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Entscheidungsstichwort (Thema)
Eink眉nfte aus privaten Ver盲u脽erungsgesch盲ften
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Leitsatz (redaktionell)
Bei dem ver盲u脽erten Inventar handelt es sich um Gegenst盲nde des t盲glichen Gebrauchs. Gegenst盲nde des t盲glichen Gebrauchs sind solche, die typischerweise einem durch wirtschaftliche Abnutzung bedingten Wertverlust unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial haben bzw. die 眉blicherweise zur Nutzung und nicht zur Ver盲u脽erung angeschafft werden. Demzufolge unterliegt nur die Ver盲u脽erung der Eigentumswohnung gem. 搂 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung, nicht jedoch die Ver盲u脽erung des Inventars.
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Normenkette
EStG 搂听23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 搂听22 Nr. 2
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Kaufpreisaufteilung f眉r den Verkauf einer Ferienwohnung und 眉ber die Frage, ob der Verkauf von Einrichtungsgegenst盲nden einer Ferienwohnung gem. 搂 22 Nr. 2 EStG i.V.m. 搂 23 EStG der Einkommensteuer unterliegt.
Die Kl盲ger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kl盲ger erzielte im Streitjahr u.a. Eink眉nfte aus der Vermietung einer Ferienwohnung im Ferienort C-Stadt (P-Weg 20).
Der Kl盲ger hatte die Ferienwohnung mit notariellem Kaufvertrag vom 02.05.2013 (Seite 4 ff. der Akte Grund und Boden) erworben und nach Fertigstellung im Jahr 2014 vermietet. Im notariellen Kaufvertrag verzichteten der Verk盲ufer und der Kl盲ger als K盲ufer auf die Umsatzsteuerbefreiung gem. 搂 4 Nr. 9a UStG und optierten zur Umsatzsteuer. Im Hinblick auf 搂 13b UStG, wonach nur der K盲ufer Steuerschuldner der Umsatzsteuer war, stellte der Verk盲ufer die Umsatzsteuer dem Kl盲ger nicht in Rechnung.
Im Rahmen des Kaufs der Ferienwohnung waren folgende Anschaffungskosten (ohne USt) angefallen (siehe 脺bersicht Seite 3 der Akte Grund und Boden):
Position |
Betrag |
Grund und Boden |
54.227,17 鈧 |
骋别产盲耻诲别 |
133.637,58 鈧 |
Stellplatz und Au脽enanlagen |
5.650 鈧 |
Wohnungseinrichtung |
29.037,76 鈧 |
Summe |
222.552,51 鈧 |
Dar眉ber hinaus wendete der Kl盲ger im Jahr 2014 f眉r die Einrichtung der Ferienwohnung einen Betrag in H枚he von 6.095,16 鈧 (netto) auf, der im Jahr 2014 sofort als Werbungskosten abzugsf盲hig war. Insgesamt wandte der Kl盲ger f眉r Inventar und Kleinger盲te Betr盲ge in H枚he von 35.132,92 鈧 netto und 41.808,17 鈧 brutto auf (siehe 脺bersicht, Bl. 99 der Gerichtsakte).
In den Jahren 2014-2016 vermietete der Kl盲ger die Ferienwohnung 眉ber die Agentur C Appartement & Immobilien Service GmbH (Agenturvertrag vom 14.04.2014, Bl. 19 ff. der Akte Grund und Boden). Eine Eigennutzung der Wohnung war nach Ziff. 6 des Vertrages nicht m枚glich. Der Kl盲ger erzielte dabei in den Jahren Einnahmen in H枚he von 6.841 鈧 (2014), 14.385 鈧 (2015) und 1.553 鈧 (2016).
Mit notariellem Vertrag vom 29.03.2016 (Bl. 33 ff. der Rechtsbehelfsakte, Bl. 85 ff. der Gerichtsakte) ver盲u脽erte der Kl盲ger die Ferienwohnung einschlie脽lich der hochwertigen Einbauk眉che und des gesamten Wohnungsinventars zu einem Preis in H枚he von insgesamt 265.000,00 鈧 an die Eheleute S. aus J-Stadt. Der Wert des Zubeh枚rs wurde im Kaufvertrag mit 45.000 鈧 (搂 1 des Kaufvertrages) veranschlagt. Der 脺bergang von Nutzungen und Lasten auf die Erwerber erfolgte zum 03.05.2016. Hintergrund des Verkaufs war, dass die Wohnung aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht als Ferienwohnung vermietet werden durfte.
In der Zeit zwischen Fertigstellung und Verkauf der Ferienwohnung nahm der Kl盲ger Abschreibungen in folgender H枚he in Anspruch:
Position |
Betrag |
Grund und Boden |
0,00 鈧 |
骋别产盲耻诲别 |
6.460,58 鈧 |
Stellplatz und Au脽enanlagen |
1.365,00 鈧 |
Wohnungseinrichtung |
7.562,76 鈧 |
Summe |
15.388,34 鈧 |
In seiner am 23.07.2017 abgegebenen Umsatzsteuererkl盲rung 2016 erkl盲rte der Kl盲ger Vorsteuerberichtigungsbetr盲ge gem. 搂 15a UStG in H枚he von insgesamt 29.822,35 鈧, wobei ein Teilbetrag in H枚he von 26.990,19 鈧 auf Grundst眉cke und sonstige Wirtschaftsg眉ter i.S.v. 搂 15a Abs. 1 Satz 2 UStG entfiel und ein Teilbetrag in H枚he von 2.832,16 鈧 auf andere Wirtschaftsg眉ter i.S.v. 搂 15a Abs. 1 Satz 1 UStG (Bl. 2 ff. der Umsatzsteuerakte).
Im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 23.08.2017 ber眉cksichtigte der Beklagte bei den sonstigen Eink眉nften Eink眉nfte aus privaten Ver盲u脽erungsgesch盲ften in H枚he von 48.056,00 鈧. Der Beklagte berechnete die Eink眉nfte dabei wie folgt:
Position |
Betrag |
Ver盲u脽erungspreis lt. Vertrag |
265.000,00 鈧 |
Anschaffungskosten |
-193.514,00 鈧 |
AfA 2014-2016 |
7.826,00 鈧 |
Werbungskosten |
|
Notar, Amtsgericht, Kopien |
-265,14 鈧 |
痴辞谤蹿盲濒濒颈驳办别颈迟蝉别苍迟蝉肠丑盲诲颈驳耻苍驳 |
-4.000 鈧 |
Umsatzsteuerberichtigung 搂 15a UStG (nur f眉r GruBo, 骋别产盲耻诲别, Au脽enanlagen) |
-26.990,19 鈧 |
痴别谤盲耻脽别谤耻苍驳蝉驳别飞颈苍苍 |
48.056,67 鈧 |
Gegen den Einkommensteuerbescheid legten die Kl盲ger am 12.09.2017 Einspruch ein. Nach ihrer Auffassung ergebe sich ein 痴别谤盲耻脽别谤耻苍驳蝉驳别飞颈苍苍 in H枚he von lediglich 223,34 鈧, der sich wie folgt ermittele.
Position |
Betrag |
Ver盲u脽erungspreis lt. Vertrag f眉r das unbewegliche Verm枚gen |
220.000,00 鈧 |
Anschaffungskosten lt. Anlagen zur Steuererkl盲rung |
-193.514,75 鈧 |
AfA 2014-2016 lt. Anlage zur Steuererkl盲rung |
7.825,58 鈧 |
Werbungskosten lt. Anlage zur Steuererkl盲rung |
-34.087,49 鈧 |
痴别谤盲耻脽别谤... |