hrerin der 鈥 GmbH (im Folgenden nur GmbH). Die GmbH war auf dem Gebiet der Bauleistungen unternehmerisch t盲tig. Die Kl盲gerin bildete als Organtr盲gerin mit der GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft. 脺ber das Verm枚gen der GmbH er枚ffnete das Amtsgericht 鈥 mit Beschluss vom 鈥2013 das Insolvenzverfahren und bestellte Rechtsanw盲ltin 鈥 als Insolvenzverwalterin.
Die GmbH erbrachte gegen眉ber der 鈥G, einer Bautr盲gerin (im Folgenden nur Bautr盲gerin), in den Jahren 2011 und 2012 Bauleistungen ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer gem盲脽 搂 13b UStG, da die Vertragspartner von der Umsatzsteuerschuldnerschaft der Bautr盲gerin ausgingen. Die Kl盲gerin reichte f眉r 2011 am 鈥 und f眉r 2012 am 鈥 die Umsatzsteuerjahreserkl盲rungen beim Beklagten ein.
Die Bautr盲gerin beantragte aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10) im Jahr 2015 die Erstattung der von ihr entrichteten Umsatzsteuer. Infolgedessen setzte der Beklagte gegen眉ber der Kl盲gerin gem盲脽 搂 164 Abs. 2 AO als Organtr盲gerin mit Bescheiden vom 鈥 die Umsatzsteuer f眉r 2011 um EUR 鈥 und f眉r 2012 um EUR 鈥 h枚her fest und 盲nderte die Bescheide erneut am 鈥 wegen hier nicht streitiger Gr眉nde. Dagegen legte die Kl盲gerin Einspruch ein. Am 鈥 trat die Kl盲gerin den ihr wegen der ge盲nderten Umsatzsteuerfestsetzung gegen眉ber der GmbH zustehenden Erstattungsanspruch an den Beklagten ab und meldete die Forderungen zur Tabelle an. Der Beklagte nahm die Abtretung nicht an. Die Insolvenzverwalterin 眉bersandte der Bautr盲gerin keine ge盲nderten Rechnungen und forderte auch die entsprechenden Betr盲ge nicht ein.
Mit Einspruchsentscheidung vom 鈥 wies der Beklagte die Einspr眉che als unbegr眉ndet zur眉ck.
Die Kl盲gerin ist der Auffassung, dass sie die h枚here Umsatzsteuer nicht schulde, weil das Urteil des Bundesfinanzhofes nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens der GmbH ergangen sei. Die Kl盲gerin habe als Organtr盲gerin die Rechnungen der GmbH nicht 盲ndern k枚nnen, dies habe nur die Insolvenzverwalterin tun k枚nnen. Sie selbst habe keinen abtretbaren Anspruch gegen die Bautr盲gerin auf Zahlung der Umsatzsteuer erlangt, sondern lediglich einen abtretbaren Anspruch an die GmbH auf Erstattung der Umsatzsteuer, den sie auch an den Beklagten abgetreten habe. Die Insolvenzverwalterin habe keine Abtretung erkl盲ren k枚nnen, weil dies eine Benachteiligung der Gl盲ubiger bedingt h盲tte. Da kein abtretbarer Anspruch vorgelegen h盲tte, habe der Beklagte keine 脛nderungsbefugnis gegen眉ber der Kl盲gerin gehabt.
Die Kl盲gerin beantragt,
die Bescheide 眉ber Umsatzsteuer f眉r 2011 und 2012, jeweils vom 鈥, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 鈥 dahingehend abzu盲ndern, dass die Umsatzsteuer f眉r 2011 um EUR 鈥 und f眉r 2012 um EUR 鈥 herabgesetzt wird.
Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Der Beklagte ist der Auffassung, dass eine 脛nderung der Umsatzsteuer gegen眉ber der Kl盲gerin m枚glich sei, weil die Rechnungen durch die Insolvenzverwalterin nicht berichtigt worden w盲ren. Der abzutretende Anspruch gegen die Bautr盲gerin habe zwar der GmbH zugestanden, die Wirkungen k枚nnten aber auc...