听
Entscheidungsstichwort (Thema)
Unternehmer, Unternehmereigenschaft, selbstst盲ndige T盲tigkeit, Aufsichtsratsmitglied
听
Normenkette
EWGV 2658/87 Anhang I
听
Beteiligte
Inspecteur van de rijksbelastingdienst |
听
Verfahrensgang
Gerechtshof te 's-Hertogenbosch (Niederlande) (Beschluss vom 21.06.2018; ABl. EU 2018 Nr. C 319/13) |
听
Tenor
Die Art. 9 und 10 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 眉ber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung wie der Kl盲ger des Ausgangsverfahrens, der zwar hinsichtlich der Aus眉bung seiner T盲tigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, f眉r eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern f眉r Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner T盲tigkeit tr盲gt, da er eine feste Verg眉tung erh盲lt, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tats盲chlich geleisteten Arbeitsstunden abh盲ngt, nicht selbst盲ndig eine wirtschaftliche T盲tigkeit aus眉bt.
听
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Gerechtshof's-Hertogenbosch (Gerichtshof Herzogenbusch, Niederlande) mit Entscheidung vom 21. Juni 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 26. Juni 2018, in dem Verfahren
IO
gegen
Inspecteur van de rijksbelastingdienst
别谤濒盲蝉蝉迟
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpr盲sidenten A. Arabadjiev sowie der Richter T. von Danwitz, C. Vajda, P. G. Xuereb und A. Kumin (Berichterstatter),
Generalanwalt: M. Szpunar,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Ber眉cksichtigung der Erkl盲rungen
- der IO, vertreten durch J. L. Delleman,
- der niederl盲ndischen Regierung, vertreten durch M. Bulterman und J. M. Hoogveld als Bevollm盲chtigte,
- der schwedischen Regierung, vertreten durch A. Falk, C. Meyer-Seitz, H. Shev, J. Lundberg und H. Eklinder als Bevollm盲chtigte,
- der Europ盲ischen Kommission, vertreten durch J. Jokubauskaite und P. Vanden Heede als Bevollm盲chtigte,
aufgrund des nach Anh枚rung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussantr盲ge 眉ber die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
听
贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别
Rz. 1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 9 und 10 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 眉ber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1, im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie).
Rz. 2
Es ergeht in einem Rechtsstreit zwischen IO und dem Inspecteur van de rijksbelastingdienst (Inspektor der Finanzverwaltung, Niederlande) 眉ber die Frage, ob die T盲tigkeit von IO als Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung der Mehrwertsteuer unterliegt.
Rechtlicher Rahmen
Unionsrecht
Rz. 3
Art. 9 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie lautet:
鈥濧ls 鈥歋teuerpflichtiger鈥 gilt, wer eine wirtschaftliche T盲tigkeit unabh盲ngig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbst盲ndig aus眉bt.
Als 鈥歸irtschaftliche T盲tigkeit鈥 gelten alle T盲tigkeiten eines Erzeugers, H盲ndlers oder Dienstleistenden einschlie脽lich der T盲tigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe. Als wirtschaftliche T盲tigkeit gilt insbesondere die Nutzung von k枚rperlichen oder nicht k枚rperlichen Gegenst盲nden zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen.鈥
Rz. 4
Art. 10 dieser Richtlinie sieht vor:
鈥濪ie selbst盲ndige Aus眉bung der wirtschaftlichen T盲tigkeit im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 schlie脽t Lohn- und Gehaltsempf盲nger und sonstige Personen von der Besteuerung aus, soweit sie an ihren Arbeitgeber durch einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Rechtsverh盲ltnis gebunden sind, das hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsentgelts sowie der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers ein Verh盲ltnis der Unterordnung schafft.鈥
Niederl盲ndisches Recht
Rz. 5
Art. 11 der Wet op de omzetbelasting 1968 (Umsatzsteuergesetz von 1968) bestimmt:
- 鈥濽nternehmer ist, wer selbst盲ndig eine wirtschaftliche T盲tigkeit aus眉bt.
Unter wirtschaftlicher T盲tigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist auch zu verstehen:
a) berufliche T盲tigkeit;
鈥︹赌
Ausgangsrechtsstreit und Vorlagefrage
Rz. 6
IO ist Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, deren Hauptt盲tigkeit darin besteht, hilfsbed眉rftigen Personen dauerhaft Wohnraum zur Verf眉gung zu stellen.
Rz. 7
Nach der Satzung dieser Stiftung besteht dieser Aufsichtsrat aus mindestens f眉nf und h枚chstens zehn Mitgliedern, die f眉r eine Amtszeit von vier Jahren ernannt werden. Eine Person, die einen Arbeitsvertrag mit der Stiftung geschlossen hat, kann dem Aufsichtsrat nicht angeh枚ren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats k枚nnen nur wegen Fahrl盲ssigkeit bei der Aus眉bung ihrer Aufgaben oder anderer schwerwiegender Gr眉nde suspendiert oder entlassen werden, und zwar durch Beschluss des Aufsichtsrats, der mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen in einer Sitzung mit mindestens drei Vierteln seiner Mitglieder gefasst wird, wobe...