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Entscheidungsstichwort (Thema)
AfA bei mittelbarer Grundst眉cksschenkung
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Leitsatz (redaktionell)
- Auch bei einer mittelbaren Grundst眉cksschenkung k枚nnen AfA gem. 搂听7 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2a EStG i.V.m. 搂听11d Abs.听1 EStDV nach den fortgef眉hrten Anschaffungskosten des Rechtsvorg盲ngers als Werbungskosten bei den Eink眉nften aus VuV abgezogen werden.
- 搂听11d Abs. 1 EStDV ist auch im Falle einer mittelbaren Grundst眉cksschenkung anwendbar.
- Ob die Rechtsvorg盲nger selbst AfA geltend gemacht haben, ist unerheblich. 搂听11d Abs.听1 EStDV kn眉pft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an.
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Normenkette
EStG 搂 7 Abs. 4; EStDV 搂 11d Abs. 1
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Streitjahr(e)
2011
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Nachgehend
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Tatbestand
Streitig ist die Ber眉cksichtigung von Absetzungen f眉r Abnutzung f眉r ein erworbenes Grundst眉ck.
Die Kl盲gerin wurde im Streitjahr zur Einkommensteuer einzeln veranlagt. Mit notariellem Vertrag vom 1.听August 2011 erwarb die Kl盲gerin eine Eigentumswohnung nebst Tiefgaragenstellplatz zum Kaufpreis von 421.500听EUR sowie Inventar zum Kaufpreis von 53.500听EUR. Der Kaufpreis war fr眉hest am 31.听August 2011 f盲llig. Der Besitz眉bergang auf die Kl盲gerin erfolgte am 1.听September 2011. Der Ver盲u脽erer nutzte die Wohnung noch bis zum 30.听Juni 2012 gegen einen Mietzins weiter. Mit Vertrag vom 8.听August 2011 schenkte die Mutter der Kl盲gerin dieser einen Geldbetrag i.H.v. 200.000听EUR. Der Vater der Kl盲gerin schenkte ihr mit Vertrag vom selben Tag einen Geldbetrag i.H.v. 400.000听EUR. Beide Schenkungen erfolgten mit der Auflage der Verwendung der Geldbetr盲ge f眉r den Erwerb und die Renovierung der Eigentumswohnung. Die Kl盲gerin erkl盲rte in ihrer Einkommensteuererkl盲rung 2011 im Rahmen der Eink眉nfte aus Vermietung und Verpachtung eine Absetzung f眉r Abnutzung f眉r die Eigentumswohnung sowie das erworbene Inventar i.H.v. insgesamt 4.306听EUR. Der Beklagte ber眉cksichtigte die Absetzung f眉r Abnutzung im Einkommensteuerbescheid vom 4.听M盲rz 2013 nicht. Den dagegen gerichteten Einspruch der Kl盲gerin vom 2.听April 2013 wies der Beklagte mit Einspruchsbescheid vom 12.听Juni 2013 zur眉ck.
Mit der am 12.听Juli 2013 erhobenen Klage verfolgt die Kl盲gerin ihr Begehren weiter.
Die Kl盲gerin meint, die Fiktion der mittelbaren Grundst眉ckschenkung sei konsequent dahingehend anzuwenden, dass sie auch f眉r die Anwendung des 搂听11d Abs.听1 Einkommensteuerdurchf眉hrungsverordnung (EStDV) gelte.
Die Kl盲gerin beantragt,
den Einkommensteuerbescheid 2011 vom 4.听M盲rz 2013 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 12.听Juni 2013 abzu盲ndern und die Abschreibungen i.H.v. insgesamt 4.306听EUR gem. 搂听7 Abs.听1 und Abs.听4 EStG i.V.m. 搂听11d EStDV bei den Eink眉nften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten zu ber眉cksichtigen.
Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Der Beklagte vertritt die Auffassung, 搂听11d Abs.听1 EStDV sei in dem hier vorliegenden Fall einer mittelbaren Grundst眉cksschenkung nicht anwendbar, da die Eltern der Kl盲gerin als Schenker zu keiner Zeit 眉ber das Grundst眉ck h盲tten verf眉gen k枚nnen.
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Die Klage ist zul盲ssig und begr眉ndet.
Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 4.听M盲rz 2013 ist rechtswidrig und verletzt die Kl盲gerin in ihren Rechten. Der Beklagte hat zu Unrecht Absetzungen f眉r Abnutzungen der Eigentumswohnung sowie des miterworbenen Inventars i.H.v. unstreitig 4.306听EUR unber眉cksichtigt gelassen.
骋别尘盲脽 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听7 i.V.m. 搂听7 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bei Geb盲uden des Privatverm枚gens, die nach dem 31.听Dezember 1924 fertiggestellt sind, j盲hrlich 2听% der Anschaffungskosten als Absetzungen f眉r Abnutzung abzuziehen. Entgegen der Auffassung des Beklagten kann die Kl盲gerin auch bei einer mittelbaren Grundst眉cksschenkung Absetzungen f眉r Abnutzung gem. 搂听7 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2a EStG i.V.m. 搂听11d Abs.听1 EStDV als Werbungskosten bei den Eink眉nften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass bei der Beurteilung der vorliegenden Schenkungen die Grunds盲tze der mittelbaren Grundst眉cksschenkung Anwendung finden, so dass von einer Schenkung des Grundst眉cks und nicht von einer Schenkung der Geldbetr盲ge auszugehen ist. Folglich hat die Kl盲gerin selbst keine Anschaffungskosten i.S.d. 搂听7 Abs.听4 EStG i.V.m. 搂听255 Abs.听1 Handelsgesetzbuch (HGB) getragen, von denen sie Absetzungen f眉r Abnutzung vornehmen kann.
Die Kl盲gerin war zwar zivilrechtlich gem. 搂听433 Abs.听2 BGB verpflichtet, den Kaufpreis f眉r die Eigentumswohnung nebst Inventar zu entrichten. Diese von ihr get盲tigten Aufwendungen f眉hren gem. 搂听255 Abs.听1 HGB grunds盲tzlich zu Anschaffungskosten, welche sich auch nicht um Zusch眉sse, die aus privaten Gr眉nden geleistet werden, mindern. Nach den Grunds盲tzen 眉ber die mittelbare Grundst眉cksschenkung ist Gegenstand der Schenkung der Eltern an die Kl盲gerin nach der steuerlich zwingenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise gem. 搂听39 Abs.听2 Nr.听1 Abgabenordnung (AO) nicht das geschenkte Geld, sondern die Eigentumswohnung, so dass die Anschaffungskost...