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Entscheidungsstichwort (Thema)
Teleologische Reduktion von 搂 6 Abs. 5 Satz 6 EStG
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Leitsatz (redaktionell)
搂 6 Abs. 5 Satz 6 EStG findet auf zuvor zu Buchwerten in eine Personengesellschaft eingebrachte Wirtschaftsg眉ter, die innerhalb von sieben Jahren aufgrund eines voll entgeltlichen Beteiligungserwerbs auf ein K枚rperschaftsteuersubjekt 眉bergehen, keine Anwendung,.
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Normenkette
EStG 搂 6 Abs. 5
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Nachgehend
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die von der Kl盲gerin in die S GmbH & Co. KG (im Folgenden: S KG) im Streitjahr 2014 zum Buchwert eingebrachten Werte aufgrund einer im Folgejahr erfolgten Ver盲u脽erung von Anteilen am Verm枚gen der S KG durch die Kl盲gerin r眉ckwirkend im Streitjahr mit dem Teilwert zu bewerten sind.
Die Kl盲gerin ist eine Gesellschaft mit beschr盲nkter Haftung (GmbH), die im Handelsregister des Amtsgerichts N unter dem Registerblatt HRB eingetragen ist. Ihre Gesch盲ftsf眉hrer sind Herr R und Herr U. Sie ist seit Abschluss eines Ergebnisabf眉hrungsvertrags mit Wirkung zum 1.1.2007 eine Organtochter der E AG mit Sitz in N.
Die Kl盲gerin war im Streitjahr zu 100 % (nominell: X 鈧) am Kapital und Verm枚gen der mit Gesellschaftsvertrag vom 5.12.2014 gegr眉ndeten S KG mit Sitz in D beteiligt, welche im Handelsregister des Amtsgerichts unter dem Registerblatt HRA eingetragen ist. Einzige Komplement盲rin der S KG war die E S VerwaltungsGmbH (im Folgenden S GmbH) mit Sitz in D, welche im Handelsregister des Amtsgerichts F unter dem Registerblatt HRB eingetragen ist. Die Kl盲gerin hielt im Streitjahr den einzigen Gesch盲ftsanteil an der S GmbH (nominell: X 鈧).
Durch Einbringungsvertrag vom 30.12.2014 brachte die Kl盲gerin mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2014, 24 Uhr, gem. 搂 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 鈥 [die Einbringungsgege盲nst盲nde] zur Erbringung ihrer Kommanditeinlage zum Buchwert in die S KG ein. Die 眉bertragenen Wirtschaftsg眉ter waren in den Anlagen zum Vertrag einzeln aufgelistet. Soweit der Buchwert des Wertes abz眉glich nicht aufgel枚ster Baukostenzusch眉sse gem盲脽 der Bilanz der Kl盲gerin den Betrag der Kommanditeinlage in H枚he von X 鈧 眉berstieg, wurde er dem R眉cklagenkonto 1 gutgeschrieben, an welchem die Gesellschafter im Verh盲ltnis ihrer Kapitalanteile beteiligt waren. Wegen der Einzelheiten wird auf den Einbringungsvertrag vom 30.12.2014 nebst Anlagen Bezug genommen.
Die Kl盲gerin erteilte gegen眉ber der S KG 眉ber die Einbringungsgegenst盲nde zwei Rechnungen jeweils vom 30.12.2014, in welchen sie die Einbringungsgegenst盲nde mit einem Buchwert in H枚he von insgesamt X 鈧 bezifferte. Die in Abzug zu bringenden Baukostenzusch眉sse beliefen sich auf X 鈧.
Zudem erwarb die S KG mit Kaufvertrag vom 30.12.2014 von der W AG die f眉r den Betrieb in D und in K 6 notwendigen Anlagen mit allen zugeh枚rigen Rechten und Pflichten zu einem Nettokaufpreis in H枚he von insgesamt X 鈧.
Mit Einbringungsvertrag vom 29.9.2015 眉bertrug die Kl盲gerin ihren Anteil an der S GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2015 auf die S KG, sodass diese zu einer sog. Einheitsgesellschaft wurde.
Mit Kaufvertrag vom 29.9.2015 ver盲u脽erte die Kl盲gerin 51 % ihrer Anteile am Verm枚gen der S KG zu einem Kaufpreis in H枚he von X 鈧 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30.9.2015 an die S BeteiligungsmbH & Co. KG (im Folgenden: SB KG). Die SB KG wird im Handelsregister des Amtsgerichts F unter dem Registerblatt HRA gef眉hrt. 鈥 [Gesellschafter der SB KG sind] die folgenden Gesellschaften: Gesellschaft K 3 GmbH, Gesellschaft K 7 GmbH, Gesellschaft K 4 GmbH, Gesellschaft Stadt D GmbH, Gesellschaft K 2 GmbH, Gesellschaft Stadt K 1 GmbH, Gesellschaft K 6 GmbH, Gesellschaft K 5 GmbH (im Folgenden: K-Gesellschaften). F眉r die SB KG wurde aufgrund des Erwerbs eine Erg盲nzungsbilanz aufgestellt.
Mit Vertrag vom 3.3.2016 盲nderten die SB KG und die Kl盲gerin den am 29.9.2015 geschlossenen Kaufvertrag und vereinbarten u.a. einen Versp盲tungsschadensersatz in H枚he von X 鈧. Der Vertrag vom 3.3.2016 wurde anschlie脽end in notariell beurkundeter Form best盲tigt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Vertrag vom 3.3.2016 Bezug genommen.
Der Beklagte ber眉cksichtigte in dem Bescheid der Kl盲gerin 眉ber die gesonderte und einheitliche Feststellung des dem Organtr盲ger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft gem. 搂 14 Abs. 5 des K枚rperschaftsteuergesetzes (KStG) f眉r 2014 vom 1.4.2016 den 脺bergang der auf die S KG 眉bertragenen Wirtschaftsg眉ter zun盲chst zu den Buchwerten und stellte das dem Organtr盲ger zuzurechnende Einkommen erkl盲rungsgem盲脽 in H枚he von X 鈧 fest. Der Bescheid erging unter dem Vorbehalt der Nachpr眉fung.
Aufgrund der Ver盲u脽erung der Anteile am Verm枚gen der S KG durch die Kl盲gerin wurde in dem Bescheid 眉ber die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen f眉r die S KG f眉r 2015 vom 22.9.2017 ein Ver盲u脽erungsgewinn in H枚he von X 鈧 (Verkaufspreis X 鈧 abzgl. Kaufpreisminderung X 鈧 abzgl. 51 % des steuerlichen Eigenkapitalkontos der S KG i.H.v. X 鈧) festgestel...