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Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsaufspaltung. Erbengemeinschaft als Anteilseignerin der Betriebsgesellschaft. Zusammenrechnung der Anteile eines Elternteils und des minderj盲hrigen Kindes
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Leitsatz (redaktionell)
1. Eine personelle Beherrschung der Betriebsgesellschaft durch den Besitzunternehmer ist anzunehmen, wenn dieser auf Dauer gesehen mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts die Gesch盲fte des t盲glichen Lebens der Betriebsgesellschaft beherrscht. Bei einem Gesellschafter-Gesch盲ftsf眉hrer ist dazu erforderlich, aber auch ausreichend, dass er 眉ber eine Beschlussmehrheit im Sinne von 搂 47 Abs. 1 GmbHG verf眉gt, wenn ihm die Gesch盲ftsf眉hrung nicht gegen seinen Willen entzogen werden kann.
2. Geh枚ren zum Nachlass alle Anteile an einer GmbH und ist die Erbengemeinschaft in der Gesellschafterliste als Anteilseigner eingetragen, ist innerhalb der Erbengemeinschaft eine Mehrheit der Mitberechtigten oder gar ein Einzelner zur Rechtsaus眉bung f眉r alle befugt (sogenannte Lehre von der mittelbar einheitlichen Rechtsaus眉bung); dies gilt auch im Hinblick auf die Beschlussfassung 眉ber die Bestellung oder Abberufung des GmbH-Gesch盲ftsf眉hrers.
3. Der Senat folgt nicht der in R 15.7 Abs. 8 Satz 3 EStR dargelegten Ansicht der Finanzverwaltung, eine personelle Verflechtung k枚nne vorliegen, wenn nur ein Elternteil an dem einen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte h盲lt, zugleich zusammen mit dem minderj盲hrigen Kind die Mehrheit der Stimmrechte an dem anderen Unternehmen h盲lt und das Verm枚genssorgerecht allein beim beteiligten Elternteil liegt.
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Normenkette
EStG 搂听15 Abs. 2 S. 1, 搂听21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GmbHG 搂听16 Abs. 1 S. 1, 搂搂听40, 47 Abs. 1; BGB 搂搂听2038, 745
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Nachgehend
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Tenor
1. Der Einkommensteuer盲nderungsbescheid vom 15. Juli 2013 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 11. April 2016 werden aufgehoben.
2. Der Beklagte tr盲gt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl盲ufig vollstreckbar. Erm枚glicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, hat der Kl盲ger in H枚he des Kostenerstattungsanspruches Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zur H枚he von 1.500 EUR kann der Beklagte der vorl盲ufigen Vollstreckung widersprechen, wenn der Kl盲ger nicht zuvor in H枚he des vollstreckbaren Kostenanspruchs Sicherheit geleistet hat.
4. Die Revision wird zugelassen.
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Tatbestand
Streitig ist das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung.
Die Kl盲ger sind die Rechtsnachfolger des am 3. Januar 2010 verstorbenen V. Ausweislich des Erbscheins vom 10. Mai 2010 ist dieser von seiner Witwe (der Kl盲gerin zu 1) zu 1/2 Erbteil sowie seinen beiden Kindern S 1 ([鈥 dem Kl盲ger zu 2) und S 2 ([鈥, dem Kl盲ger zu 3) zu je 1/4 Erbteil beerbt worden. V war bis zu seinem Tod alleiniger Gesellschafter und alleiniger Gesch盲ftsf眉hrer der V GmbH in X (搂 2 des GmbH-Gr眉ndungsvertrags vom 17. Mai 1999, 搂 3 des Gesellschaftsvertrags vom 17. Mai 1999, Anlage 1 zum GmbH-Gr眉ndungsvertrag). Gegenstand des Unternehmens ist die Ausf眉hrung von [鈥 (搂 2 des Gesellschaftsvertrags). F眉r die Beschlussfassung ist eine einfache Mehrheit erforderlich, soweit in der Satzung oder dem Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist (搂搂 6 und 7 des Gesellschaftsvertrags). Nach 搂 5 Abs. 3 des Vertrages kann jeder Gesch盲ftsf眉hrer von den Beschr盲nkungen des 搂 181 des B眉rgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreit werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Gesellschaftsvertrag verwiesen.
Die Kl盲gerin zu 1 war und ist Alleineigent眉merin des mit einer Lagerhalle mit B眉ro- und Sozialtrakt sowie Garagen bebauten Grundst眉cks 鈥 str. x in X. Mit Vertrag vom 26. Februar 2001 hat sie dieses Grundst眉ck an die GmbH verpachtet, welche seither darauf ihr Unternehmen betreibt.
Unter dem 11. Januar 2010 haben die Kl盲gerin zu 1 und der Kl盲ger zu 2 ein als Protokoll bezeichnetes Dokument unterzeichnet, nach dessen Inhalt die Kl盲gerin zu 1 zur einzelvertretungsberechtigten Gesch盲ftsf眉hrerin in der GmbH bestellt und von den Beschr盲nkungen des 搂 181 BGB befreit werden sollte. Bei der Aufz盲hlung der beschlie脽enden Gesellschafter ist auch der Kl盲ger zu 3 namentlich aufgef眉hrt, erg盲nzt durch einen Klammerzusatz, der auf eine Vertretung durch die Kl盲gerin zu 1 als dessen Erziehungsberechtigte hinweist.
F眉r den zu diesem Zeitpunkt noch minderj盲hrigen, [鈥 Kl盲ger zu 3 ordnete das Amtsgericht Y, Familiengericht, mit Beschluss vom 7. Juni 2010 Az.: [鈥 eine Erg盲nzungspflegschaft an. Der Beschluss hatte den folgenden Wortlaut:
鈥濬眉r das Kind Kl S 2, [鈥, wird Erg盲nzungspflegschaft angeordnet.
Der Wirkungskreis umfasst die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte/pflichten des Pfleglings in der V GmbH, X.
- F眉r das Kind Kl S 2, [鈥, wird gem盲脽 搂搂 1693, 1909 BGB Frau [鈥 als Erg盲nzungspflegerin ausgew盲hlt.鈥
Eine Begr眉ndung enthielt der Beschluss nicht.
Am 17. Juni 2010 erging ein Gesellschafterbeschluss, mit dem die Kl盲gerin zu 1 zur einzelvertretungsberechtigt...