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Entscheidungsstichwort (Thema)
Weitergabe dynamischer Entgelterh枚hungen gem盲脽 den Entgelttabellen des 罢痴枚顿 aufgrund Haustarifvertrags. betriebliche 脺bung
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Orientierungssatz
Nimmt ein Arbeitgeber an, zur Gew盲hrung von Leistungen an die Arbeitnehmer aus einem Tarifvertrag verpflichtet zu sein, wird durch die wiederholte Leistung keine betriebliche 脺bung begr眉ndet. In einem solchen Fall liegt die erforderliche positive Kenntnis einer anderweitig fehlenden Verpflichtung zur Leistung nicht vor. Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber tarifvertragsschlie脽ende Partei des Haustarifvertrags ist, f眉hrt nicht dazu, dass die Grunds盲tze zur Begr眉ndung einer betrieblichen 脺bung keine Geltung beanspruchen.
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Leitsatz (redaktionell)
F眉r einen Anspruch aus betrieblicher 脺bung ist darzulegen, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empf盲ngers ausreichende Anhaltspunkte daf眉r bot, dieser wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gr眉nden verpflichtet zu sein.
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Normenkette
BGB 搂 151
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Verfahrensgang
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Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23.听Oktober 2017 -听4听Sa 130/16听- aufgehoben und die Berufung der Kl盲gerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 10.听M盲rz 2016 -听6听Ca 3437/14听HBS听- zur眉ckgewiesen.
2. Die Kl盲gerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
Die Parteien streiten 眉ber die H枚he des Arbeitsentgelts und in diesem Zusammenhang 眉ber die Frage, ob die Beklagte nach dem zwischen ihr und der Gewerkschaft ver.di am 31.听Januar 2006 abgeschlossenen Haustarifvertrag f眉r die Besch盲ftigten des A Klinikums (iF听HausTV) oder aufgrund betrieblicher 脺bung verpflichtet ist, an die Kl盲gerin dynamische Entgeltsteigerungen entsprechend den Entgelttabellen des 罢痴枚顿 weiterzugeben.
Rz. 2
Die Kl盲gerin ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorg盲ngern besch盲ftigt. Sie arbeitet in einer 35-Stunden-Woche und erh盲lt ein Bruttomonatsgehalt von 2.429,09听Euro. Der HausTV findet auf das Arbeitsverh盲ltnis Anwendung. Dieser bestimmt ua.:
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鈥灺1 Geltungsbereich |
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(1)听听听听听 |
Dieser Tarifvertrag gilt f眉r die Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverh盲ltnisse der |
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a)听听听听 |
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -听nachfolgend Besch盲ftigte genannt听-, die im A Klinikum t盲tig sind, |
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搂听2 Anzuwendende Tarifvertr盲ge |
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(1)听听听听听 |
Folgende zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverb盲nde (VKA) und der ver.di听-听Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesvorstand听- abgeschlossene Tarifvertr盲ge des 枚ffentlichen Dienstes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung auf die Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverh盲ltnisse der von 搂听1 Abs.听1 erfassten Personen unter Beachtung der in 搂听3 vereinbarten Ma脽gaben: |
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a)听听听听 |
Tarifvertrag f眉r den 枚ffentlichen Dienst (罢痴枚顿) vom 13.听September 2005, |
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b)听听听听 |
Tarifvertrag f眉r den 枚ffentlichen Dienst (罢痴枚顿) -听Besonderer Teil Krankenh盲user听- (BT-K) vom 13.听September 2005, |
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鈥μ |
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搂听3 Besondere Regelungen |
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(1)听听听听听 |
Der Tarifvertrag nach 搂听2 Abs.听1 Buchstabe听a (罢痴枚顿) gilt mit folgenden Ma脽gaben: |
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a)听听听听 |
Die regelm盲脽ige Arbeitszeit nach 搂听6 Abs.听1 Buchstabe听b betr盲gt 35听Stunden w枚chentlich. |
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鈥μ |
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c)听听听听 |
Die Besch盲ftigten erhalten abweichend von 搂听15 Abs.听2 Entgelt nach der Anlage听1 鈥歍abelle 罢痴枚顿鈥 oder Anlage听2 鈥欿r-Anwendungstabelle鈥. |
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鈥μ |
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(4)听听听听听 |
F眉r die Besch盲ftigten 鈥 betr盲gt der Bemessungssatz f眉r das Tabellenentgelt und den sonstigen Entgeltbestandteilen der unter 搂听2 Abs.听1 genannten Tarifvertr盲ge 94听v.H. der nach den jeweiligen Tarifvorschriften f眉r Besch盲ftigte im Bereich der VKA f眉r die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung findenden Betr盲ge. |
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Dieser Bemessungssatz erh枚ht sich zum 01.听Juli 2006 auf 95,5听v.H. und zum 01.听Juli 2007 auf 97听v.H. |
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搂听4 Ausschluss betriebsbedingter K眉ndigungen |
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Den Besch盲ftigten 鈥 kann mit dem Ziele der Beendigung des Arbeitsverh盲ltnisses w盲hrend der Laufzeit dieses Tarifvertrags nicht betriebsbedingt gek眉ndigt werden. |
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搂听5 In-Kraft-Treten, Laufzeit |
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(1)听听听听听 |
Dieser Tarifvertrag tritt am 01.听M盲rz 2006 in Kraft. |
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鈥︹溙 |
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Rz. 3
In einer von denselben Tarifvertragsparteien unterzeichneten Protokollerkl盲rung zum HausTV vom 31.听Januar 2006 hei脽t es ua.:
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鈥炩μ |
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Die Tarifvertragsparteien erkl盲ren 眉bereinstimmend, dass sie gewillt sind, bei neuen Entwicklungen in den betrieblichen Bedingungen, den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen, die die vereinbarten Bedingungen des Tarifvertrags ber眉hren, unverz眉glich in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die notwendigen Ver盲nderungen bzw. 眉bereinstimmende Regelungen herbeif眉hren zu wollen. |
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Sollten sich die dem Tarifvertragsabschluss zugrunde liegenden Ausgangsbedingungen 盲ndern, so sind die Tarifvertragsparteien gewillt, unverz眉glich 眉ber notwendige Ver盲nderungen des Tarifvertrags zu verhandeln. |
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鈥︹溙 |
Rz. 4
Anlage听1 des HausTV bilden drei Bl盲tter, die jeweils eine 鈥濼abelle 罢痴枚顿鈥 enthalten. Blatt听1 zeigt eine Tabelle zum 鈥濨emessungssatz Tarifgebiet Ost 94听v.H.鈥, g眉ltig ab 1.听M盲rz 2006, Blatt听2 eine Tabelle mit dem Bemessungssatz听95,5听v.H., g眉ltig ab 1.听Juli 2006 und Blatt听3 eine Tabelle mit dem Bemessungssatz 97听v.H., g眉ltig ab 1.听Juli 2007.
Rz. 5
In der Zeit von 2008 bis August 2013 gab die Beklagte die f眉r den 罢痴枚顿-VKA vereinbarten Entgelterh枚hungen an die Kl盲gerin weiter, jeweils auf der Basis des auf 97听% reduzierten Tabellenentgelts unter Ber眉cksichtigung der w枚chentlichen Arbeitszeit von 35听Stunden. Die in der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen f眉r die Besch盲ftigten des 枚ffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vereinbarten Entgelterh枚hungen um 3听%, mindestens aber 90,00听Euro ab M盲rz 2014 sowie um weitere 2,4听% ab M盲rz 2015 gab die Beklagte nicht an die Kl盲gerin weiter. Mit Schreiben vom 25.听Mai 2014 hat die Kl盲gerin -听erfolglos听- von der Beklagten die Weitergabe der tariflichen Entgelterh枚hung verlangt.
Rz. 6
Mit ihrer Klage hat die Kl盲gerin die Zahlung der Entgelterh枚hung f眉r die Zeit von M盲rz 2014 bis Februar 2015 gefordert. Sie hat die Auffassung vertreten, der HausTV enthalte eine dynamische Bezugnahme auf die Entgeltregelungen des 罢痴枚顿. Die Beklagte sei daher verpflichtet, die entsprechenden Tariferh枚hungen weiterzugeben. Im 脺brigen ergebe sich der Anspruch aus betrieblicher 脺bung.
Rz. 7
Die Kl盲gerin hat zuletzt beantragt,
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die Beklagte zu verurteilen, an sie 916,68听Euro brutto nebst Zinsen iHv. f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz in n盲her bestimmter Staffel zu zahlen. |
Rz. 8
Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt. Sie meint, der HausTV enthalte eine statische Geltung der in den Anlagen aufgef眉hrten Entgelttabellen. Aus der Weitergabe der Entgeltsteigerungen in der Vergangenheit k枚nne keine betriebliche 脺bung hergeleitet werden. Sie habe sich irrt眉mlich zu diesen Zahlungen tarifvertraglich f眉r verpflichtet gehalten.
Rz. 9
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Kl盲gerin hat das Landesarbeitsgericht das erstinstanzliche Urteil abge盲ndert und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Mit ihrer Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
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贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别
Rz. 10
Die Revision der Beklagten ist begr眉ndet. Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung der Kl盲gerin zu Unrecht entsprochen. Deren Berufung war in Bezug auf einen Zahlungsanspruch aus dem HausTV mangels ausreichender Begr眉ndung bereits unzul盲ssig. Aus betrieblicher 脺bung kann die Kl盲gerin keinen Anspruch auf die begehrte Entgelterh枚hung herleiten, insoweit ist die Klage unbegr眉ndet. Das Berufungsurteil ist daher aufzuheben und die Berufung der Kl盲gerin zur眉ckzuweisen.
Rz. 11
I. Die Revision der Beklagten ist in Bezug auf einen Zahlungsanspruch aus dem HausTV bereits deshalb begr眉ndet, weil die Berufung der Kl盲gerin insoweit unzul盲ssig war (vgl. zB BAG 23.听August 2017 -听10听AZR 376/16听- Rn.听32听-听34). Die Kl盲gerin hat sich in ihrer Berufungsbegr眉ndung hinsichtlich dieses Streitgegenstands nicht ausreichend mit den Gr眉nden des erstinstanzlichen Urteils auseinandergesetzt. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist insoweit aufzuheben (搂听562 Abs.听1 ZPO).
Rz. 12
1. Die Zul盲ssigkeit der Berufung ist Prozessvoraussetzung f眉r das gesamte weitere Verfahren nach der Berufungseinlegung und deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu pr眉fen (BAG 26.听April 2017 -听10听AZR 275/16听- Rn.听11 mwN). Eine Berufungsbegr眉ndung muss gem盲脽 搂听520 Abs.听3 Satz听2 Nr.听2 ZPO die Umst盲nde bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit f眉r das Ergebnis der Entscheidung ergeben. Bei mehreren Streitgegenst盲nden muss f眉r jeden eine solche Begr眉ndung gegeben werden. Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzul盲ssig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Begr眉ndetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abh盲ngt (vgl. BAG 23.听August 2017 -听10听AZR 376/16听- Rn.听33).
Rz. 13
2. Die Berufungsbegr眉ndung der Kl盲gerin gen眉gt diesen Anforderungen nur in Bezug auf den Streitgegenstand eines Zahlungsanspruchs aus betrieblicher 脺bung. Das Arbeitsgericht hat auf S.听3 seines Urteils den HausTV ausgelegt und die Ablehnung eines Zahlungsanspruchs aus dem HausTV damit begr眉ndet, dass nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien andere Entgelttabellen als diejenigen des 罢痴枚顿 Anwendung finden sollen. Ver盲nderungen der Tarifentgelte f眉r den Bereich des 罢痴枚顿-VKA wirkten sich deshalb f眉r die Besch盲ftigten der Beklagten nicht aus. Die Berufungsbegr眉ndung hat sich mit der Auslegung des HausTV im arbeitsgerichtlichen Urteil nicht ausreichend auseinandergesetzt. Die Kl盲gerin hat lediglich bestritten, dass der Tarifvertrag eine statische Festlegung der Entgelte enthalte, die Tarifauslegung des Arbeitsgerichts hat die Kl盲gerin jedoch nicht einer inhaltlichen Kritik unterzogen. Es gen眉gt insoweit nicht, dass sich die Kl盲gerin die Begr眉ndung einer anderen Kammer des Arbeitsgerichts Magdeburg (Urteil vom 23.听Juni 2015 -听1听Ca 3695/15听HBS听-) zu eigen gemacht hat, weil sich das angef眉hrte Zitat mit einer m枚glichen Zahlungspflicht aus betrieblicher 脺bung, nicht jedoch aus dem HausTV befasst.
Rz. 14
II. Die Revision ist auch im 脺brigen begr眉ndet. Die Kl盲gerin hat keinen Anspruch auf Zahlung aus betrieblicher 脺bung. Auch insoweit ist das Berufungsurteil aufzuheben (搂听562 Abs.听1 ZPO). Der Senat kann in der Sache selbst endentscheiden (搂听563 Abs.听3 ZPO). Die erforderlichen Feststellungen sind vom Landesarbeitsgericht getroffen.
Rz. 15
1. Unter einer betrieblichen 脺bung ist die regelm盲脽ige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schlie脽en k枚nnen, ihnen solle eine Leistung oder eine Verg眉nstigung auf Dauer einger盲umt werden. Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend angenommen wird (搂听151 BGB), erwachsen vertragliche Anspr眉che auf die 眉blich gewordenen Leistungen (vgl. BAG 27.听April 2016 -听5听AZR 311/15听- Rn.听27). Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen f眉r den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabh盲ngig von dieser Rechtspflicht gew盲hrt werden (BAG 19.听M盲rz 2014 -听5听AZR 954/12听- Rn.听43). Gew盲hrt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erh枚hung der L枚hne und Geh盲lter, kann eine betriebliche 脺bung selbst bei 眉ber Jahre gleichbleibender Gehaltserh枚hungspraxis nur entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten daf眉r sprechen, er wolle die Erh枚hungen auch ohne Bestehen einer Verpflichtung k眉nftig, dh. auf Dauer vornehmen (BAG 27.听April 2016 -听5听AZR 311/15听- Rn.听32). Dabei tr盲gt nicht der Arbeitgeber die Darlegungslast daf眉r tr盲gt, dass er f眉r den Arbeitnehmer erkennbar irrt眉mlich glaubte, die betreffenden Leistungen in Erf眉llung tarifvertraglicher oder sonstiger Pflichten erbringen zu m眉ssen. Vielmehr ist es Sache der klagenden Partei, die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen. Dazu geh枚rt im Falle der betrieblichen 脺bung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empf盲ngers ausreichende Anhaltspunkte daf眉r bot, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gr眉nden -听etwa aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung听- verpflichtet zu sein (vgl. BAG 11.听November 2014 -听3听AZR 849/11听- Rn.听55; 29.听August 2012 -听10听AZR 571/11听- Rn.听20). Erst wenn solche Darlegungen des Arbeitnehmers die Entstehung einer betrieblichen 脺bung belegen, ist es Sache des Arbeitgebers, dem durch geeigneten Vortrag entgegenzutreten.
Rz. 16
2. Danach besteht kein Anspruch der Kl盲gerin auf die begehrte Tarifsteigerung aus betrieblicher 脺bung. Die Beklagte hat in den Jahren 2008 bis 2013 die in dieser Zeit erfolgten Tariferh枚hungen f眉r die unter den Geltungsbereich des 罢痴枚顿 fallenden Besch盲ftigten an die bei ihr besch盲ftigten Arbeitnehmer weitergegeben, weil sie sich hierzu nach dem HausTV verpflichtet f眉hlte. Voraussetzung f眉r die Begr眉ndung einer betrieblichen 脺bung w盲re jedoch, dass die Beklagte in positiver Kenntnis einer anderweitig fehlenden Verpflichtung gezahlt h盲tte. Allein aus der Tatsache, dass die Beklagte eine der den HausTV abschlie脽enden Tarifvertragsparteien ist, kann nicht hergeleitet werden, dass dieser Grundsatz keine Geltung beansprucht. Ein anderer Grund f眉r die Weitergabe der Tarifsteigerungen ist vom Landesarbeitsgericht nicht festgestellt und von der Kl盲gerin auch nicht vorgetragen worden. Die Leistungsgew盲hrung konnte daher nicht als stillschweigendes Angebot einer vertraglichen Verpflichtung aufgefasst werden. Sie war aus Sicht der Beklagten Normvollzug (vgl. BAG 27.听Oktober 2010 -听10听AZR 410/09听- Rn.听31). Die Kl盲gerin geht im 脺brigen auch selbst -听zu Recht听- davon aus, dass sich ein Anspruch auf Weitergabe der Tariferh枚hungen im Bereich des 罢痴枚顿 aus dem HausTV ergibt.
Rz. 17
III. Weitere Anspruchsgrundlagen f眉r die geltend gemachten Zahlungsanspr眉che sind aufgrund der vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen und dem in Bezug genommenen schrifts盲tzlichen Vorbringen der Parteien nicht ersichtlich. Die Kl盲gerin hat insbesondere keine konkreten Anhaltspunkte daf眉r vorgetragen, dass der 罢痴枚顿 als vertraglich in Bezug genommener Tarifvertrag dem HausTV als g眉nstigere Regelung vorgehen k枚nnte (hierzu BAG 7.听Juli 2010 -听4听AZR 1023/08听- Rn.听30). Auch die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts bieten hierf眉r keine Grundlage. Verfahrensgegenr眉gen hat die Kl盲gerin in der Revision nicht erhoben.
Rz. 18
IV. Die Kl盲gerin hat die Kosten des Rechtsstreits nach 搂听91 Abs.听1 Satz听1 ZPO zu tragen.
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听听听听Linck听听听听 |
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听听听听Berger听听听听 |
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听听听听Volk听听听听 |
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听听听听Dombrowsky听听听听 |
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听听听听Mattausch听听听听 |
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Fundstellen
亿兆体育-Index 13777982 |
BB 2020, 1276 |
NJW 2020, 10 |
NJW 2020, 1900 |
FA 2020, 221 |
NZA 2020, 884 |
ZTR 2020, 429 |
AP 2020 |
EzA-SD 2020, 12 |
NZA-RR 2020, 5 |
枚AT 2020, 149 |
AUR 2020, 335 |
KRS 2020, 309 |
SPA 2020, 90 |