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Entscheidungsstichwort (Thema)
Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens
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Leitsatz (amtlich)
Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid 眉ber einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbetr盲ge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergibt. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (搂 122 Abs. 2 Satz 1 FGO).
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Normenkette
FGO 搂 122 Abs. 2 S. 1
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Verfahrensgang
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Tenor
Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 27/18 beizutreten.
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Tatbestand
Rz. 1
I. Streitig ist die Wirksamkeit eines nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter bekannt gegebenen Einkommensteuerbescheids.
Rz. 2
Der Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger) ist Insolvenzverwalter 眉ber das Verm枚gen des Herrn B. B war im Kalenderjahr 2014 (Streitjahr) Alleingesellschafter und Gesch盲ftsf眉hrer der C听GmbH, die wiederum Alleingesellschafterin der D听GmbH war.
Rz. 3
Am 09.12.2014 meldete die D听GmbH Insolvenz an; das Insolvenzverfahren wurde am 01.02.2015 er枚ffnet. Die am 19.12.2014 beantragte Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens f眉r die C听GmbH wurde durch Beschluss vom 06.02.2015 mangels Masse abgelehnt. 脺ber das Verm枚gen des B wurde auf Grund seines Antrags vom 30.01.2015 am 01.04.2015 das Insolvenzverfahren er枚ffnet und der Kl盲ger als Insolvenzverwalter bestellt.
Rz. 4
Im August 2015 reichte der Kl盲ger eine von ihm selbst sowie von B und dessen Ehefrau unterschriebene Einkommensteuererkl盲rung f眉r das Streitjahr beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) ein. Das FA setzte die Einkommensteuer 2014 mit Bescheid vom 23.12.2015 erkl盲rungsgem盲脽 in H枚he von 28.942听鈧 fest. Unter Ber眉cksichtigung einbehaltener Lohnsteuer sowie Kapitalertragsteuer ergab sich ein Erstattungsbetrag in H枚he von 2.454听鈧. Das FA gab den Bescheid u.a. dem Kl盲ger bekannt. Der vom Kl盲ger eingelegte Einspruch und seine Klage blieben erfolglos.
Rz. 5
Hiergegen wendet sich der Kl盲ger mit der Revision. Nach seiner Auffassung d眉rfe das FA nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens grunds盲tzlich keine Bescheide mehr erlassen. Gleichwohl erlassene Bescheide seien nichtig.
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Rz. 6
II. Der Senat nimmt das Revisionsverfahren zum Anlass, sich grundlegend mit der Rechtsfrage zu befassen, ob und inwieweit Steuerbescheide nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens noch wirksam bekannt gegeben werden k枚nnen.
Rz. 7
1. H枚chstrichterlich entschieden ist in diesem Zusammenhang, dass ein Steuerbescheid 眉ber einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, unwirksam ist (搂听251 Abs.听2 Satz听1 der Abgabenordnung --AO-- i.V.m. 搂听87 der Insolvenzordnung; vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.12.2008听- I听R听41/07, BFH/NV 2009, 719; vom 13.05.2009听- XI听R听63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11; jeweils m.w.N.). Hiervon ausgenommen sind jedoch Steuerbescheide, durch die die Steuer auf 0听鈧 (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 719) oder eine negative Umsatzsteuer (BFH-Urteile in BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11; vom 11.12.2013听- XI听R听22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz听21) festgesetzt werden. In beiden F盲llen fehle es an Insolvenzforderungen, die zur Tabelle anzumelden sind, und somit an der abstrakten Eignung des Bescheids, sich auf anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken.
Rz. 8
2. Umstritten ist dies hingegen f眉r Steuerbescheide, durch die eine positive Steuer festgesetzt wird und bei denen sich --wie im Streitfall-- eine Steuererstattung nur unter Ber眉cksichtigung von Anrechnungsbetr盲gen ergibt.
Rz. 9
a) Teile des Schrifttums (z.B. Boochs/Dauernheim, Steuerrecht in der Insolvenz, 2007, S.听38; Debus/Hackl, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2019, 151; Dickh枚fer, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 2057; Koenig/Fritsch, Abgabenordnung, 3.听Aufl., 搂听251 Rz听42; Jatzke in H眉bschmann/Hepp/Spitaler, 搂听251 AO Rz听171; Neumann in Gosch, AO, 搂听251 Rz听50听f.; Schmittmann in Karsten Schmidt, Insolvenzordnung, 19.听Aufl. 2016, Anhang Steuerrecht Rz听37; Schmittmann in Vallender/Undritz, Praxis des Insolvenzrechts, 2.听Aufl. 2017, 搂听14 Rz听16; Witfeld, Neue Zeitschrift f眉r Insolvenz- und Sanierungsrecht 2019, 184) sind der Auffassung, dass Steuerbescheide auch dann wirksam sind, wenn die Steuerfestsetzung unter Ber眉cksichtigung von Anrechnungsbetr盲gen zu einem Erstattungs- oder Verg眉tungsanspruch f眉hrt.
Rz. 10
b) Nach anderer Ansicht sollen Steuerbescheide, in denen eine positive Steuer festgesetzt wird, stets unwirksam sein (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 719, in einem obiter dictum mit Verweis auf Welzel, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1999, 559听f.; Klein/R眉sken, AO, 15.听Aufl., 搂听155 Rz听20听f.; Roth, Insolvenz Steuerrecht, 2.听Aufl. 2016, Kapitel听3 Steuerverfahrensrecht im Insolvenzverfahren, Rz听3.187).
Rz. 11
c) W盲hrend die Finanzverwaltung Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird und bei denen sich eine Erstattung unter Ber眉cksichtigung von Anrechnungsbetr盲gen ergibt, im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) urspr眉nglich nicht ausdr眉cklich erw盲hnt hatte, werden diese seit der 脛nderung des AEAO mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 07.08.2017 (BStBl I 2017, 1257) nunmehr explizit im neu eingef眉gten Abs.听4 des AEAO zu 搂听251 Nr.听4.3.1 behandelt. Danach habe eine Steuerfestsetzung zu erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter ausdr眉cklich die Erteilung eines Steuerbescheids beantragt, auch wenn sie sich auf anzumeldende Steuerforderungen auswirken k枚nne. Ein solcher Antrag, der jedoch grunds盲tzlich nicht in der Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererkl盲rung zu sehen sei, sei erforderlich, wenn der Insolvenzverwalter die Anrechnung von Steuerabzugsbetr盲gen und/oder Vorauszahlungen begehre mit dem Ziel ihrer (teilweisen) Erstattung zu Gunsten der Insolvenzmasse.
Rz. 12
3. Der Senat erachtet zun盲chst eine Stellungnahme des BMF mit Blick auf die g盲ngige Praxis der Finanzverwaltung zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden nach Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens (f眉r vor Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens begr眉ndete Anspr眉che) f眉r sinnvoll. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob durch die 脛nderung des AEAO zu 搂听251 Nr.听4.3.1 Abs.听4 die bisherige Verwaltungspraxis best盲tigt oder ge盲ndert wurde und welche Beweggr眉nde hierf眉r eine Rolle gespielt haben. Zudem ist unklar, wie die durch den AEAO konsolidierte Verwaltungspraxis aussieht, wenn --wie vorliegend-- (lediglich) eine Steuererkl盲rung ohne (ausdr眉cklichen) Antrag auf Erteilung eines Steuerbescheids abgegeben wurde.
Rz. 13
Hieran schlie脽t sich die Frage an, ob die Bekanntgabe eines Steuerbescheids, in dem eine positive Einkommensteuer festgesetzt wird, auch dann abstrakt dazu geeignet ist, sich auf anzumeldende Forderungen auszuwirken, wenn sich unter Anrechnung von Steuerabzugsbetr盲gen eine Erstattung ergibt (und damit eine anzumeldende Forderung --jedenfalls bei Abstellen auf das negative Leistungsgebot-- fehlt). Eine derartige abstrakte Eignung k枚nnte in der M枚glichkeit bestehen, dass die Steuerfestsetzung oder Steueranrechnung sp盲ter ge盲ndert wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 719; Welzel, DStZ 1999, 559听f.). In diesem Zusammenhang sollte auch dazu Stellung genommen werden, ob es f眉r die Auszahlung des Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs --in der Praxis der Finanzverwaltung-- 眉berhaupt der vorherigen Festsetzung und Anrechnung in einem Steuerbescheid bedarf oder ob diese etwa auch auf der Grundlage einer --nicht in Bestandskraft erwachsenden-- "formlosen Mitteilung" erfolgen kann.
Rz. 14
III. Angesichts der Komplexit盲t der angesprochenen Fragen erscheint es sachgerecht, das BMF in den Entscheidungsprozess einzubinden. Das BMF wird deshalb aufgefordert, gem盲脽 搂听122 Abs.听2 Satz听1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Revisionsverfahren beizutreten.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 14261123 |
BFH/NV 2021, 251 |
BFH/PR 2021, 139 |
BStBl II 2021, 314 |
BB 2020, 2901 |
DStR 2020, 12 |
DStRE 2021, 241 |
HFR 2021, 246 |