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Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Anschlusspr眉fung bei Kleinbetrieben
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Leitsatz (NV)
Die Finanzbeh枚rden sind auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben weder durch die AO 1977 noch durch die 叠别迟谤颈别产蝉辫谤眉蹿耻苍驳蝉辞谤诲苍耻苍驳 (Steuer) an einen bestimmten Pr眉fungsturnus gebunden. Sie k枚nnen daher auch solche Betriebe einer sog. Anschlusspr眉fung unterwerfen.
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Normenkette
AO 1977 搂 193 Abs. 1; FGO 搂听115 Abs. 2 Nr. 1, 搂听116 Abs. 3 S. 3
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Verfahrensgang
FG D眉sseldorf (Urteil vom 08.12.2004; Aktenzeichen 8 K 1147/04 AO) |
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Tatbestand
I. Die Kl盲gerin und Beschwerdef眉hrerin (Kl盲gerin) erzielt als Steuerberaterin Eink眉nfte aus selbst盲ndiger Arbeit. Nachdem der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) 1999 eine abgek眉rzte Au脽enpr眉fung bei der Kl盲gerin f眉r die Jahre 1995 bis 1997 durchgef眉hrt hatte, ordnete er mit Verf眉gung vom 4. November 2003 eine auf 搂 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) gest眉tzte erneute Betriebspr眉fung f眉r die Jahre 1999 bis 2001 bei der Kl盲gerin an, weil diese f眉r diesen Zeitraum hohe R眉cklagen nach 搂 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gebildet hatte und Zweifel an einer entsprechenden Investitionsabsicht bestanden. Die Pr眉fung sollte die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer umfassen.听
Nach erfolglosem Einspruch gegen die Pr眉fungsanordnung wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit der Begr眉ndung ab, bei Steuerpflichtigen, die --wie die Kl盲gerin-- einer freiberuflichen T盲tigkeit nachgingen, sei eine Au脽enpr眉fung gem盲脽 搂 193 Abs. 1 AO 1977 jederzeit ohne weitere Voraussetzung zul盲ssig. Im Streitfall habe das FA das ihm zustehende Auswahlermessen fehlerfrei ausge眉bt und insbesondere nicht gegen das 脺berma脽- sowie das Willk眉r- und Schikaneverbot versto脽en.听
Mit ihrer wegen Nichtzulassung der Revision eingelegten Beschwerde beruft sich die Kl盲gerin auf die grunds盲tzliche Bedeutung der Rechtssache und tr盲gt u.a. vor, das angefochtene Urteil des FG besch盲ftige "sich mit der bislang noch nicht h枚chstrichterlich gekl盲rten Frage, wann bei Freiberuflern, die nicht umsatzm盲脽ig den Gro脽betrieben gleich kommen, eine Anschlusspr眉fung gem盲脽 搂 193 Abs. 1 AO folgen" d眉rfe.
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II. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist jedenfalls unbegr眉ndet.
Ob die Ausf眉hrungen der Kl盲gerin zur grunds盲tzlichen Bedeutung der Rechtssache den Anforderungen des 搂 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entsprechen (s. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 4. M盲rz 2002 IV B 109/01, BFH/NV 2002, 1036), ist --worauf das FA zu Recht hingewiesen hat-- durchaus zweifelhaft, weil es an einer Auseinandersetzung mit der bisher zu 搂 193 Abs. 1 AO 1977 ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) fehlt. Doch kann dies auf sich beruhen, da der Rechtssache jedenfalls keine grunds盲tzliche Bedeutung i.S. von 搂 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommt. Die Kl盲gerin hat mit der Beschwerde keine Rechtsfrage aufgeworfen, die einer Kl盲rung durch eine weitere Revisionsentscheidung des BFH bed眉rfte.
Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits gekl盲rt, dass die ausdr眉cklich auf 搂 193 Abs. 1 AO 1977 gest眉tzte Anordnung einer Pr眉fung bei einem freiberuflich T盲tigen keiner weiteren Begr眉ndung bedarf; das gilt auch f眉r einen Kleinstbetrieb (st盲ndige Rechtsprechung, vgl. aus der j眉ngeren Zeit BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147). Gekl盲rt ist gleichfalls, dass die Finanzbeh枚rden auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben weder durch die AO 1977 noch durch die 叠别迟谤颈别产蝉辫谤眉蹿耻苍驳蝉辞谤诲苍耻苍驳 (Steuer) vom 15. M盲rz 2000 --BpO 2000-- (BStBl I 2000, 368), zuletzt ge盲ndert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anpassung der Vollziehungsanweisung und der 叠别迟谤颈别产蝉辫谤眉蹿耻苍驳蝉辞谤诲苍耻苍驳 an den Euro vom 11. Dezember 2001 (BStBl I 2001, 984), an einen bestimmten Pr眉fungsturnus gebunden sind (ebenfalls BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1147). Sie k枚nnen daher auch solche Betriebe einer sog. Anschlusspr眉fung unterwerfen. Der beschlie脽ende Senat hat deshalb mit Beschluss vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02 (BFH/NV 2004, 311) die grunds盲tzliche Bedeutung der auch von der Kl盲gerin aufgeworfenen Frage, ob bei einem Freiberufler eine Anschlusspr眉fung zul盲ssig sei, verneint. Auf die Gr眉nde dieser Entscheidung wird verwiesen.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 1514454 |
BFH/NV 2006, 1253 |