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Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine vorrangige Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers bei einvernehmlicher Schwarzlohnzahlung
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Leitsatz (redaktionell)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer sind gem盲脽 搂听42d Abs.听3 Satz听1 EStG Gesamtschuldner.
Handeln Arbeitgeber wie Arbeitnehmer durch Vereinbarung von Schwarzlohnzahlungen vors盲tzlich, kann der Vorwurf vors盲tzlichen Handelns eine vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgeber nicht rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn weder dem Haftungs- noch dem Einspruchsbescheid bzw. den Steuerakten zu entnehmen ist, warum es nicht m枚glich war, die ehemaligen Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen.
Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist nur 鈥瀉uf Antrag鈥, d.h. mit Zustimmung des Arbeitgeber zul盲ssig. Hat der Arbeitgeber keinen Antrag auf Pauschalierung gestellt, ist ein Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid rechtswidrig.
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Normenkette
EStG 搂听38 Abs. 2 S. 1, 搂听40a Abs. 2, 搂听42d Abs.听1, 3
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Streitjahr(e)
1991, 1992
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Nachgehend
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Tatbestand
Streitig ist, ob der Kl盲ger Schwarzl枚hne gezahlt hat.
Der Kl盲ger ist Zahnarzt. Er bet盲tigt sich auch auf dem Immobiliensektor, indem er sanierungsbed眉rftige Gesch盲ftsbauten erwirbt und nach Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten verkauft oder verpachtet. Wegen des besonderen Konzepts des Objekts 鈥濵arkthalle X鈥 war der Kl盲ger gezwungen, dort selbst als Inhaber von mehreren Verkaufsst盲nden aufzutreten, als er f眉r sie keine Mieter oder P盲chter fand. Die St盲nde, u.a. auch ein Pizza- und Nudelstand, wurden ausschlie脽lich mit Fremdpersonal betrieben.
Als im Rahmen einer allgemeinen Au脽enpr眉fung der Pr眉fer Unterlagen bez眉glich des Pizza- und Nudelstands anforderte, h盲ndigte der Kl盲ger dem Pr眉fer zwei Aktenordner aus. In einem befanden sich handschriftliche Unterlagen, aus denen sich Tageserl枚se und Kosten ergeben, die nicht mit den erkl盲rten Besteuerungsgrundlagen 眉bereinstimmen. Die Aufzeichnungen weisen f眉r die Monate Oktober 1991 bis Januar 1992 neben der Rubrik 鈥濭eh盲lter鈥 auch die Rubriken 鈥濭eh盲lter schwarz鈥 bzw. 鈥濭eh盲lter schw鈥 mit Betr盲gen aus, hinter denen jeweils ein Arbeitnehmer namentlich aufgef眉hrt bzw. 鈥濧ushilfen鈥 oder 鈥濺E schwarz鈥 vermerkt ist (Einzelheiten Bl. 48 ff Lohnsteuer-Arbeitgeberakte 鈥 LStA).
Der Beklagte sah in den Aufzeichnungen die zutreffenden Uraufzeichnungen des Pizza- und Nudelstands auch bez眉glich der Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer und Aushilfen sowohl der H枚he wie auch dem Empf盲nger nach, wobei auch die unter 鈥濺E schwarz鈥 aufgef眉hrten Betr盲ge als Zahlungen an Aushilfen gewertet wurden. In dem angefochtenen Lohnsteuer-Haftungs鈥 und 鈥揘achforderungsbescheid (Bl. 12 Gerichtsakte 鈥 GA) wurde daher die Lohnsteuer des Haftungsbescheids nach den Steuermerkmalen der jeweiligen Arbeitnehmer ermittelt. In dem Bescheid hei脽t es, der Kl盲ger werde als Haftender in Anspruch genommen, weil die Betr盲ge vom Arbeitnehmer nicht nachgefordert werden k枚nnten. Der Nachforderungsbescheid beruht auf dem Ansatz einer pauschalen Lohnsteuer von 15 v.H. auf die als Schwarzlohnzahlungen an Aushilfen angesehenen Betr盲ge. Hiergegen richtet sich nach erfolglosem Vorverfahren (Einspruchsbescheid vom 12.03.1999 鈥 Bl. 15 GA) die Klage.
Der Kl盲ger bestreitet die Richtigkeit der Aufzeichnungen wie auch, dass Schwarzlohnzahlungen 眉berhaupt erfolgt seien. Quittungen gebe es nicht. Woher die Aufzeichnungen stammten, sei unklar. Sie seien aber jedenfalls nicht von ihm oder in seinem Auftrag angefertigt worden. Wenn er von den Aufzeichnungen gewusst h盲tte, h盲tte er die Ordner nicht an den Pr眉fer herausgegeben. M枚glicherweise l盲gen auch Unterschlagungen des Gesch盲ftsf眉hrers vor. Zumindest h盲tte der Beklagte die Arbeitnehmer zun盲chst selbst in Anspruch nehmen k枚nnen.
Der Kl盲ger beantragt,
den Lohnsteuer-Haftungs- und -Nachforderungsbescheid vom 24.08.1998 und den dazu ergangenen Einspruchsbescheid vom 12.03.1999 aufzuheben.
Der Beklagte beantragt
Klageabweisung.
Der Beklagte meint, die Aufzeichnungen seien der Besteuerung zugrunde zu legen. Der Ordner mit den Aufzeichnungen stamme aus der Sph盲re des Kl盲gers. Kein Arbeitnehmer zeichne Unterschlagungen akribisch auf und 眉berlasse diese Beweise dann seinem Arbeitgeber. Der Kl盲ger m眉sse schon erkl盲ren, wie die Aufzeichnungen in seine Unterlagen gelangt seien. Zudem habe er die Hinzusch盲tzungen bei der Umsatzsteuer akzeptiert, mithin die Richtigkeit der Aufzeichnungen nicht grunds盲tzlich bestritten und damit auch anerkannt, dass er die Einnahmen nicht vollst盲ndig erkl盲rt habe. Die Inanspruchnahme des Kl盲gers sei ermessensfehlerfrei, weil er vors盲tzlich keine Lohnsteuer einbehalten und abgef眉hrt habe.
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Die Klage ist begr眉ndet. Der Haftungsbescheid ist wegen fehlerhafter Ermessensaus眉bung, der Nachforderungsbescheid wegen fehlenden Antrags des Kl盲gers auf Pauschalierung der Lohnsteuer aufzuheben.
1. Der auf 搂 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG gest眉tzte Haftungsbescheid 眉ber die Lohnsteuer der Jahre ...