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Entscheidungsstichwort (Thema)
Wissenschafts- und Forschungseinrichtung als Zweckbetrieb
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Leitsatz (redaktionell)
1) F眉r die Frage, ob sich der Tr盲ger der Wissenschafts- und Forschungseinrichtung 眉berwiegend aus Zuwendungen der 枚ffentlichen Hand finanziert, ist nicht auf einen Dreijahreszeitraum abzustellen, sondern ausschlie脽lich auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum.
2) 脺berwiegende Finanzierung bedeutet, dass die Einnahmen einschlie脽lich Umsatzsteuer zu mehr als 50 v.H. aus Quellen stammen m眉ssen, die nicht Gegenleistung f眉r Leistungen der Wissenschafts- und Forschungseinrichtung sein d眉rfen.
3) Soweit die Voraussetzungen des 搂 68 Nr. 9 AO im Einzelfall gegeben sind, wird hinsichtlich der gesamten T盲tigkeit des Steuerpflichtigen mit Ausnahme der T盲tigkeiten nach 搂 68 Nr. 9 S. 3 AO ein Zweckbetrieb fingiert. Sind die Voraussetzungen dagegen im Einzelfall nicht gegeben, ist ohne eine weitere Abw盲gungsentscheidung davon auszugehen, dass die K枚rperschaft in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.
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Normenkette
AO 搂搂听53, 55 Abs. 1, 搂听68 Nr. 9; GewStG 搂 3 Nr. 6; KStG 搂 5 Abs. 1 Nr. 9; AO 搂 52 Abs. 2
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Frage, ob der Kl盲ger eine nach 搂 5 Abs. 1 Nr. 9 des K枚rperschaftsteuergesetzes 鈥 KStG 鈥 und 搂 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes 鈥 GewStG 鈥 steuerbefreite gemeinn眉tzige K枚rperschaft ist, insbesondere ob die vom Kl盲ger im Streitzeitraum vereinnahmten Entgelte im Rahmen eines Zweckbetriebs im Sinne des 搂 68 Nr. 9 der Abgabenordnung 鈥 AO 鈥 erwirtschaftet wurden.
Der Kl盲ger ist ein 0000 gegr眉ndeter Verein, der seit 0000 seinen Sitz in L. hat und seit Ende 0000 seinen jetzigen Namen f眉hrt. Ausweislich der Vereinssatzung i. d. F. vom 00.00.0000 ist der Vereinszweck die鈥 und 鈥 und 鈥. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen.
Der Kl盲ger ist in der Vergangenheit als gemeinn眉tzige K枚rperschaft im Sinne des 搂 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, 搂 3 Nr. 6 GewStG anerkannt worden. Freistellungsbescheide f眉r die Jahre 1991 bis 1996 wurden erteilt. Auch f眉r die Streitjahre 1997 bis 1999 erteilte der Beklagte auf Antrag des Kl盲gers, dem eine Kurzdarstellung von 33 verschiedenen in den Streitjahren durchgef眉hrten Projekten beigef眉gt war (K枚rperschaftsteuerakte 1997), zun盲chst einen Freistellungsbescheid. Der Freistellungsbescheid vom 00.00.0000 erging unter dem Vorbehalt der Nachpr眉fung.
In den Jahren 2002 und 2003 fand beim Kl盲ger eine Au脽enpr眉fung des Beklagten statt. Im Rahmen der Pr眉fung stellte der Beklagte fest, dass der Kl盲ger 枚ffentliche und private Organisationen insbesondere auf den Gebieten der 鈥, des 鈥 sowie der 鈥 beraten hat. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Kl盲gers entwickelten dabei Ideen zu bestimmten Forschungsvorhaben. Danach wurden Tr盲ger gesucht, die diese Vorhaben f枚rdern sollten. Au脽erdem erhielt der Kl盲ger konkrete Forschungsauftr盲ge und nahm in geringerem Umfang auch an Ausschreibungen f眉r Forschungsprojekte teil (vgl. z. B. Einspruchsbegr眉ndung vom 00.00.0000).
Die Auftr盲ge an den Kl盲ger in den Streitjahren erfolgten in unterschiedlichen Formen, teils als so genannte Werkvertr盲ge 鈥 WV 鈥 (Beispiele: C., Blatt 21 ff. d. A.; N., Blatt 172 ff. Pr眉ferhandakten 鈥 BpHA 鈥; X. 鈥, Kooperationsvertrag unter Tz 2.1, Blatt 440 ff. BpHA; I. Blatt 359 ff. BpHA) oder nicht n盲her bezeichnete Vertr盲ge (W.1., Blatt 38 ff. d. A.). Teilweise wurden Zuwendungsbescheide 鈥 ZB 鈥 erlassen (W.2., Blatt 181 ff. BpHA), teilweise F枚rderantr盲ge genehmigt bzw. Mittel bewilligt (E. Blatt 198 ff. BpHA).
Die Forschungsprojekte erstreckten sich meistens 眉ber mehrere Jahre und wurden je nach Vereinbarung mit dem konkreten Auftraggeber mit unterschiedlichen Ergebnissen abgeschlossen. Insbesondere kam es zu Abschlussberichten (mit und ohne konkrete Beratung des Auftraggebers), zur Ver枚ffentlichung in Buchform (Verkauf durch Auftraggeber oder Kl盲ger), zur Durchf眉hrung von Ausstellungen und/oder zur Vorbereitung und Durchf眉hrung von Bildungsveranstaltungen.
Die wesentlichen Vertr盲ge / Zuwendungsbescheide etc. in den Streitjahren mit einem finanziellen Volumen von jeweils 眉ber 鈥 DM sind Folgende:
Lfd. Nr. |
Zahlstelle |
finanzielles Volumen |
Laufzeit |
Blatt d. A. |
Art |
1/1997 |
N. |
鈥 DM |
1995 bis 1997 |
172 ff. BpHA |
WV |
2/1997 |
E. |
鈥 DM |
1996 |
(tw.1996 gebucht) |
421 BpHA |
3/1997 |
E. |
鈥 DM |
1995 bis 1997 |
198 BpHA |
ZB |
11/1997 |
鈥 |
鈥 DM |
1997 bis 1998 |
170 BpHA |
WV |
14/1997 |
E. |
鈥 DM |
1997 bis 1998 |
208 BpHA |
ZB |
15/1997 |
鈥 |
鈥 DM |
1997 bis 1998 |
|
|
17/1997 |
鈥 |
鈥 DM |
1996 bis 1998 |
77 BpHA |
WV |
8/1998 |
X. |
鈥 DM |
1998 bis 2001 |
440 Bp,119 d.A. |
WV |
16/1999 |
鈥 |
鈥 DM |
1999 |
92,115,BpHA |
WV |
18/1999 |
鈥 |
鈥 DM |
1999 |
38-45 |
WV? |
19/1999 |
鈥 |
鈥 DM |
1999 bis 2000 |
BpBericht |
WV |
Neben den aufgef眉hrten Gesch盲ftspartnern des Kl盲gers f盲llt insbesondere die I. mit einer Reihe von Projekten mit einem Gesamtvolumen von ca. 鈥 DM ins Gewicht (lfd. Nrn. 19-23/1997 und 16/1998). Den entsprechenden Zahlungen liegen nach Lage der Akten teilweise Absprachen 眉ber Zusch眉sse, teilweise Werkvertr盲ge zu Grunde (Blatt 49 ff., 52, 5...