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Entscheidungsstichwort (Thema)
Anschaffungsnebenkosten beim geplanten aber gescheiterten Erwerb von GmbH-Anteilen
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Leitsatz (amtlich)
1. Anschaffungskosten, einschlie脽lich der Anschaffungsnebenkosten einer Verm枚gensanlage, geh枚ren nicht zu den abzugsf盲higen Werbungskosten bei den Eink眉nften aus Kapitalverm枚gen.
2. Auch vergeblich aufgewendete Anschaffungskosten bleiben Anschaffungskosten. Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsg眉tern des Privatverm枚gens sind sie grunds盲tzlich nicht zu ber眉cksichtigen. Da Wirtschaftsg眉ter des Kapitalverm枚gens mangels Abnutzbarkeit nicht abschreibungsf盲hig sind und vergebliche Anschaffungskosten das steuerrechtliche Schicksal erfolgreicher Anschaffungsaufwendungen teilen, sind auch die Anschaffungskosten und Nebenkosten bei den Eink眉nften aus Kapitalverm枚gen nicht ber眉cksichtigungsf盲hig.
3. Welche Kosten dem Anschaffungsvorgang im Einzelfall zuzuordnen sind, bestimmt sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei ist ein blo脽er kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend; vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an.
4. Aufwendungen, die f眉r den Erwerb einer Kapitalanlage gemacht werden, rechnen, anders als Aufwendungen bei einer bestehenden Kapitalanlage nicht zu den Werbungskosten, sondern zu den Anschaffungskosten. Denn zu diesen geh枚rt nicht nur der Kaufpreis in engerem Sinn, sondern alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das Wirtschaftsgut zu erlangen.
5. Beratungskosten, die im Zusammenhang mit einem Erwerb angefallen sind, sind dann Anschaffungskosten, wenn die Kaufentscheidung bereits grunds盲tzlich getroffen wurde.
6. Vergeblich aufgewandte Beratungskosten anl盲sslich der fehlgeschlagenen Gr眉ndung einer Kapitalgesellschaft geh枚ren zu den Anschaffungsnebenkosten einer - erstrebten - Beteiligung und nicht zu den Werbungskosten bei den Eink眉nften aus Kapitalverm枚gen. Dies gilt auch f眉r Beratungskosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Gesch盲ftsanteilen, wenn sie nach einer grunds盲tzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Beratung nicht lediglich eine Ma脽nahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst sp盲ter zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt.
7. Nicht alle der Finanzierung dienenden Aufwendungen sind zwangsl盲ufig Werbungskosten. Eine von den Beteiligten als "Finanzierungsberatung" bezeichnete Beratung kann grunds盲tzlich nicht losgel枚st und abweichend von den anderen Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb durchgef眉hrt worden sind, betrachtet werden; vielmehr m眉ssen die Beratungsleistungen einheitlich beurteilt werden. Ma脽geblich f眉r die Beurteilung der Aufwendungen zur Abgrenzung zwischen Werbungkosten und Anschaffungs(neben)kosten ist nicht die Bezeichnung der Leistung, die die Vertragspartner (z. B. in der Rechnung) gew盲hlt haben, sondern der tats盲chliche wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistung.
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Normenkette
EStG 搂搂听9, 17, 19-20, 23; HGB 搂 155
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten in diesem Verfahren um die Frage, ob Aufwendungen des Kl盲gers, die im Zusammenhang mit einem gescheiterten Ankauf von GmbH-Anteilen get盲tigt wurden, als Werbungskosten abziehbar sind.
Der Kl盲ger ist Diplom-Kaufmann und arbeitete mehrere Jahre als Gesch盲ftsf眉hrer in unterschiedlichen Unternehmen sowie als selbst盲ndiger Unternehmensberater.
Als der Kl盲ger im Jahr 2008 von Nachfolgeplanungen der Gesellschaftergesch盲ftsf眉hrer der ... A-GmbH (A-GmbH) erfuhr, nahm er mit einem der Gesellschaftergesch盲ftsf眉hrer Vertragsverhandlungen auf, die im Jahr 2009 fortgesetzt wurden. Der Kl盲ger plante, die angebotenen Anteile aller drei Gesellschafter der A-GmbH zu 100 % zu erwerben und anschlie脽end als alleiniger Gesch盲ftsf眉hrer t盲tig zu werden. Zu diesem Zweck lie脽 der Kl盲ger die technische Due Diligence bei der A-GmbH durchf眉hren.
Um die pers枚nliche Haftung des Kl盲gers zu begrenzen, sollte eine weitere GmbH, die zu gr眉ndende ... B-GmbH (B-GmbH), sowohl die Anteile an der A-GmbH erwerben als auch das Darlehen f眉r die Finanzierung des Erwerbs der Anteile aufnehmen. Auch f眉r die B-GmbH plante der Kl盲ger seine 100 %ige Beteiligung und als alleiniger Gesch盲ftsf眉hrer t盲tig zu werden. Zur Finanzierung dieses Anteilserwerbes (ca. 8.000 T鈧) sollte die B-GmbH u. a. ein Darlehen in H枚he von 1.250 T鈧 aufnehmen. Als Sicherheiten sollten eine Lebensversicherung des Kl盲gers als Sicherungsgeber in H枚he von 500 T鈧, eine selbstschuldnerische B眉rgschaft des Kl盲gers in H枚he von 1.250 T鈧 und die verpf盲ndeten Gesellschaftsanteile an der A-GmbH dienen. Zus盲tzlich sollte die B-GmbH eine Ausfallb眉rgschaft ... C-GmbH (C-GmbH) 眉ber 1.000 T鈧 beibringen.
Im Zusammenhang mit den Planungen des Kl盲gers zum Erwerb der Anteile nahm der Kl盲ger auch Beratungsleistungen des Herrn D, E, in Anspruch. Mit diesem erstellte er u. a. ein Finanzierungstableau und arbeitete einen Businessplan zur Pr眉fung der Frage aus, was erwirtschaftet werden m眉sste, um die geplante Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs rentabel gestalten zu k枚nnen. Au脽erdem b...