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Entscheidungsstichwort (Thema)
Gemeinn眉tzigkeit einer K枚rperschaft, die sich politisch bet盲tigt. - siehe dazu anh盲ngiges Verfahren beim BVerfG: 1 BvR 697/21
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Leitsatz (redaktionell)
Nach dem vom 5. Senat des BFH vertretenen engen herk枚mmlichen Bildungsbegriff, der lediglich die Vermittlung von Informationen durch theoretische Unterweisung, z.B. in einer Art Schulunterricht, als F枚rderung der Volksbildung nach 搂 52 Abs. 2 Nr. 7 AO ansieht, ist die T盲tigkeit des Vereins durch den Aufruf zu konkreten Handlungen und das Aufstellen von Forderungen als Mittel zur Erlangung von Aufmerksamkeit f眉r den gemeinn眉tzigen satzungsm盲脽igen Zweck als gemeinn眉tzigkeitssch盲dlich anzusehen.
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Normenkette
AO 搂 52 Abs. 2 Nrn.听7, 24
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Streitjahr(e)
2010, 2011, 2012
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten nunmehr im 2. Rechtsgang dar眉ber, ob der Kl盲ger in den Jahren 2010 bis 2012 (Streitjahre) die Voraussetzungen f眉r die Steuerbefreiung als gemeinn眉tzige K枚rperschaft erf眉llt hat.
Der Kl盲ger ist ein seit 20xx unter VR xxxx im Vereinsregister eingetragener Verein mit den Namen 鈥淏 e.V.鈥 (im Folgenden 鈥淰erein鈥). 鈥
Der Zweck des Vereins ist nach 搂 2 der Satzung vom xx.xx.20xx und der
Satzung vom xx.xx.20xx
鈥渄ie F枚rderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, die F枚rderung des Schutzes der Umwelt und des Gemeinwesens, der Demokratie und der Solidarit盲t unter besonderer Ber眉cksichtigung der 枚konomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Globalisierung. Der Verein f枚rdert die V枚lkerverst盲ndigung und den Frieden.鈥
搂 2 der Satzung bestimmt insoweit, dass der Verein ausschlie脽lich und unmittelbar gemeinn眉tzige Zwecke verfolge. Diese Zwecke sollen nach 搂 2 der Satzung durch folgende Ma脽nahmen verwirklicht werden:
- 鈥淎ufkl盲rung und 脰ffentlichkeitsarbeit i n der Bundesrepublik Deutschland zu den Themen Nord-S眉d Differenz und Entwicklung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Frieden, V枚lkerverst盲ndigung und weltweite Gerechtigkeit; hierzu geh枚ren u.a.:
Veranstaltungen und Mit-Veranstaltung von Konferenzen,
- Tagungen und sonstige Fach- und Publikumsereignissen zu den vorgenannten Themen,
- erstellen und verbreiteten entsprechender Publikationen,
- Bildungsarbeit an Schulen und Erstellung von Unterrichts-
- materialen,
- Durchf眉hrung von Seminaren und Bildungsveranstaltungen, wie zum Beispiel eine Sommerakademie,
- F枚rderung wissenschaftlicher Projekte und Forschung zu den oben genannten Themen unter Mitwirkung eines Wissenschaftsbeirates;
- Entwicklungs-, Umwelt- und Friedensbezogene internationale Begegnungen von Jugendlichen und Erwachsenen bei Seminaren, Sommercamps und themenbezogene Veranstaltungen;
- Aufbau eines internationalen Kontakt-Informationsnetzes zur F枚rderung der in Abs. 1 genannten Ziele im Bereich der Entwicklungs-
- politik, der Friedensarbeit und des Umweltschutzes im In- und
- Ausland;
- die finanzielle und ideelle Unterst眉tzung konkreter Umwelt-, Entwicklungs- oder Friedensbezogener Projekte im In- und Ausland.鈥
Die Satzung wurde am xx.xx.2010 teilweise neu gefasst. 搂 2 der Satzung blieb unver盲ndert. Im Einzelnen wird zu den Satzungen des Vereins auf die Akten
verwiesen.
Der Verein wurde zun盲chst mit Bescheinigung vom 09.03.2005 vom FA vorl盲ufig als gemeinn眉tzig anerkannt. Auch bei der Veranlagung des Vereins f眉r die Jahre 2006 bis 2009 ging das FA davon aus, dass der Verein die Voraussetzungen der Steuerbefreiung als gemeinn眉tzige K枚rperschaft erf眉lle. Es ergingen jedoch keine Freistellungsbescheide. Vielmehr veranlagte das FA den Verein mit dem vom Verein erkl盲rten Eink眉nften aus einem wirtschaftlichen Gesch盲ftsbetrieb.
Insoweit ber眉cksichtigte das FA die vom Verein erkl盲rten Ergebnisse des wirtschaftlichen Gesch盲ftsbetriebs (2006: Verlust i.H.v. x Euro, 2007: Verlust i.H.v. x Euro, 2008: Gewinn i.H.v. x Euro, 2009: Verlust i.H.v. x Euro). Entsprechend dieser Ergebnisse stellte das FA zum 31.12.2009 den verbleibenden Verlustabzug zur K枚rperschaftsteuer und den vortragsf盲higen Gewerbeverlust jeweils auf x Euro gesondert fest.
In den Jahren 2010 bis 2012 f眉hrte der Verein zahlreiche 鈥 in seinen Gesch盲ftsberichten n盲her aufgef眉hrte 鈥 Aktivit盲ten durch. Teils wurden die Aktivit盲ten durch themenspezifische Arbeitsgruppen teils durch (themen眉bergreifende) rund 170 unselbst盲ndige Regionalgruppen durchgef眉hrt. Die Regionalgruppen erhielten f眉r die T盲tigkeit 30 % der in ihrer Region vereinnahmten Mitgliedsbetr盲ge. Allerdings stammen die vom Verein vereinnahmten und an die Arbeits- und
Regionalgruppen weitergeleiteten Geldmittel im Wesentlichen nicht von echten Mitgliedern des Vereins. Echte Vereinsmitglieder waren vielmehr nur solche
Personen, die Mitglied in dem 60 Personen umfassenden sog. B-Rat waren. Zum Inhalt der Gesch盲ftsberichte wird im Einzelnen auf die Akten (Bl. 9 ff. K枚rperschaftsteuerakten (KSt-Akten) 2010, Bl. 11 ff KSt-Akten 2011 und Bl. 6 ff KSt-Akten 2012) verwiesen.
In den Streitjahren besch盲ftigten sich sowohl die bundesweiten Arbeitsgruppen als auch die zahlreichen Vortragsvera...