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Entscheidungsstichwort (Thema)
Verlust aus Anteilsver盲u脽erung: Nachtr盲gliche Anschaffungskosten 鈥 Einzahlungen in die Kapitalr眉cklage zur Abl枚sung von Sicherheiten 鈥 Erwerb des durch die Grundschuld belasteten Grundst眉cks im Erbwege von einem nicht wesentlich beteiligten Rechtsvorg盲nger 鈥 Fortgeltung der Grunds盲tze des Eigenkapitalersatzrechtes f眉r Veranlagungszeitr盲ume nach 2008
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Leitsatz (redaktionell)
- Dienen Einzahlungen in die Kapitalr眉cklage einer GmbH nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt dazu, anderweitige Sicherheiten f眉r Bankdarlehen (Grundschuld und B眉rgschaft) abzul枚sen, f眉r die der Gesellschafter selbst einstehen muss, liegen Anschaffungskosten auf die Beteiligung nur vor, wenn und soweit die Abl枚sung der Sicherheiten weitere nachtr盲gliche Anschaffungskosten ausl枚st.
- Hat der Gesellschafter das durch die Grundschuld belastete Grundst眉ck im Erbwege von einem nicht zu mindestens 1% beteiligten Rechtsvorg盲nger erworben, f眉hrt der zuvor in der privaten Verm枚genssph盲re des Erblassers eingetretene Wertverlust des R眉ckgriffsanspruchs gegen眉ber der GmbH aus dem der Grundschuld zu Grunde liegenden Sicherungsvertrag nicht zu nachtr盲glichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung des Rechtsnachfolgers.
- Die Grunds盲tze des Eigenkapitalersatzrechtes zur Bestimmung nachtr盲glicher Anschaffungskosten sind auch f眉r Veranlagungszeitr盲ume nach 2008 auf eine vor Inkrafttreten des MoMiG zum 1. November 2008 gew盲hrte und in der Krise stehengelassene B眉rgschaft weiterhin anzuwenden.
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Normenkette
EStG 搂 17 Abs.听1, 2 S. 1; HGB 搂 255 Abs. 1; GmbHG a.F. 搂 32a; GmbHG 搂 32b; BGB 搂搂听774, 1143, 1191; BewG 搂 9 Abs. 2 S. 1
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Streitjahr(e)
2010
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Kl盲ger werden als Ehegatten im Streitjahr 2010 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie begehren die Anerkennung eines Verlustes gem盲脽 搂 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus der Ver盲u脽erung der Beteiligung des Kl盲gers an der A-GmbH.
Die A-GmbH wurde 1989 vom Vater des Kl盲gers mit Sitz in B-Stadt gegr眉ndet. Der Kl盲ger 眉bernahm bereits im Jahr 1999 eine H枚chstbetragsb眉rgschaft 眉ber 550.000 DM f眉r Bankverbindlichkeiten gegen眉ber der C-Bank (C-Bank). Diese B眉rgschaft war mit einer Frist von 3 Monaten k眉ndbar. Seit 2003 waren der Kl盲ger und seine drei Br眉der D, E und F mit einem Anteil von je 12.782,30 鈧 (25.000 DM) an der GmbH beteiligt. Der Vater hielt noch einen Anteil von 511,28 鈧 (1.000 DM) am Stammkapital. Das gesamte Stammkapital von 51.640,48 鈧 war voll eingezahlt. Der Kl盲ger und sein Bruder E waren als Gesch盲ftsf眉hrer bestellt. Zum 31. Dezember 2003 beliefen sich die Verbindlichkeiten gegen眉ber der C-Bank auf 207.921,83 鈧. Die Festkredite der C-Bank und der Kontokorrentrahmen waren auch durch Grundschulden auf der Liegenschaft X in B-Stadt mit einem Nennwert von 177.418,28 鈧 (entspricht 347.000 DM) abgesichert. Eigent眉merin dieses Grundst眉ckes war seit 1967 die Mutter des Kl盲gers. Diese Grundschulden waren bereits vor dem Jahr 2003 bestellt worden. Nach dem Ableben des Vaters im Jahr 2004 ging dessen Anteil an der A-GmbH auf die Mutter des Kl盲gers 眉ber.
F眉r die A-GmbH zeichnete sich ab dem Jahr 2003 folgende wirtschaftliche Entwicklung ab:
Position/Jahr |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Stammkapital |
51.640,48 |
51.640,48 |
51.640,48 |
51.640,48 |
51.640,48 |
51.640,48 |
51.640,48 |
Gewinn/Verlustvortrag |
-19.222 |
-5.463 |
5.322 |
-2.010 |
5.351 |
-3.617 |
-312.042 |
闯补丑谤别蝉眉产别谤蝉肠丑耻蝉蝉 |
13.758 |
10.785 |
-7.332 |
7.362 |
-8.968 |
-308.425 |
-91.989 |
Eigenkapital |
46.177 |
59.962 |
49.630 |
56.992 |
48.024 |
-260.401 |
-352.390 |
Verb. gg眉. Kreditinstituten |
272.818 |
265.798 |
398.289 |
410.974 |
424.768 |
420.606 |
437.525 |
Verb. gg眉. Gesellschaftern |
104.165 |
67.354 |
30.541 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Verbindlichkeiten gegen眉ber der C-Bank waren bis zum 31. Dezember 2009 auf 348.786,43 鈧 gestiegen. Die A-GmbH stellte ihren operativen Gesch盲ftsbetrieb zum Ende des Jahres 2009 ein. Sie ver盲u脽erte ihr gesamtes Anlageverm枚gen, ferner Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse an die G-GmbH (G-GmbH). Die Anteile an dieser Gesellschaft hielten der Kl盲ger, sein Bruder E und Herr H zu jeweils gleichen Teilen. Die G-GmbH 眉bernahm zum 1. Januar 2010 auch die Arbeitnehmer der A-GmbH.
Am 鈥.2010 verstarb die Mutter des Kl盲gers. Ihr Anteil an der A-GmbH ging ebenso wie das Grundst眉ck X durch Erbfolge auf den Kl盲ger und seine drei Br眉der als Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen 眉ber.
Im Verlauf des Jahres 2010 beschlossen der Kl盲ger und seine Br眉der eine Reihe von Zuf眉hrungen in die Kapitalr眉cklage der A-GmbH, welche alle vier Gesellschafter im gleichen Verh盲ltnis einzahlten:
Datum |
Zahlungssumme |
21.06.2010 |
6.000 |
16.08.2010 |
1.000 |
21.10.2010 |
12.800 |
15.11.2010 |
40.000 |
29.11.2010 |
222.000 |
Summe |
281.800 |
Diese Kapitalma脽nahmen erfolgten zur Vermeidung einer ansonsten drohenden Liquidation der Gesellschaft. Die Einzahlung von 222.000 鈧 durch Gesellschafterbeschluss vom 29. November 2010 wurde durch die Ver盲u脽erung des Grundst眉cks X durch die Erbengemeinscha...