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Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslohn durch Zuwendung einer Ma脽nahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge
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Leitsatz (redaktionell)
- Die Zuwendung einer 鈥濻ensibilisierungswoche鈥 zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge i.S.d. 搂搂 20, 20 a SGB V, die keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeintr盲chtigungen hat und f眉r die die Arbeitnehmer bei freigestellter Teilnahme Fahrtkosten und eigene Freizeit (Zeitguthaben, Urlaub) aufzuwenden haben, ist als Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils zu qualifizieren, der lediglich in dem in 搂 3 Nr. 34 EStG beschriebenen Umfang steuerfrei zu belassen ist.
- Die allgemeine Gesundheitsvorsorge liegt ungeachtet ihrer betrieblichen Mitveranlassung zuv枚rderst im pers枚nlichen Interesse der Arbeitnehmer.
- Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse kommt nicht in Betracht, wenn die jeweiligen Veranlassungsbeitr盲ge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht m枚glich ist.
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Normenkette
EStG 搂听3 Nr. 34, 搂听19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB V 搂搂听20, 20a
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Kl盲gerin wird nach einer Lohnsteuerau脽enpr眉fung (Pr眉fungsbericht vom 23.3.2012) durch Lohnsteuernachforderungsbescheid vom 3.4.2012 u.a. in H枚he von xx Euro (Lohnsteuer, Solidarit盲tszuschlag und Kirchensteuer) f眉r die Jahre 2008 bis 2010 im Zusammenhang mit ihren Arbeitnehmern gew盲hrten geldwerten Vorteilen in Gestalt der Durchf眉hrung von sog. 鈥濻ensibilisierungswochen鈥 in Anspruch genommen.
Streitig ist, ob die Teilnahme von Arbeitnehmern der Kl盲gerin an einw枚chigen Seminaren (鈥濻ensibilisierungswoche鈥) als Zuwendung mit Entlohnungscharakter zu qualifizieren ist.
Die Kl盲gerin hatte bereits mit Schreiben vom 12.10.2010 den Beklagten um Auskunft 眉ber die lohnsteuerliche Behandlung des Angebots, insbesondere der Sensibilisierungswoche, im Rahmen eines 鈥濪emografieprojekts鈥 ersucht. Hier眉ber kam es zu dem unter dem Aktenzeichen 16 K 922/12 L gef眉hrten Klageverfahren, das mit dem Urteil vom 18.4.2013 endete. Das Gericht hat die Klageakte beigezogen.
Es wurden seinerzeit Unterlagen unter der Bezeichnung 鈥濴鈥 眉bergeben, auf deren Inhalt verwiesen wird. Die Kl盲gerin, so hie脽 es in dem Auskunftsersuchen und so entspricht es dem derzeitigen Sachvortrag, habe in Zusammenarbeit mit der T hierzu ein Konzept entwickelt, das dazu dienen sollte, die Besch盲ftigungsf盲higkeit, die Leistungsf盲higkeit und die Motivation der aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend alternden Belegschaft zu erhalten. Unter anderem werde ein einw枚chiges Einf眉hrungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse 眉ber einen gesunden Lebensstil angeboten (sog. Sensibilisierungswoche). Zur 鈥瀦entralen Funktion der Sensibilisierungswoche鈥 hie脽 es in dem vorgelegten Material der T 鈥濫ntwicklung von Personalressourcen鈥 im Klageverfahren Az. 16 K 922/12 L, die Sensibilisierungswoche sei ein unverzichtbarer strategischer Grundpfeiler der Personal-, Pers枚nlichkeits- und Organisationsentwicklung. Es gehe darum, F眉hrungsstil, Mitbestimmung und Umgang und Kommunikation im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen zu 眉berpr眉fen.
Das Angebot richtete sich an s盲mtliche Mitarbeiter der Kl盲gerin. Eine Verpflichtung zur Teilnahme war nach dem Vortrag der Kl盲gerin zwar beabsichtigt, aber gegen den B etriebsrat nicht durchsetzbar gewesen. Bei einer zugesagten Teilnahme bestand eine Anwesenheitspflicht unter Androhung von Sanktionen. Die Teilnehmer hatten vorab einen dies regelnden Vertrag zu unterzeichnen Die Kosten f眉r die Teilnahme, die von der Kl盲gerin auf ca. 1.300 Euro pro Mitarbeiter beziffert wurden (脺bernachtungskosten f眉r 6 脺bernachtungen 204 Euro, Verpflegungskosten 330 Euro und Seminarkosten 766 Euro), trug, mit Ausnahme der Fahrtkosten, die Kl盲gerin. Der jeweilige Mitarbeiter hatte f眉r die Teilnahmewoche ein Zeitguthaben oder Urlaubstage aufzuwenden.
Die Fortsetzung der Ma脽nahmen an den jeweiligen Besch盲ftigungsstandorten sei, so die Kl盲gerin, vorgesehen. Hierf眉r sei dann vor Ort ein Koordinator zust盲ndig. Die Firma T biete zudem in einem 眉berregionalen Netzwerk Hilfestellung an.
Aus dem Wochenprogramm ergibt sich, dass die Veranstaltung am Montag um 8.00 Uhr begann und am Freitag um 11.30 Uhr endete. Die Veranstaltungen dauerten jeweils mindestens bis zum sp盲ten Nachmittag. Wegen des Inhalts der Veranstaltungen im Einzelnen wird auf das Programm Bezug genommen. Auf einem angeh盲ngten Einzelblatt zu dem Veranstaltungsprogramm wurde ein 鈥濰aus der Arbeitsf盲higkeit鈥 vorgestellt, dessen Ausgangsebene mit 鈥濭esundheit, k枚rperl./psych. Leistungsf盲higkeit鈥 bezeichnet ist.
In den Jahren 2008 bis 2010 nahmen 16,5 % der Mitarbeiter der Kl盲gerin () an einer 鈥濻ensibilisierungswoche鈥 teil (). Zwei Krankenkassen, (), beteiligten sich mit Zusch眉ssen gem. 搂 20 a SGB V an den Kosten. Die Kl盲gerin wurde () als Unternehmen, welches sich in besonders vorteilhafter Weise f眉r die Gesundheit und Leistungsf盲higkeit seiner Mitarbeiter einsetze, ausgezeichnet. Sie wurde im Rahmen der ...