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Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorl盲ufige Veranlagung und Vorbehalt der Nachpr眉fung bei Zweifeln an Gewinnerzielungsabsicht
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Leitsatz (NV)
- Die Unsicherheit, ob eine T盲tigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, rechtfertigt den Erlass vorl盲ufiger Bescheide. Sie betrifft eine sog. innere Tatsache und stellt keine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Tatbestandes i.S. von 搂 165 Abs. 1 AO 1977 dar.
- Auch wenn ein Vorbehalt der Nachpr眉fung nicht h盲tte ergehen d眉rfen, beh盲lt er nach Eintritt der formellen Bestandskraft seine Wirkung.
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Normenkette
AO 1977 搂听164 Abs. 2 S. 1, 搂听165 Abs. 1; FGO 搂 115 Abs.听2-3
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Von der Wiedergabe des Tatbestandes wird gem盲脽 Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Dabei kann dahinstehen, ob der Kl盲ger und Beschwerdef眉hrer (Kl盲ger) die grunds盲tzliche Bedeutung der Rechtssache (搂 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung 鈥旻GO鈥) und die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs 鈥旴FH鈥 (搂 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) entsprechend den Anforderungen des 搂 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt und bezeichnet hat. Denn jedenfalls ist die Beschwerde unbegr眉ndet.
Die Rechtssache hat keine grunds盲tzliche Bedeutung (搂 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Durch die Rechtsprechung des BFH ist hinreichend gekl盲rt, dass Unsicherheiten in der Beurteilung, ob eine T盲tigkeit mit Gewinn- oder 脺berschusserzielungsabsicht betrieben wird, den Erlass vorl盲ufiger Einkommensteuerbescheide rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Entscheidung vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278). Denn diese Absicht ist eine innere Tatsache. Es liegt daher kein Fall der Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Tatbestandes vor, f眉r den 搂 165 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht anwendbar ist (vgl. BFH-Entscheidung vom 8. Juli 1998 I B 111/97, BFHE 186, 313, BStBl II 1998, 702). Auch ist anerkannt, dass ein Bescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachpr眉fung ergangen ist, auch dann ge盲ndert werden kann, wenn der Vorbehalt nicht h盲tte ergehen d眉rfen (BFH-Urteile vom 14. September 1994 I R 125/93, BFH/NV 1995, 369; vom 16. Oktober 1984 VIII R 162/80, BFHE 143, 299, BStBl II 1985, 448). Ein solcher Bescheid mag zwar anfechtbar sein, doch beh盲lt der Nachpr眉fungsvorbehalt seine Wirkung.
Unter diesen Umst盲nden kommt auch eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nicht in Betracht.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 425576 |
BFH/NV 2000, 1075 |