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Entscheidungsstichwort (Thema)
Erste T盲tigkeitsst盲tte einer Luftsicherheitskontrollkraft nach neuem Reisekostenrecht
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Leitsatz (amtlich)
1. Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind r盲umlich zusammengefasste Sachmittel, die der T盲tigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, 眉berwiegend standortgebunden genutzt zu werden.
2. Eine (gro脽r盲umige) erste T盲tigkeitsst盲tte liegt auch vor, wenn eine Vielzahl solcher Mittel, die f眉r sich betrachtet selbst盲ndige betriebliche Einrichtungen darstellen k枚nnen, r盲umlich abgrenzbar in einem organisatorischen, technischen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der betrieblichen T盲tigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten stehen. Demgem盲脽 kommt als eine solche erste T盲tigkeitsst盲tte auch ein gro脽fl盲chiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (z.B. Werksanlage, Betriebsgel盲nde, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht.
3. Ein Arbeitnehmer, der auf einem Flughafen an wechselnden Kontrollstellen zur Durchf眉hrung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, hat auf dem Flughafengel盲nde seine erste (gro脽r盲umige) T盲tigkeitsst盲tte.
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Normenkette
EStG 2009 搂 9 Abs.听4, 4a, 1 S. 3 Nr. 4
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Verfahrensgang
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Tenor
Die Revision der Kl盲ger gegen das Urteil des Finanzgerichts M眉nchen vom 09.02.2017 - 11 K 2508/16 wird als unbegr眉ndet zur眉ckgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kl盲ger zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
I. Streitig ist, ob Fahrten eines Arbeitnehmers zum Flughafengel盲nde, auf dem er an t盲glich wechselnden Kontrollstellen zur Durchf眉hrung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, unter der Geltung des neuen Reisekostenrechts nach Dienstreisegrunds盲tzen oder lediglich nach Ma脽gabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu ber眉cksichtigen sowie Mehraufwendungen f眉r Verpflegung anzusetzen sind.
Rz. 2
Die Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger) wurden f眉r das Streitjahr (2014) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kl盲ger erzielte Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit. Er ist als Luftsicherheitskontrollkraft bei der Firma X听GmbH besch盲ftigt.
Rz. 3
Die X听GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der FX听GmbH, die den Flughafen X betreibt. Die X听GmbH f眉hrt in den Bereichen Terminal听1 und Terminal听2 des Flughafens X im Auftrag der FX听GmbH die Absicherung der beiden Terminals und der Baustelle 鈥 sowie Besch盲ftigtenkontrollen durch. Im Au脽enbereich f眉hrt die X听GmbH an den Kontrollstellen des Flughafens X Personal-, Waren- und Kfz-Kontrollen durch und 眉bernimmt die Sicherheitsabfertigung sowie Frachtkontrollen f眉r Fluggesellschaften und Absicherungsaufgaben nach 搂听8 und 9 des Luftsicherheitsgesetzes. Zus盲tzlich nimmt sie Aufgaben im Sonderkontrollbereich f眉r Amerika-Fl眉ge wahr und f眉hrt 脺berwachungsma脽nahmen bei der Post und Luftpost durch. Sie hat ihren Sitz in der Y-Stra脽e in X.
Rz. 4
Der Kl盲ger wurde im Streitjahr nach einem Dienstplan an t盲glich wechselnden Einsatzorten ohne festes Schema auf dem Flughafen X, der eine Fl盲che von ca.听1听500听ha umfasst, besch盲ftigt. Bei den --kurzfristig zugeteilten-- Einsatzorten handelte es sich um von der X听GmbH betreute Kontrollstellen auf dem Gel盲nde des Flughafens X. Der Kl盲ger fuhr die jeweiligen Einsatzstellen, an denen er Sicherheitskontrollen durchzuf眉hren hatte und die sich in einer Entfernung von wenigen hundert Metern bis zu etwa 2,5听km von dem Sitz der X听GmbH befanden, im Streitjahr mit seinem privaten PKW an.
Rz. 5
Der Kl盲ger machte im Streitjahr Reisekosten im Zusammenhang mit einer Einsatzwechselt盲tigkeit f眉r 211听Fahrten zu 0,30听鈧 (insgesamt 4.685听鈧) und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von 眉ber acht Stunden an 211听Tagen von 2.532听鈧 als Werbungskosten bei den Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit geltend.
Rz. 6
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ber眉cksichtigte die geltend gemachten Fahrtkosten lediglich in H枚he der Entfernungspauschale. Mehraufwendungen f眉r Verpflegung setzte das FA nicht an. Der Kl盲ger sei nicht ausw盲rts t盲tig, sondern einer ersten T盲tigkeitsst盲tte zugeordnet. Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1427 ver枚ffentlichten Gr眉nden ab.
Rz. 7
Mit der Revision r眉gen die Kl盲ger die Verletzung materiellen Rechts.
Rz. 8
Sie beantragen, das Urteil des FG M眉nchen vom 9.听Februar 2017 - 11听K听2508/16 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 9.听August 2016 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 30.听November 2015 dahingehend zu 盲ndern, dass bei den Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit Reisekosten in H枚he von 4.684,20听鈧 und Verpflegungsmehraufwendungen in H枚he von 2.532听鈧 als Werbungskosten ber眉cksichtigt werden.
Rz. 9
Das FA beantragt, die Revision zur眉ckzuweisen.
Rz. 10
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Rechtsstreit beigetreten. Einen Antrag hat es nicht gestellt.
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Rz. 11
II. Die Revision der Kl盲ger ist unbegr眉ndet und daher zur眉ckzuweisen (搂听126 Abs.听2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zutreffend entschieden, dass im Streitjahr der Flughafen X erste T盲tigkeitsst盲tte des Kl盲gers war. Es hat deshalb zu Recht die Aufwendungen des Kl盲gers f眉r die Fahrten von seiner Wohnung dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale ber眉cksichtigt sowie die geltend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen.
Rz. 12
1. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche f眉r die Wege zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte i.S. des 搂听9 Abs.听4 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG), ist zu deren Abgeltung f眉r jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste T盲tigkeitsst盲tte aufsucht, grunds盲tzlich eine Entfernungspauschale f眉r jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte von 0,30听鈧 anzusetzen (搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4 S盲tze听1 und 2 EStG).
Rz. 13
2. Wird der Arbeitnehmer au脽erhalb seiner Wohnung und ersten T盲tigkeitsst盲tte beruflich t盲tig (ausw盲rtige berufliche T盲tigkeit), ist gem盲脽 搂听9 Abs.听4a Satz听1 EStG zur Abgeltung der ihm tats盲chlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale nach Ma脽gabe des Satzes听3 anzusetzen.
Rz. 14
3. Erste T盲tigkeitsst盲tte ist nach der Legaldefinition in 搂听9 Abs.听4 Satz听1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (搂听15 des Aktiengesetzes --AktG--) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der durch das Gesetz zur 脛nderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.听Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingef眉hrte und in 搂听9 Abs.听4 Satz听1 EStG definierte Begriff der "ersten T盲tigkeitsst盲tte" tritt an die Stelle des bisherigen unbestimmten Rechtsbegriffs der "regelm盲脽igen Arbeitsst盲tte".
Rz. 15
a) Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind r盲umlich zusammengefasste Sachmittel, die der T盲tigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, 眉berwiegend standortgebunden genutzt zu werden. Eine (gro脽r盲umige) erste T盲tigkeitsst盲tte liegt auch vor, wenn eine Vielzahl solcher Mittel, die f眉r sich betrachtet selbst盲ndige betriebliche Einrichtungen darstellen k枚nnen (z.B. Werkst盲tten und Werkshallen, B眉rogeb盲ude und -etagen sowie Verkaufs- und andere Wirtschaftsbauten), r盲umlich abgrenzbar in einem organisatorischen, technischen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der betrieblichen T盲tigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten stehen. Demgem盲脽 kommt als eine solche erste T盲tigkeitsst盲tte auch ein gro脽fl盲chiges und entsprechend infrastrukturell erschlossenes Gebiet (z.B. Werksanlage, Betriebsgel盲nde, Bahnhof oder Flughafen) in Betracht.
Rz. 16
b) Die Zuordnung zu einer solchen Einrichtung wird gem盲脽 搂听9 Abs.听4 Satz听2 EStG durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausf眉llenden Absprachen und Weisungen bestimmt.
Rz. 17
aa) Nach der gesetzlichen Konzeption --und der die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts pr盲genden Grundentscheidung-- wird die erste T盲tigkeitsst盲tte vorrangig anhand der arbeits(vertrag)- oder dienstrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bestimmt, hilfsweise mittels quantitativer Kriterien (BTDrucks 17/10774, S.听15; ebenso BMF-Schreiben vom 24.听Oktober 2014 - IV听C听5听S听2353/14/10002, BStBl I 2014, 1412, Rz听2; Niermann, Der Betrieb --DB-- 2013, 1015; Isenhardt, DB 2014, 1316; Thomas, Deutsches Steuerrecht 2014, 497; Bl眉mich/Th眉rmer, 搂听9 EStG Rz听559; Schmidt/Kr眉ger, EStG, 38.听Aufl., 搂听9 Rz听303; Oertel in Kirchhof, EStG, 18.听Aufl., 搂听9 Rz听52; K枚hler in Bordewin/Brandt, 搂听9 EStG Rz听1402; kritisch Bergkemper, Finanz-Rundschau --FR-- 2013, 1017; ders. in Herrmann/ Heuer/Raupach --HHR--, 搂听9 EStG Rz听546).
Rz. 18
bb) Zu den arbeits- oder dienstrechtlichen Weisungen und Verf眉gungen (im weiteren Verlauf: arbeitsrechtliche) z盲hlen alle schriftlichen, aber auch m眉ndlichen Absprachen oder Weisungen (BTDrucks 17/10774, S.听15). Die Zuordnung kann also insbesondere im Arbeitsvertrag oder durch Aus眉bung des Direktionsrechts (beispielsweise im Beamtenverh盲ltnis durch dienstliche Anordnung) kraft der Organisationsgewalt des Arbeitgebers oder Dienstherrn (im weiteren Verlauf: Arbeitgeber) vorgenommen werden. Die Zuordnung zu einer ersten T盲tigkeitsst盲tte muss dabei nicht ausdr眉cklich erfolgen. Sie setzt auch nicht voraus, dass sich der Arbeitgeber der steuerrechtlichen Folgen dieser Entscheidung bewusst ist. Wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einer betrieblichen Einrichtung zugeordnet, weil er dort seine Arbeitsleistung erbringen soll, ist diese Zuordnung aufgrund der steuerrechtlichen Ankn眉pfung an das Dienst- oder Arbeitsrecht vielmehr auch steuerrechtlich ma脽gebend. Deshalb bedarf es neben der arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer betrieblichen Einrichtung keiner gesonderten Zuweisung zu einer ersten T盲tigkeitsst盲tte f眉r einkommensteuerrechtliche Zwecke. Denn der Gesetzgeber wollte mit der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts auch das Auseinanderfallen der arbeitsrechtlichen von der steuerrechtlichen Einordnung bestimmter Zahlungen als Reisekosten verringern (BTDrucks 17/10774, S.听15). Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer aus der Sicht ex ante nach den arbeitsrechtlichen Festlegungen an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten t盲tig werden sollte.
Rz. 19
cc) Die arbeitsrechtliche Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers als solche muss f眉r ihre steuerliche Wirksamkeit nicht dokumentiert werden (a.A. BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 1412, Rz听10). Eine Dokumentationspflicht ist 搂听9 Abs.听4 Satz听2 EStG nicht zu entnehmen. Die Feststellung einer entsprechenden Zuordnung ist vielmehr durch alle nach der Finanzgerichtsordnung zugelassenen Beweismittel m枚glich und durch das FG im Rahmen einer umfassenden W眉rdigung aller Umst盲nde des Einzelfalls zu treffen. So entspricht es regelm盲脽ig der Lebenswirklichkeit, dass der Arbeitnehmer der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist, in der er tats盲chlich t盲tig ist oder werden soll.
Rz. 20
dd) Ist der Arbeitnehmer einer bestimmten T盲tigkeitsst盲tte arbeitsrechtlich zugeordnet, kommt es aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers f眉r das Auffinden der ersten T盲tigkeitsst盲tte auf den qualitativen Schwerpunkt der T盲tigkeit, die der Arbeitnehmer dort aus眉bt oder aus眉ben soll, entgegen der bis 2013 geltenden Rechtslage nicht mehr an (BTDrucks 17/10774, S.听15; BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 1412, Rz听8; Niermann, DB 2013, 1015; Bergkemper, FR 2013, 1017; Bl眉mich/Th眉rmer, 搂听9 EStG Rz听551, 554 und 559; Schmidt/ Kr眉ger, a.a.O., 搂听9 Rz听303; Oertel in Kirchhof, a.a.O., 搂听9 Rz听52; K枚hler in Bordewin/Brandt, 搂听9 EStG Rz听1402; Lochte in Frotscher/Geurts, EStG, Freiburg 2018, 搂听9 Rz听122b und 252a; A.听Cla脽en in Lademann, EStG, 搂听9 EStG Rz 68; Schramm/Harder-Buschner, Neue Wirtschafts-Briefe 2014, 26, 33; kritisch HHR/Bergkemper, 搂听9 EStG Rz听546).
Rz. 21
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer am Ort der ersten T盲tigkeitsst盲tte zumindest in geringem Umfang T盲tigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausge眉bten Berufsbild geh枚ren. Nur dann kann die "erste T盲tigkeitsst盲tte" als Ankn眉pfungspunkt f眉r den Ansatz von Wegekosten nach Ma脽gabe der Entfernungspauschale und als Abgrenzungsmerkmal gegen眉ber einer ausw盲rtigen beruflichen T盲tigkeit dienen. Dies folgt nach Auffassung des erkennenden Senats insbesondere aus 搂听9 Abs.听4 Satz听3 EStG, der zumindest f眉r den Regelfall davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer an diesem Ort auch t盲tig werden soll. Dar眉ber hinaus ist das Erfordernis einer arbeitsvertrag- oder dienstrechtlich geschuldeten Bet盲tigung an diesem Ort nicht zuletzt dem Wortsinn des Tatbestandsmerkmals "erste T盲tigkeitsst盲tte" geschuldet. Denn ein Ort, an dem der Steuerpflichtige nicht t盲tig wird (oder f眉r den Regelfall nicht t盲tig werden soll), kann nicht als T盲tigkeitsst盲tte angesehen werden. Schlie脽lich zwingt auch das objektive Nettoprinzip, den Begriff der ersten T盲tigkeitsst盲tte dahingehend auszulegen. Denn anderenfalls bestimmt sich die Steuerlast nicht --gleichheitsrechtlich geboten-- nach der individuellen Leistungsf盲higkeit des Steuerpflichtigen, sondern nach dem Belieben seines Arbeitgebers.
Rz. 22
c) Von einer dauerhaften Zuordnung ist ausweislich der in 搂听9 Abs.听4 Satz听3 EStG aufgef眉hrten Regelbeispiele insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, f眉r die Dauer des Dienstverh盲ltnisses oder 眉ber einen Zeitraum von 48听Monaten hinaus an einer solchen T盲tigkeitsst盲tte t盲tig werden soll. Fehlt eine solche dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine T盲tigkeitsst盲tte oder ist sie nicht eindeutig, ist erste T盲tigkeitsst盲tte entsprechend 搂听9 Abs.听4 Satz听4 EStG die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer dauerhaft
1. typischerweise arbeitst盲glich t盲tig werden soll oder
2. je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten regelm盲脽igen Arbeitszeit t盲tig werden soll.
Rz. 23
aa) Eine Zuordnung ist unbefristet i.S. des 搂听9 Abs.听4 Satz听3听听1.听Alternative EStG, wenn die Dauer der Zuordnung zu einer T盲tigkeitsst盲tte aus der ma脽geblichen Sicht ex ante nicht kalenderm盲脽ig bestimmt ist und sich auch nicht aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt.
Rz. 24
bb) Die Zuordnung erfolgt gem盲脽 搂听9 Abs.听4 Satz听3听听2.听Alternative EStG f眉r die Dauer des Arbeits- oder Dienstverh盲ltnisses, wenn sie aus der ma脽geblichen Sicht ex ante f眉r die gesamte Dauer des Arbeits- oder Dienstverh盲ltnisses Bestand haben soll. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die Zuordnung im Rahmen des Arbeits- oder Dienstverh盲ltnisses unbefristet oder (ausdr眉cklich) f眉r dessen gesamte Dauer erfolgt.
Rz. 25
4. Nach diesen Ma脽st盲ben ist das FG zu Recht davon ausgegangen, dass der Flughafen X im Streitjahr die erste T盲tigkeitsst盲tte des Kl盲gers war.
Rz. 26
a) Nach den bindenden (搂听118 Abs.听2 FGO) Feststellungen des FG handelt es sich beim Flughafen X um ein wenn auch gro脽fl盲chiges, so doch r盲umlich abgegrenztes infrastrukturell erschlossenes Betriebsgel盲nde eines mit dem Arbeitgeber des Kl盲gers (X听GmbH) verbundenen Unternehmens i.S. des 搂听15 AktG (FX听GmbH). Mit dem Schutz ihres gesamten Betriebsgel盲ndes hat die FX听GmbH die X听GmbH als Sicherheitsunternehmen betraut.
Rz. 27
Der Einwand des Kl盲gers, die Einsatzorte, an denen er t盲tig geworden sei, seien nicht betriebliche Einrichtungen seiner lohnsteuerlichen Arbeitgeberin bzw. eines verbundenen Unternehmens i.S. des 搂听15 AktG --der X听GmbH--, sondern betriebliche Einrichtungen von Kunden der X听GmbH, die er auf Weisung seines Arbeitgebers t盲glich wechselnd aufgesucht habe, kann deshalb nicht verfangen. Die Einsatzorte und Kontrollstellen, die der Kl盲ger w盲hrend seines Dienstes aufsuchte, stellen f眉r ihn keine "selbst盲ndigen" T盲tigkeitsst盲tten i.S. des 搂听9 Abs.听4 Satz听1 EStG dar. Sie stehen vielmehr in einem organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenhang und sind unabh盲ngig von ihrer infrastrukturellen Ausgestaltung und r盲umlichen Belegenheit, auch soweit sie in Bereichen liegen, die im 脺brigen von Kunden der X听GmbH genutzt werden, der ersten T盲tigkeitsst盲tte, dem Betriebsgel盲nde des Flughafens听X, zuzurechnen.
Rz. 28
b) Zudem hat das FG ohne Rechtsfehler entschieden, dass der Kl盲ger von seinem Arbeitgeber dem Betriebsgel盲nde der FX GmbH dauerhaft zugeordnet wurde und dort seinen Beruf als Luftsicherheitskraft tats盲chlich vollschichtig ausge眉bt hat. Hiervon gehen auch die Beteiligten zu Recht 眉bereinstimmend aus. Der Senat sieht deshalb insoweit von weiteren Ausf眉hrungen ab.
Rz. 29
5. Folglich stellt der Einsatz des Kl盲gers auf dem Betriebsgel盲nde des Flughafens X keine ausw盲rtige berufliche T盲tigkeit i.S. des 搂听9 Abs.听4a EStG dar. Es handelt sich vielmehr um eine T盲tigkeit innerhalb einer --wenngleich gro脽r盲umigen-- ersten T盲tigkeitsst盲tte, an der der Kl盲ger seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen hat. Da der Kl盲ger im Streitfall nicht au脽erhalb seiner ersten T盲tigkeitsst盲tte und seines Wohnorts t盲tig war, k枚nnen weder Verpflegungsmehraufwendungen noch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte nach Reisekostengrunds盲tzen ber眉cksichtigt werden. Die vom Kl盲ger aufgeworfene Frage, ob der Flughafen X ein weitr盲umiges T盲tigkeitsgebiet i.S. des 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a Satz听3 EStG ist, stellt sich im Streitfall damit nicht. Denn einer Antwort auf diese Frage bedarf es nach 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4a Satz听1 EStG nur, wenn der Steuerpflichtige 眉ber keine erste T盲tigkeitsst盲tte verf眉gt.
Rz. 30
6. Ein Versto脽 gegen das objektive Nettoprinzip ist durch die Anwendung des 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4 Satz听2 und Abs.听2 Satz听1 EStG im Streitfall nicht zu beklagen. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale Aufwendungen f眉r Fahrten zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte abgegolten werden (Senatsurteil vom 4.听April 2019 - VI听R听27/17, zur amtlichen Ver枚ffentlichung bestimmt).
Rz. 31
7. Die Kostenentscheidung folgt aus 搂听135 Abs.听2 FGO.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 13227098 |
BFH/NV 2019, 963 |
BFH/PR 2019, 242 |
BStBl II 2019, 551 |
BFHE 2019, 265 |
BB 2019, 1686 |
DB 2019, 1604 |
DB 2019, 6 |
DStRE 2019, 943 |
DStZ 2019, 559 |
HFR 2019, 756 |