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Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegungs- und Beweislast im 脺berstundenprozess. Bezugnahme auf Anlagen. Kraftfahrer
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Leitsatz (amtlich)
F眉r die Darlegung und den Beweis der Leistung von 脺berstunden gelten die Grunds盲tze wie f眉r die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete (Normal-)Arbeit verrichtet zu haben.
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Orientierungssatz
1.听Verlangt der Arbeitnehmer Arbeitsverg眉tung f眉r 脺berstunden, hat er darzulegen und 鈥撎齣m Bestreitensfall听鈥 zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit 眉bersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei gen眉gt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, in dem er vortr盲gt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat.
2.听Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen 鈥撎齨icht听鈥 nachgekommen ist.
3.听Diese Grunds盲tze d眉rfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, sondern bed眉rfen stets der Ber眉cksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden T盲tigkeit und der konkreten betrieblichen Abl盲ufe.
4.听Ein Kraftfahrer, dem vom Arbeitgeber bestimmte Touren zugewiesen werden, kann seiner Darlegungslast dadurch gen眉gen, dass er vortr盲gt, an welchen Tagen er welche Tour wann begonnen und wann beendet hat. Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach 搂听21a Abs.听7 Satz听1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gr眉nden in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss.
5.听Die Darlegung der Leistung von 脺berstunden durch den Arbeitnehmer und die substantiierte Erwiderung hierauf durch den Arbeitgeber haben entsprechend 搂听130 Nr.听3 und Nr.听4听ZPO schrifts盲tzlich zu erfolgen. Beigef眉gte Anlagen k枚nnen den schrifts盲tzlichen Vortrag lediglich erl盲utern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen.
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Normenkette
ArbZG 搂 21a Abs.听3-4, 7; BGB 搂听307 Abs. 1 S. 2, 搂听310 Abs. 3 Nr. 2, 搂听611 Abs. 1, 搂听612 Abs. 1; ZPO 搂 130 Nrn.听3-4
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Verfahrensgang
S盲chsisches LAG (Urteil vom 14.10.2010; Aktenzeichen 6 Sa 343/10) |
ArbG Leipzig (Urteil vom 14.04.2010; Aktenzeichen 13 Ca 4172/09) |
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Tenor
1.听Auf die Revision des Kl盲gers wird das Urteil des S盲chsischen Landesarbeitsgerichts vom 14.听Oktober 2010 鈥撎6 Sa 343/10听鈥 aufgehoben.
2.听Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung 鈥撎齛uch 眉ber die Kosten der Revision听鈥 an das Landesarbeitsgericht zur眉ckverwiesen.
Von Rechts wegen!
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Tatbestand
Rz. 1
听Die Parteien streiten 鈥撎齭oweit f眉r die Revision von Interesse听鈥 眉ber die Verg眉tung von 脺berstunden.
Rz. 2
听Der Kl盲ger war vom 14.听April 2008 bis zum 13.听April 2009 bei der Beklagten aufgrund eines auf diesen Zeitraum befristeten Arbeitsvertrags als Kraftfahrer in der Lebendtierabteilung besch盲ftigt. Der Arbeitsvertrag enth盲lt ua. folgende Regelungen:
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(补耻脽别谤迟补谤颈蹿濒颈肠丑)
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搂听2 T盲tigkeit
1.听Der Arbeitnehmer wird als Kraftfahrer eingestellt und ist mit allen einschl盲gigen Arbeiten nach n盲herer Anweisung der Gesch盲ftsleitung bzw. der Vorgesetzten besch盲ftigt. Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare T盲tigkeiten zu verrichten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zudem, w盲hrend seiner T盲tigkeit auf ihn zukommende Aufgaben gewissenhaft nach bestem Verm枚gen zu erf眉llen, in jeder Hinsicht die Interessen der Firma zu wahren und seine ganze Arbeitskraft ausschlie脽lich dem Unternehmen zu widmen.
搂听3 Verg眉tung
Die monatliche Verg眉tung des Arbeitnehmers errechnet sich wie folgt:
au脽ertarifliches Grundgehalt/Monat (brutto): |
1.100,00听鈧 |
Euro in Worten. |
Eintausendeinhundert |
Weiterhin erhalten Sie eine
freiwillige Leistungs听鈥撎齯nd Sorgfaltspr盲mie/Tag (brutto): |
10,00听鈧 |
wenn und soweit unfall- und schadensfrei gefahren wird und Ordnung, Sauberkeit und Fahrzeugpflege voll gewahrt werden und fehlerfreie Fahrweise, geringen Dieselverbrauch und korrektes Auftreten beim Kunden stattfindet und festgestellt wird bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen wird die Leistungspr盲mie widerrufen, siehe dazu auch den Sorgfaltskatalog.
freiwillige Treuepr盲mie/Tag (brutto): |
10,00听鈧 |
f眉r jeden gefahrenen Tag 眉ber 6听Stunden Fahr-/Lenkzeit |
freiwilliger Sonntagszuschlag/Tag (brutto): |
10,00听鈧 |
|
(steuer- u. sv-frei) |
f眉r jeden gefahrenen Sonntag 眉ber 6听Stunden Fahr-/Lenkzeit |
freiwilliger Feiertagszuschlag/Tag (brutto): |
20,00听鈧 |
|
(steuer- u. sv-frei) |
f眉r jeden gefahrenen Feiertag 眉ber 6听Stunden Fahr-/Lenkzeit |
freiwilliger Nachtzuschlag/Tag (brutto): |
10,00听鈧 |
|
(steuer- u. sv-frei) |
f眉r Nachtfahrten (in der Zeit von 22:00听鈥撎4:00听Uhr) |
Die Vertragspartner sind sich dar眉ber einig, dass eventuelle Mehrarbeit mit dem Gehalt pauschal abgegolten ist.
1.听Der Arbeitnehmer erh盲lt die freiwillige Leistungspr盲mie i. H. v. 10,00听鈧 je gefahrenen Tag f眉r den sorgf盲ltigen und gewissenhaften Umgang mit den ihr anvertrauten Fahrzeugen nebst den Transportbeh盲ltnissen, sowie f眉r den ordnungsgem盲脽en Umgang mit den zu bef枚rderten Tieren. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Unf盲llen, Verlusten und Besch盲digungen unverz眉glich unter Angabe s盲mtlicher Einzelheiten der Firma zu melden und hier眉ber sp盲testens einen Tag sp盲ter schriftliche Meldung zu machen. Vers盲umt der Arbeitnehmer diese Meldung sowohl in m眉ndlicher, als auch in schriftlicher Form, muss der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Schadensersatzanspr眉chen rechnen, die aus einer versp盲teten Meldung erwachsen k枚nnen. Es gilt der jeweilige Sorgfaltskatalog. Ist der Fahrantritt ein Sonntag, wird dies dem Montag zugeordnet.
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搂听4 Arbeitszeit
1.听Der Beginn und das Ende der t盲glichen Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Ordnung. Im Falle betrieblicher Notwendigkeit erkl盲rt sich der Arbeitnehmer mit einer ge盲nderten Einteilung der Arbeitszeit einverstanden (z.听B. Havarie).
2.听In F盲llen dringenden betrieblichen Bedarfs ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor眉bergehend Mehrarbeit (脺berstunden) zu leisten.
3.听Bei Gehaltsempf盲ngern sind die 脺berstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit durch Zahlung des Gehaltes pauschal abgegolten.
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Rz. 3
听Mit der am 23.听September 2009 beim Arbeitsgericht eingereichten Klage hat der Kl盲ger zuletzt Verg眉tung von 978,5 脺berstunden mit einem aus dem Grundgehalt abgeleiteten Stundensatz von 6,35听Euro brutto geltend gemacht. Er hat die Auffassung vertreten, die pauschale Abgeltung von 脺berstunden sei unwirksam. Mangels einer Regelung zum Umfang der Arbeitspflicht sei auf die betriebliche Arbeitszeit im Unternehmen der Beklagten abzustellen, die 40听Stunden pro Woche betrage. Der Kl盲ger hat unter Vorlage und Berufung auf von ihm gefertigter Listen vorgebracht, an welchem Tag er zu welcher Uhrzeit seine Arbeit im Betrieb begonnen habe, wann er vom Betrieb allein oder mit anderen Fahrern zu welchen Orten oder M盲stern gefahren, er wieder in den Betrieb zur眉ckgekehrt sei und das Fahrzeug an den Schlachthof 眉bergeben habe. Er hat behauptet, nach einer internen Anweisung seien die Kraftfahrer der Beklagten verpflichtet, 30 bis 60听Minuten vor der geplanten Abfahrt im Betrieb zu erscheinen und die notwendigen Arbeitsvorbereitungen (technische 脺berpr眉fung, Behebung von M盲ngeln, Betanken etc.) vorzunehmen. Beim jeweiligen M盲ster m眉sse dessen Personal bei der Beladung des LKW unterst眉tzt werden. S盲mtliche Fahrten seien von der Beklagten angeordnet gewesen, und zwar im Wesentlichen von der Disponentin Frau H鈥, bei deren Verhinderung von Herrn W鈥.
Rz. 4
听Der Kl盲ger hat zuletzt sinngem盲脽 beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an den Kl盲ger 6.213,50听Euro brutto nebst Zinsen in H枚he von f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz nach bestimmter zeitlicher Staffelung zu zahlen.
Rz. 5
听Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und geltend gemacht, die Verg眉tung von 脺berstunden sei mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten. Zudem habe der Kl盲ger einen eventuellen Verg眉tungsanspruch verwirkt. Die Arbeitszeit des Kl盲gers habe sich gem盲脽 搂听4 Arbeitsvertrag nach der betrieblichen Ordnung 鈥撎齛lso bei Vollzeit 40听Wochenstunden/173,33听Monatsstunden听鈥 und, weil es sich beim Kl盲ger um einen Fahrer bzw. Beifahrer von LKW mit mehr als 3,5听Tonnen zul盲ssigem Gesamtgewicht gehandelt habe, nach den gesetzlichen Bestimmungen f眉r Fahrpersonal in 搂听21a ArbZG gerichtet. Danach sei eine Arbeitszeit von 48听Wochenstunden zul盲ssig und die Beifahrerzeit nicht verg眉tungspflichtig. 脺berstunden habe sie weder angeordnet noch gebilligt.
Rz. 6
听Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Kl盲gers zur眉ckgewiesen. Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kl盲ger seinen Klageantrag weiter.
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Rz. 7
听Die Revision des Kl盲gers ist begr眉ndet.
Rz. 8
听I.听Mit der Begr眉ndung des Landesarbeitsgerichts kann die Berufung des Kl盲gers gegen das die Klage abweisende Urteil des Arbeitsgerichts nicht zur眉ckgewiesen werden. Das Landesarbeitsgericht hat nicht beachtet, dass 搂听21a Abs.听3 ArbZG die Verg眉tung von Beifahrerzeiten nicht ausschlie脽t, und zudem die Substantiierungslast des Arbeitnehmers im 脺berstundenprozess 眉berspannt.
Rz. 9
听1.听Der Kl盲ger hat auch w盲hrend der als Beifahrer verbrachten Zeit gearbeitet und die von ihm geschuldete T盲tigkeit als Kraftfahrer erbracht. Er musste sich aufgrund der Arbeitseinteilung der Beklagten an seinem Arbeitsplatz, dem LKW, aufhalten und konnte nicht frei 眉ber die Nutzung seiner Zeit bestimmen. Nach 搂听21a Abs.听3 Satz听1 Nr.听3 ArbZG ist zwar f眉r Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die w盲hrend der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit abweichend von 搂听2 Abs.听1 ArbZG keine Arbeitszeit. Die Vorschrift enth盲lt jedoch keine Modifizierung dessen, was unter Arbeit zu verstehen ist, und schlie脽t eine Verg眉tung f眉r die Arbeit als Beifahrer nicht aus (BAG 20.听April 2011 鈥撎5 AZR 200/10听鈥 Rn.听19听ff., AP BGB 搂听307 Nr.听51听=听EzA BGB 2002 搂听611 Mehrarbeit Nr.听3). Der Kl盲ger kann daher auch f眉r Beifahrert盲tigkeit die in 搂听3 Arbeitsvertrag vereinbarte Verg眉tung beanspruchen. Eine gesonderte Verg眉tungsregelung f眉r die als Beifahrer verbrachte Zeit haben die Parteien nicht getroffen. Der Kl盲ger war deshalb nicht gehalten, bei der Darlegung von 脺berstunden zwischen Zeiten, in denen er den LKW selbst gefahren hat, und solchen, in denen er als Beifahrer auf dem LKW mitgefahren ist, zu differenzieren.
Rz. 10
听2.听Die Darlegung der Leistung von 脺berstunden ist nicht aus den vom Landesarbeitsgericht angenommenen Gr眉nden unschl眉ssig.
Rz. 11
听Das Landesarbeitsgericht moniert, dem Vortrag des Kl盲gers sei nicht zu entnehmen, wann er Pausen gemacht habe. Die Nichtangabe von Pausenzeiten impliziert zun盲chst aber nur die Behauptung, der Arbeitnehmer habe solche nicht gemacht. Bei Zweifeln h盲tte das Landesarbeitsgericht nach 搂听139 Abs.听1 Satz听1听ZPO nachfragen m眉ssen, ob der Sachvortrag des Kl盲gers dahingehend zu verstehen sei, er habe keine Pausen gemacht. H盲tte der Kl盲ger dies bejaht, w盲re sein Vorbringen unter Ber眉cksichtigung einer etwaigen Einlassung der Beklagten hierzu nach 搂听286 Abs.听1听ZPO zu w眉rdigen gewesen. H盲tte der Kl盲ger die Frage verneint, w盲re das Landesarbeitsgericht nach 搂听139 Abs.听1 Satz听2听ZPO verpflichtet gewesen, auf eine Erg盲nzung des Sachvortrags hinzuwirken. Dasselbe gilt f眉r den Vorwurf, dem Sachvortrag des Kl盲gers sei nicht zu entnehmen, warum nach Abschluss der Fahrten regelm盲脽ig exakt 30 Minuten bis zur 脺bergabe des Fahrzeugs an den Schlachthof ber眉cksichtigt seien.
Rz. 12
听II.听Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts erweist sich nicht aus anderen Gr眉nden als richtig.
Rz. 13
听1.听Ein Anspruch des Kl盲gers auf 脺berstundenverg眉tung ist nicht nach 搂听3 iVm. 搂听4 Ziff.听3 Arbeitsvertrag ausgeschlossen.
Rz. 14
听a)听Auf die genannten Regelungen des Arbeitsvertrags sind jedenfalls 搂听305c Abs.听2, 搂搂听306 und 307听bis 309 BGB anzuwenden (搂听310 Abs.听3 Nr.听2 BGB). Die Beklagte hat den Arbeitsvertrag vorformuliert, dem Kl盲ger in dieser Form angeboten und damit im Rechtssinne gestellt. Ob es sich dabei um f眉r eine Vielzahl von Vertr盲gen vorformulierte Vertragsbedingungen handelte (搂听305 Abs.听1 BGB), bedarf keiner weiteren Aufkl盲rung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. 搂听310 Abs.听3 Nr.听2 BGB (vgl. BAG 19.听Mai 2010 鈥撎5 AZR 253/09听鈥 Rn.听20听ff., AP BGB 搂听310 Nr.听13听=听EzA BGB 2002 搂听310 Nr.听10). Auf den Inhalt der vorformulierten Klausel zur Verg眉tung von 脺berstunden konnte der Kl盲ger unstreitig keinen Einfluss nehmen.
Rz. 15
听b)听Die in 搂听3 iVm. 搂听4 Ziff.听3 Arbeitsvertrag geregelte Pauschalabgeltung von 脺berstunden ist mangels hinreichender Transparenz unwirksam, 搂听307 Abs.听1 Satz听2 BGB.
Rz. 16
听Nach st盲ndiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine die pauschale Verg眉tung von 脺berstunden regelnde Klausel nur dann klar und verst盲ndlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen in welchem zeitlichen Umfang von ihr erfasst werden sollen. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen k枚nnen, was ggf. 鈥渁uf ihn zukommt鈥 und welche Leistungen er f眉r die vereinbarte Verg眉tung maximal erbringen muss (vgl. dazu im Einzelnen zuletzt BAG 17.听August 2011 鈥撎5 AZR 406/10听鈥 Rn.听14 mwN, EzA BGB 2002 搂听612 Nr.听10; 22.听Februar 2012 鈥撎5 AZR 765/10听鈥 Rn.听15听f.).
Rz. 17
听Nach diesen Grunds盲tzen ist 搂听3 iVm. 搂听4 Ziff.听3 Arbeitsvertrag nicht klar und verst盲ndlich. Der Umfang der davon erfassten 脺berstunden ist im Arbeitsvertrag ebenso wenig bestimmt, wie die Voraussetzungen, unter denen 脺berstunden zu leisten sind, also ein 鈥淔all dringenden betrieblichen Bedarfs鈥 (搂听4 Ziff.听2 Arbeitsvertrag) vorliegen soll. Insbesondere l盲sst sich weder der Klausel selbst noch den arbeitsvertraglichen Bestimmungen im 脺brigen eine Begrenzung auf die nach 搂听21a Abs.听4 ArbZG zul盲ssige H枚chstarbeitszeit eines als Fahrer oder Beifahrer bei Stra脽enverkehrst盲tigkeiten iSv. 搂听21a Abs.听1 ArbZG eingesetzten Arbeitnehmers entnehmen. Die Verwendung des Begriffs 鈥淢ehrarbeit鈥 in 搂听3 und als Synonym f眉r 脺berstunden in 搂听4 Ziff.听2 Arbeitsvertrag deuten im Gegenteil darauf hin, dass auch eine 脺berschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit von der Klausel erfasst sein soll, zumal die Beklagte den Kl盲ger nach 搂听2 Ziff.听1 Arbeitsvertrag verpflichten wollte, seine 鈥済anze Arbeitskraft鈥 der Beklagten zu widmen.
Rz. 18
听c)听Ist im Arbeitsvertrag die Verg眉tung von 脺berstunden weder positiv noch negativ geregelt, kommt als Anspruchsgrundlage daf眉r nur 搂听612 Abs.听1 BGB in Betracht. Danach gilt eine Verg眉tung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umst盲nden nach nur gegen eine Verg眉tung zu erwarten ist. Die danach erforderliche 鈥撎齩bjektive听鈥 Verg眉tungserwartung (vgl. dazu BAG 17.听August 2011 鈥撎5 AZR 406/10听鈥 Rn.听20, EzA BGB 2002 搂听612 Nr.听10; 21.听September 2011 鈥撎5 AZR 629/10听鈥 Rn.听31, EzA BGB 2002 搂听612 Nr.听11, jeweils mwN) ist gegeben. Der Kl盲ger schuldet weder Dienste h枚herer Art, noch erh盲lt er eine deutlich herausgehobene Verg眉tung. Die ihm nach 搂听3 Arbeitsvertrag zustehende Verg眉tung liegt auch unter Ber眉cksichtigung der nach dem Willen der Beklagten freiwillig sein sollenden Leistungs-, Sorgfalts- und Treuepr盲mien sowie den Zuschl盲gen f眉r Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ganz erheblich unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (zu deren Bedeutung vgl. BAG 22.听Februar 2012 鈥撎5 AZR 765/10听鈥 Rn.听21).
Rz. 19
听2.听Ein Anspruch des Kl盲gers auf 脺berstundenverg眉tung ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht verwirkt.
Rz. 20
听Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzul盲ssigen Rechtsaus眉bung. Sie setzt voraus, dass der Gl盲ubiger sein Recht l盲ngere Zeit nicht geltend gemacht hat und dabei unter Umst盲nden unt盲tig geblieben ist, die den Eindruck erwecken konnten, er wolle auch k眉nftig sein Recht nicht mehr geltend machen. Zudem muss der Verpflichtete sich darauf einstellen d眉rfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 23.听August 2011 鈥撎3 AZR 575/09听鈥 Rn.听57, EzA BGB 2002 搂听611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr.听20; vgl. auch 22.听April 2009 鈥撎5 AZR 292/08听鈥 Rn.听28, AP BGB 搂听611 Wegezeit Nr.听11).
Rz. 21
听Ob eine Verwirkung des Anspruchs auf 脺berstundenverg眉tung vor Eintritt der gesetzlichen Verj盲hrung schon deshalb ausscheidet, weil sich der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer einen Formulararbeitsvertrag anbietet, durch vertragliche Ausschlussfristen (zu den Anforderungen an deren Wirksamkeit vgl. BAG 25.听Mai 2005 鈥撎5 AZR 572/04听鈥 BAGE 115, 19; 28.听September 2005 鈥撎5 AZR 52/05听鈥 BAGE 116, 66) davor sch眉tzen kann, l盲nger als drei Monate nach F盲lligkeit des Anspruchs mit einer Geltendmachung konfrontiert zu werden, bedarf keiner Entscheidung. Denn unbeschadet der Frage, ob im Streitfall 眉berhaupt das Zeitmoment erf眉llt ist, kann sich jedenfalls ein Arbeitgeber, der 鈥撎齱ie die Beklagte听鈥 dem Arbeitnehmer eine unwirksame Klausel zur Pauschalabgeltung von 脺berstunden stellt, nicht schutzw眉rdig darauf einrichten, der Arbeitnehmer werde die Unwirksamkeit der Klausel schon nicht erkennen und 脺berstundenverg眉tung nicht geltend machen (vgl. BAG 22.听Februar 2012 鈥撎5 AZR 765/10听鈥 Rn.听24).
Rz. 22
听III.听Ob und ggf. in welchem Umfang die Klage begr眉ndet ist, kann der Senat aufgrund der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entscheiden. Das f眉hrt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zur眉ckverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht, 搂听562 Abs.听1, 搂听563 Abs.听1 Satz听1听ZPO. Im erneuten Berufungsverfahren wird das Landesarbeitsgericht Folgendes zu beachten haben:
Rz. 23
听1.听Der mit 鈥淎rbeitszeit鈥 眉berschriebene 搂听4 Arbeitsvertrag enth盲lt zwar keine ausdr眉ckliche Vereinbarung 眉ber eine bestimmte w枚chentliche oder monatliche Arbeitszeit. 脺ber den Verweis auf die 鈥渂etriebliche Ordnung鈥 l盲sst sich aber mittelbar eine Normalarbeitszeit erschlie脽en, deren Dauer zwischen den Parteien unstreitig ist.
Rz. 24
听Der Kl盲ger hat vorgetragen, die betriebliche Arbeitszeit bei der Beklagten betrage 40听Wochenstunden. Dem ist die Beklagte nicht nur nicht entgegengetreten, sondern hat selbst vorgebracht, die Arbeitszeit des Kl盲gers richte sich gem盲脽 搂听4 Arbeitsvertrag nach der betrieblichen Ordnung und das seien bei Vollzeit 40 Wochenstunden/173,33听Stunden im Monat. Weiter hat die Beklagte gemeint, weil es sich bei dem Kl盲ger um einen Fahrer bzw. Beifahrer von LKW mit mehr als 3,5听Tonnen zul盲ssigem Gesamtgewicht handele, g枚lten auch die gesetzlichen Bestimmungen f眉r Fahrpersonal. Das trifft zu, f眉hrt aber nicht zu einer Erh枚hung der vom Kl盲ger geschuldeten Normalarbeitszeit. 搂听21a Abs.听4 ArbZG regelt nur die Arbeitszeit eines Kraftfahrers, die arbeitsschutzrechtlich nicht 眉berschritten werden darf. Die Vorschrift ersetzt nicht eine vertragliche Vereinbarung 眉ber die Arbeitszeit und tritt bei deren Fehlen nicht an deren Stelle. Einen 鈥撎齛ls vertragliche Vereinbarung auslegbaren听鈥 Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz, insbesondere dessen 搂听21a Abs.听4, enth盲lt 搂听4 Arbeitsvertrag nicht.
Rz. 25
听2.听F眉r die Darlegung und den Beweis der Leistung von 脺berstunden gelten die Grunds盲tze wie f眉r die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete (Normal-)Arbeit verrichtet zu haben.
Rz. 26
听a)听Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts in Verbindung mit 搂听614 BGB gilt im Arbeitsverh盲ltnis der Grundsatz 鈥淥hne Arbeit kein Lohn鈥. Verlangt der Arbeitnehmer gem. 搂听611 BGB Arbeitsverg眉tung f眉r Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen und 鈥撎齣m Bestreitensfall听鈥 zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbest盲nde vorgelegen hat, der eine Verg眉tungspflicht ohne Arbeit regelt (zB 搂听1 BUrlG, 搂搂听615, 616 Satz听1 BGB, 搂听2 Abs.听1, 搂听3 Abs.听1 EntgeltFG, 搂听37 Abs.听2 BetrVG). Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen ist (搂听106 GewO), gen眉gt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vortr盲gt, er habe sich zur rechten Zeit am rechten Ort bereitgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern. Deshalb hat der Arbeitgeber im Einzelnen vorzutragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und ob der Arbeitnehmer den Weisungen nachgekommen ist. Tr盲gt er nichts vor oder l盲sst er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden als zugestanden (vgl. zum Ganzen BAG 18.听April 2012 鈥撎5 AZR 248/11听鈥 Rn.听14).
Rz. 27
听b)听Nichts anderes gilt f眉r die Behauptung des Arbeitnehmers, er habe die geschuldete Arbeit in einem die Normalarbeitszeit 眉bersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet. Verlangt der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tarifvertraglicher Verpflichtung des Arbeitgebers oder 搂听612 Abs.听1 BGB Arbeitsverg眉tung f眉r 脺berstunden, hat er darzulegen und 鈥撎齣m Bestreitensfall听鈥 zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit 眉bersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei gen眉gt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vortr盲gt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat. Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen 鈥撎齨icht听鈥 nachgekommen ist.
Rz. 28
听Diese Grunds盲tze d眉rfen aber nicht gleichsam schematisch angewendet werden, sondern bed眉rfen stets der Ber眉cksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden T盲tigkeit und der konkreten betrieblichen Abl盲ufe. So kann ein Kraftfahrer wie der Kl盲ger, dem vom Arbeitgeber bestimmte Touren zugewiesen werden, seiner Darlegungslast bereits dadurch gen眉gen, dass er vortr盲gt, an welchen Tagen er welche Tour wann begonnen und wann beendet hat. Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach 搂听21a Abs.听7 Satz听1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gr眉nden in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss.
Rz. 29
听c)听Ihrer Darlegungslast gen眉gen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber durch die blo脽e Bezugnahme auf den Schrifts盲tzen als Anlagen beigef眉gte Stundenaufstellungen oder sonstige Aufzeichnungen. Anlagen k枚nnen lediglich zur Erl盲uterung des schrifts盲tzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BGH 2.听Juli 2007 鈥撎齀I ZR 111/05听鈥 Rn.听25 mwN, NJW 2008, 69; vgl. auch BVerfG 30.听Juni 1994 鈥撎1 BvR 2112/93听鈥 zu III听2a der Gr眉nde, NJW 1994, 2683). Die Darlegung der Leistung von 脺berstunden durch den Arbeitnehmer bzw. die substantiierte Erwiderung hierauf durch den Arbeitgeber hat vielmehr entsprechend 搂听130 Nr.听3 und Nr.听4听ZPO schrifts盲tzlich zu erfolgen. Beigef眉gte Anlagen k枚nnen den schrifts盲tzlichen Vortrag lediglich erl盲utern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen.
Rz. 30
听Nachdem das Landesarbeitsgericht die Art und Weise des Vorbringens der Parteien nicht beanstandet hat, muss ihnen im erneuten Berufungsverfahren Gelegenheit gegeben werden, ihrer jeweiligen Darlegungslast zur Leistung bzw. Nichtleistung von 脺berstunden schrifts盲tzlich nachzukommen.
Rz. 31
听3.听Soweit die Beklagte bislang die Anordnung von 脺berstunden 鈥撎齪auschal听鈥 bestritten hat, ist das unbehelflich. Wenn ein Kraftfahrer f眉r eine angewiesene Tour eine bestimmte Zeit ben枚tigt und sie nur unter Leistung von 脺berstunden ausf眉hren kann, waren die 脺berstunden 鈥撎齯nabh盲ngig von einer ausdr眉cklichen Anordnung听鈥 jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig (vgl. BAG 25.听Mai 2005 鈥撎5 AZR 319/04听鈥 zu II听1a der Gr眉nde mwN, AP TVG 搂听1 Tarifvertr盲ge: Geb盲udereinigung Nr.听17听=听EzA BGB 2002 搂听611 Mehrarbeit Nr.听1). Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass die von ihm dem Arbeitnehmer zugewiesene Tour unter Beachtung der Rechtsordnung, insbesondere der f眉r die Besch盲ftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Stra脽enverkehrst盲tigkeiten geltenden (Sozial-)Vorschriften und des Stra脽enverkehrsrechts, innerhalb der Normalarbeitszeit gefahren werden kann. Erst dann obliegt es wiederum dem Arbeitnehmer, besondere Umst盲nde darzutun, die zur 脺berschreitung der Normalarbeitszeit gef眉hrt haben.
Rz. 32
听IV.听Ob die Lohnabz眉ge wegen vermeintlich mangelnder Wagenpflege tats盲chlich gerechtfertigt waren, ist wegen der beschr盲nkten Revisionszulassung nicht mehr Gegenstand des erneuten Berufungsverfahrens.
听
Unterschriften
M眉ller-Gl枚ge, Laux, Biebl, S.听R枚th-Ehrmann, Christen
听
Fundstellen
亿兆体育-Index 3139614 |
BAGE 2013, 330 |
BB 2012, 1984 |
DB 2012, 1752 |
NJW 2012, 2680 |
NJW 2012, 8 |
NWB 2012, 2833 |
EBE/BAG 2012, 130 |
FA 2012, 278 |
NZA 2012, 939 |
StuB 2013, 40 |
AP 2013 |
ArztR 2012, 299 |
AuA 2013, 489 |
EzA-SD 2012, 4 |
EzA 2012 |
MDR 2012, 1170 |
AA 2012, 207 |
AUR 2012, 370 |
AUR 2012, 408 |
ArbRB 2012, 301 |
ArbR 2012, 376 |
NJW-Spezial 2012, 530 |
NWB direkt 2012, 918 |
AP-Newsletter 2012, 181 |
GK/Bay 2013, 38 |
PAK 2012, 187 |
SPA 2012, 3 |