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Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. Zul盲ssigkeit der Berufung der beigeladenen Krankenkasse. Rechtsschutzbed眉rfnis. Beschwer. Verurteilung des beklagten Sozialhilfetr盲gers als zweitangegangener Rehabilitationstr盲ger zur Erbringung von Leistungen nach dem SGB 5. Erstattungsanspruch des Sozialhilfetr盲gers nach 搂 16 Abs 1 SGB 9 2018. Krankenversicherung. Hilfsmittelversorgung. Erforderlichkeit der Versorgung mit einem Therapiedreirad zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung
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Leitsatz (amtlich)
1. Zum Rechtsschutzbed眉rfnis der Berufung einer beigeladenen Krankenkasse, wenn in der Hauptsache der zweitangegangene Rehatr盲ger, hier der Sozialhilfetr盲ger, zu Leistungen nach dem SGB V verurteilt wurde und die beigeladene Krankenkasse insoweit aufgrund der auch ihr gegen眉ber wirkenden Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils auch zu den Anspruchsvoraussetzungen - hier des 搂 33 SGB V - mit einem Erstattungsanspruch durch den Sozialhilfetr盲ger rechnen m眉sste.
2. Ein Therapiedreirad, das dem Erfolg einer Krankenbehandlung dient, f盲llt nicht unter die Eingliederungshilfe nach den 搂搂 54 SGB XII und 搂 55 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung, sondern stellt ein Hilfsmittel f眉r die Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung im Sinne von 搂 33 SGB V dar (siehe hierzu BSG vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R = SozR 4-2500 搂 33 Nr 32).
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Tenor
Die Berufung der Beigeladenen gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 21. Dezember 2021 wird zur眉ckgewiesen.
Die Beigeladene hat dem Kl盲ger die au脽ergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Dar眉ber hinaus sind au脽ergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten die Erstattung der Kosten f眉r ein Therapiedreirad.
Der 1996 geborene Kl盲ger ist aufgrund einer pr盲natalen Sch盲digung unklarer Genese erheblich k枚rperlich behindert. Es liegen eine bilaterale Cerebralparese, ein spastischer Knick-Senk-Fu脽 und eine persistierende Schw盲che der Rumpf- und Beinmuskulatur, insbesondere der Wadenmuskulatur und der Kniebeuger, vor. Daneben bestehen weitere neurologische Beeintr盲chtigungen wie z.B. eine Aphasie. Der Vater des Kl盲gers ist f眉r diesen als gesetzlicher Betreuer bestellt. Der Kl盲ger wohnt im Haushalt seiner Eltern.
Der Kl盲ger ist bei der zum Verfahren beigeladenen T Krankenkasse pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. F眉r seine Fortbewegung ist er von Seiten der Beigeladenen mit einem Aktivrollstuhl versorgt. Aktuell kann er ohne Unterst眉tzung nicht frei gehen; mit Unterst眉tzung nur kurze Strecken. Bis zum M盲rz 2016 konnte der Kl盲ger kurze Strecken mit Hilfe eines Posterior Walker (Gehhilfe) zur眉cklegen. Er hat einen dauerhaften Anspruch auf Physiotherapie.
Im M盲rz 2016 wurde der Kl盲ger in der S-Klinik in M, Zentrum f眉r Kinder- und Neuroorthop盲die, operiert. Indikation hierf眉r war die extreme Verk眉rzung der Beinmuskulatur, die durch eine Fasziomyotomie sowie eine Mobilisierung des Sprunggelenks gebessert werden sollte. In den Folgejahren - zuletzt im M盲rz 2020 - befand sich der Kl盲ger mehrfach erneut station盲r in der S-Klinik zur intensiven konservativen Therapie insbesondere zwecks Verbesserung des Gangbildes (Training der Bauchmuskulatur, der Abduktoren und H眉ftstrecker).
B, Hausarzt des Kl盲gers, verschrieb diesem am 18. August 2017 das Hilfsmittel Therapiedreirad 鈥濼rix鈥 der Firma H (Hilfsmittel Nr. 22.51.02.0059). Es handelt sich dabei um ein Liege-Dreirad, das sowohl vom Kl盲ger allein als auch - mit Hilfe einer Tandemfunktion (Trailer-Set) - in Kombination mit dem Fahrrad eines weiteren Familienmitglieds betrieben werden kann. In beiden Varianten wird es (auch) durch die Muskelkraft des Kl盲gers fortbewegt. Es existiert auch ein Modell mit E-Bike/Pedelec-Antrieb. Entsprechend zweier Angebote der Firma Fahrradspezialit盲ten Freiburg vom 11. August 2017 sollte das Grundmodell 6.896,00 鈧 und das Modell mit Pedelec-(E-Bike-)Antrieb 9.056,00 鈧 kosten. Die Kosten f眉r das Trailer-Set betrugen anteilig daran jeweils 630,00 鈧.
Am 12. September 2017 beantragten die Eltern beim Beigeladenen f眉r den Kl盲ger das Therapiedreirad 鈥濼rix鈥 als Hilfsmittel aus der Krankenversicherung. Der Kl盲ger sei nach der Operation im M盲rz 2016 besonders darauf angewiesen, seine Beinmuskeln zu trainieren, um wieder unabh盲ngig vom Rollstuhl mobil zu sein.
Die Beigeladene leitete den Antrag am 21. September 2017 nach 搂 14 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) an den Beklagten weiter. Der Kl盲ger sei bereits durch den Rollstuhl hinreichend mit Hilfsmitteln versorgt, um seine Mobilit盲t zu gew盲hrleisten. Er k枚nne mit dem Rollstuhl Strecken zur眉cklegen, die typischerweise im Nahbereich des Wohnumfeldes zu Fu脽 zur眉ckgelegt w眉rden. Das Therapierad solle dagegen Trainingszwecken dienen und eine gemeinsame Freizeitgestaltung mit den anderen Mitgliedern der Familie erm枚glichen. Beides falle nicht in den Zust盲ndigkeitsbereich der Krankenversicherung, sondern sei der Eingliederungshilfe nach dem Zw枚lften B...