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Entscheidungsstichwort (Thema)
Aus Stahlrahmen mit jeweils einer Mittelst眉tze bestehende, zu einem Betriebsverm枚gen geh枚rende Produktionshalle mit ged盲mmten W盲nden und ged盲mmter Decke: keine Errichtung in Leichtbauweise im Sinne der Amtlichen AfA-Tabelle. AfA daher nach 搂 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG und nicht aufgrund einer k眉rzeren Nutzungsdauer von nur 14 Jahren aufgrund Leichtbauweise
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Leitsatz (redaktionell)
1. Eine aus regelm盲脽ig, in Querrichtung angeordneten Stahlrahmen (St眉tzen und Riegel) mit jeweils einer Mittelst眉tze (2-Feldrahmen) bestehende, zu einem Betriebsverm枚gen geh枚rende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Au脽enw盲nden liegt, in der Mitte zus盲tzlich tragende Stahlst眉tzen aufgestellt sind, an der Decke eine Kranbahn mit einer Nutzlast von 3,2 Tonnen sowie ein S盲ulendrehkran mit 500 Kilogramm montiert ist und deren Geb盲udeh眉lle (W盲nde und Decke) in den Wandbereichen aus ged盲mmten Kassettenelementen und im Bereich des Daches aus Trapezblechen, W盲rmed盲mmung und Abdichtungsbahnen bestehen, wobei die Zwischenbauteile bei W盲nden und D盲chern wind- und bei den Dachfl盲chen zus盲tzlich schneebelastet sind, ist nicht in 鈥濴eichtbauweise鈥 im Sinne der Amtlichen AfA-Tabelle (BMF, Schreiben v. 15.12.2000, IV D 2-S 1551-188/00, B/2-2-337/2000-S 1551 A, S 1551-88/00, BStBl 2000 I S.1532) bzw. der Vorbemerkungen zur AfA-Tabelle (BMF, Schreiben v. 6.12.2001, IV D 2-S 1551-498/01, S 1551-470/01, BStBl 2001 I S. 860, Anlage), mit der Folge einer Nutzungsdauer von nur 14 Jahren errichtet. Die AfA f眉r die Halle ist daher nach 搂 7 Abs. 4 Satz 1 Nr.1 EStG vorzunehmen, wenn nicht nach 搂 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine k眉rzere Nutzungsdauer als von 33 Jahren nachgewiesen wird.
2. Hallen in 鈥濴eichtbauweise鈥 m眉ssten Baustandards unterhalb von Baracken und Schuppen aufweisen. Die Baustandards und die Nutzung von D盲mmmaterial k枚nnen f眉r die Einordung des Bauwerks unter die AfA-Tabelle herangezogen werden.
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Normenkette
EStG 搂 7 Abs. 4 S.听1 Nr. 1, S.听2
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kl盲gerin tr盲gt die Kosten des Verfahrens.
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Tatbestand
Die Kl盲gerin ist eine Gesellschaft b眉rgerlichen Rechts. Ihre Anteile werden zu jeweils 50 v.H. von A.X. und B.X. gehalten. Die GbR vermietet Grundst眉cke und bewegliche Wirtschaftsg眉ter (Betriebsaufspaltung).
In ihrem Anlageverm枚gen h盲lt sie ein Produktions- und Lagergeb盲ude in Y, C-Stra脽e 1. Dieses Geb盲ude errichtete die Firma Z aufgrund eines Bauvertrages vom September 2005 (vgl. Gerichtsakte 5 K 2478/12, Blatt 180). Die Bauma脽nahmen waren in 2007 abgeschlossen.
Die gesamten Baukosten f眉r das o.g. Objekt betrugen 眉ber 1,8 Millionen Euro, wobei auf die Produktionshalle Herstellungskosten in H枚he von 1.123.096 Euro entfielen. Die Halle hat eine Grundfl盲che von 54,50 Meter auf 45,75 Meter und eine H枚he von 10 Metern. Das Dach liegt auf den Au脽enw盲nden. In der Mitte sind zus盲tzlich tragende Stahlst眉tzen aufgestellt. An der Decke ist eine Kranbahn mit einer Nutzlast von 3,2 Tonnen und ein S盲ulendrehkran mit 500 Kilogramm montiert.
Die Halle besteht aus regelm盲脽ig, in Querrichtung angeordneten Stahlrahmen (St眉tzen und Riegel). Sie weisen jeweils eine Mittelst眉tze auf (2-Feldrahmen). Die vier Rahmenecken sind als Vouten ausgebildet und biegesteif mit hochfesten, vorgespannten Schrauben verbunden bzw. gesto脽en. Die Rahmen tragen die wesentlichsten Lasten. Die Aussteifung erfolgt in Querrichtung 眉ber die Rahmen selbst und in L盲ngsrichtung 眉ber Stahlverb盲nde. Die Abst盲nde der Rahmen (Rasterma脽) betragen im Wesentlichen sechs Meter. Die St眉tzen und Riegel weisen bei Breiten von ca. 220 mm Tr盲gerh枚hen von jeweils ca. 600 mm und Querschnittsdicken (Steg, Flanch) von 12 鈥 19 mm auf. Im Bereich der Vouten nehmen die H枚hen noch zu.
Die Geb盲udeh眉lle (W盲nde und Decke) besteht in den Wandbereichen aus ged盲mmten Kassettenelementen und im Bereich des Daches (von unten nach oben) aus Trapezblechen, W盲rmed盲mmung und Abdichtungsbahnen. Die Zwischenbauteile sind bei W盲nden und D盲chern wind- und bei den Dachfl盲chen zus盲tzlich schneebelastet (vgl. Gutachten Dipl.-Ing. (FH) W. vom 25. Mai 2016 (Gerichtsakte 5 K 2478/12, Zusatzheft).
Die Halle wurde in materialsparender Bauweise errichtet. Mineralische Baustoffe wie Beton wurden in der Halle nur in untergeordnetem Umfang f眉r Fundamente und Ausbauteile verwendet. Die Halle besteht aus einzelnen, jeweils parallel zur Giebelseite angeordneten (Stahl-) Rahmen, die durch Koppelst盲be miteinander verbunden sind. Die Horizontalaussteifung erfolgt in der Rahmenebene durch die Rahmen selbst, senkrecht zur Rahmenebene durch Fachwerke bzw. fachwerkartige Diagonalaussteifungen (vgl. gutachterliche Stellungnahme Zeuge Prof. Dr. Q., S. 7, Blatt 44 Gerichtsakte).
Die Kl盲gerin ging in ihrer Gewinnermittlung im Hinblick auf die Lagerhalle von einer AfA in H枚he von 73.315 Euro (7,14 v.H. der Herstellungskosten in H枚he 1.026.412 Euro; nach einer Betriebspr眉fung Pr眉fung erh枚ht auf 1.123.096 Euro) pro Kalenderjahr aus, rechnerisch also von einer Nutzungsdauer von 14 Jahren.
Nach einer Betriebspr眉...