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Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an eine voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer Teilwertabschreibung auf Fondsanteile
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Leitsatz (amtlich)
F眉r eine voraussichtlich dauernde Wertminderung kann auch eine an einer Geringf眉gigkeitsgrenze von 10% orientierte Wertminderung von Fonds-Beteiligungen ausreichen.
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Normenkette
EStG 搂 6 Abs. 1
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Nachgehend
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Tatbestand
Streitig ist die steuerrechtliche Bewertung von Fondsbeteiligungen.
Die Kl盲gerin ist eine durch Umwandlung entstandene AG, deren Unternehmensgegen-stand die Vermittlung von Finanzdienstleistungen jeder Art ist. Sie vermittelt Vertr盲ge zwischen ihren Produktpartnern, z.B. Versicherungen, und deren Kunden. Die Versicherungsunternehmen zahlten der Kl盲gerin den vollen Provisionsanspruch aus, der aber nur verdient war, wenn der vermittelte Kunde den Vertrag w盲hrend der sog. Haftungszeit aufrechterhielt. Bei Stornierung oder K眉ndigung des Vertrags hatte die Kl盲gerin die vorausbezahlte, aber noch nicht verdiente Provision an das Unternehmen zur眉ckzuzahlen. Angesichts der Dauer des Haftungszeitraumes, der in der Regel 12 bis 48 Monate, ausnahmsweise auch bis zu 120 Monaten betrug, verlangten die Versicherungsunternehmen zur Sicherung dieses Provisionsr眉ckzahlungsanspruchs im Allgemeinen Sicherheiten, die die Kl盲gerin dadurch leistete, dass sie zum Marktpreis Anteile an Wertpapierfonds erwarb und verpf盲ndete (sog. Stornoreserve).
So hatte sie Anteile am Fonds 鈥濾...鈥 (V) erstmalig in 1999 zu Anschaffungskosten iHv 375.301,04 DM erworben, in 2000 weitere Anteile f眉r 577.649,78 DM (Kurswert am 16.03.2000: 290,87 DM/Anteil). Den Gesamt-Anschaffungskosten iHv 952.950,82 DM stand zum 31.12.2000 ein Depotwert iHv 860.732,13 DM (Kurswert: 203,11 DM/Anteil) gegen眉ber. Am 12.04.2001 erwarb die Kl盲gerin weitere Fondsanteile zum Preis von 172,29 DM/Anteil (Bl. 77 PA).
Au脽erdem hatte die Kl盲gerin Anteile am Fonds 鈥濻...鈥 erstmals in 2000 zum Kurswert von 107,59 DM/Anteil (Anschaffungskosten: 80.000.- DM) erworben, zum 31.12.2000 betrug der Kurswert 84,49 DM/Anteil (Depotwert: 62.824,93 DM). Am 05.04.2001 erwarb die Kl盲gerin weitere Fondsanteile zum Preis von 75,12 DM/Anteil (Bl. 77 PA).
Der Kurswert von erstmals in 2000 erworbenen Anteilen am Fonds 鈥濼...鈥 hatte 15,49 DM/Anteil (Anschaffungskosten: 93.403,49 DM) betragen. Zum 31.12.2000 betrug der Kurswert 12,98 DM/Anteil (Depotwert: 78.249,47 DM).
Angesichts der gesunkenen Werte dieser als Wirtschaftsg眉ter des Anlageverm枚gens ausgewiesenen Fondsbeteiligungen zum Bilanzstichtag 31.12.2000 bzw. dem Zeitpunkt der Bilanzerstellung (26.06.2001) nahm die Kl盲gerin in ihrer f眉r das Streitjahr 2000 abgegebenen Steuererkl盲rung Teilwertabschreibungen iHv 92.218,69 DM (V), 17.175,07 DM (S) und 15.154,02 DM (T), insgesamt also 124.547,78 DM vor.
Der Beklagte vertrat nach einer bei der Kl盲gerin f眉r die Jahre 2000 bis 2003 durchgef眉hrten Betriebspr眉fung die Auffassung, dass Teilwertabschreibungen mangels dauernder Wertminderungen im Streitjahr und auch in 2001 nicht vorzunehmen seien (vgl. Tz. 1.5 des ge盲nderten Bp-Berichts vom 06.06.2006) und legte dem nach 搂 164 Abs. 2 AO ge盲nderten K枚rperschaftsteuerbescheid f眉r 2000 vom 24. Juli 2006 einen dementsprechend erh枚hten Gewinn zugrunde.
Den hiergegen erhobenen Einspruch wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 14. August 2007 als unbegr眉ndet zur眉ck.
Die Fondsanteile seien als Anlageverm枚gen der Kl盲gerin mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren. F眉r den Ansatz eines niedrigeren Teilwerts fehle es an einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Der Teilwert b枚rsennotierter Wertpapiere richte sich grunds盲tzlich nach dem B枚rsenkurswert. Von einer dauernden Wertminderung sei nur auszugehen, wenn sich f眉r einen 眉berschaubaren Zeitraum eine Werterholung nicht abzeichne. Weil b枚rsennotierte Wertpapiere beinahe t盲glichen Kursschwankungen unterl盲gen, sei ein zum Abschlussstichtag ermittelter Kurswert mit gro脽er Wahrscheinlichkeit nicht von Dauer. Ein niedrigerer Teilwert sei beispielsweise nicht anzusetzen, weil der Kurswert an drei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen unter den Anschaffungskosten liege. Auch zyklische Schwankungen innerhalb eines F眉nfjahres-Zeitraumes spr盲chen gegen die Annahme einer dauerhaften Wertminderung, denn die Konjunktur unterliege mehrj盲hrigen Zyklen. So seien nach vorangegangener Hochkonjunktur die Aktienkurse ab 2000 auf breiter Front gefallen und h盲tten sich seit 2003 wieder kontinuierlich erholt. Der Kurswert des Templeton-Fonds 971656 habe sich gegen眉ber 2001 bis 2007 mehr als verdoppelt. Im Streitfall h盲tten die Wertminderungen aus Sicht des Tages der Bilanzerstellung noch nicht mehr als f眉nf Jahre bestanden, besondere Anl盲sse f眉r eine Wertminderung der Papiere seien nicht vorgetragen.
Mit der hiergegen erhobenen Klage h盲lt die Kl盲gerin an der Zul盲ssigkeit der Teilwertabschreibungen fest.
Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung von Aktien im Anlageverm枚gen i.S.d. 搂 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz...