F眉r Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen f眉r ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des 搂听19 Abs.听1 Nr.听1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets bis zur Obergrenze von 110听EUR lohnsteuerfrei und nur noch der 110听EUR 眉bersteigende Betrag ist lohnsteuerpflichtig (Freibetrag). F眉r Betriebsfeiern, die ab 1.1.2024 durchgef眉hrt werden, bleibt es beim bisherigen Freibetrag von 110听EUR. Die im Entwurf des Wachstumschancengesetz urspr眉nglich geplante Anhebung konnte im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit finden.
Im Ergebnis f眉hrt der Freibetrag dazu, dass f眉r den Normalfall der Betriebsveranstaltungen keine bzw. nur noch geringe Lohnsteuerbetr盲ge anfallen.
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Einheitlicher Steuerfreibetrag von 110听EUR pro Arbeitnehmer
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung betragen pro Arbeitnehmer 130听EUR.
Aufgrund des Freibetrags von 110听EUR ergibt sich ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohnanteil aus der Betriebsveranstaltung von 20听EUR. Bei Anwendung der 25听%-Pauschalsteuer berechnet sich hierf眉r eine pauschale Lohnsteuer von 5听EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer.
Dar眉ber hinaus sind die Kosten f眉r die 盲u脽ere Gestaltung ebenso wie die Kosten f眉r den Ehegatten/Lebenspartner und die Kinder in die Berechnung des neuen 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Die gesetzlich ge盲nderte lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ist zwischenzeitlich von der BFH-Rechtsprechung be颅st盲tigt worden. Der BFH bejaht insbesondere die Einbeziehung s盲mtlicher Kosten des Arbeitgebers in die Bewertung des Arbeitslohns anl盲sslich von Betriebsveranstaltungen, auch wenn die Aufwendungen beim Arbeitnehmer keinen Vorteil begr眉nden. Au脽erdem ist der Pro-Kopfanteil nicht nach den angemeldeten Teilnehmern, sondern nach den anwesenden Teilnehmern zu berechnen.
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Gesetzliche Festlegung der bisherigen Verwaltungspraxis
Durch die gesetzliche Festlegung der Lohnsteuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen, die der Rechtsprechung entgegentritt, wird hinsichtlich der Berechnung der in einen Freibetrag umgewandelten 110-EUR-Grenze die bisherige Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung sichergestellt. Die beiden abweichenden BFH-Urteile werden damit f眉r Betriebsveranstaltungen ab 2015 gegenstandslos. Ein Anwendungsschreiben kl盲rt Zweifelsfragen bei der Anwendung der gesetzlichen Regelung.
Erg盲nzende Hinweise finden sich im Lohnsteuer-Handbuch zu H 19.5 LStH.
Es bleiben Betriebsveranstaltungen seit 1.1.2015 steuerfrei, wenn folgende 3听Kriterien vorliegen. Die Veranstaltung
- muss den Begriff der Betriebsveranstaltung erf眉llen, au脽erdem
- darf sie die betragsm盲脽ige Obergrenze von 110听EUR inkl. Umsatzsteuer pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht 眉berschreiten und
- es d眉rfen maximal 2 beg眉nstigte Veranstaltungen pro Jahr durchgef眉hrt werden.
Begriff der Betriebsveranstaltung
Voraussetzung f眉r die Steuerfreiheit ist insbesondere, dass der Begriff der Betriebsveranstaltung erf眉llt ist. Andernfalls liegt in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, allerdings kann die Lohnsteuer pauschal mit 25听% erhoben werden.
Nach dem Gesetzeswortlaut werden Betriebsveranstaltungen als Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter definiert. Die gesetzliche Begriffsbestimmung folgt damit wortgleich der bisherigen Abgrenzung in den Lohnsteuer-Richtlinien, deren uneingeschr盲nkte Anwendbarkeit erhalten bleibt.
Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z.听B. Jubil盲ums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausfl眉ge.
Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie muss 眉ber den Rahmen einer blo脽en Geschenkverteilung hinausgehen. Dies ist z.听B. der Fall, wenn Festvortr盲ge, Musikvorf眉hrungen, Bewirtung und Genussmittel dargeboten werden.
Die Teilnahme muss grunds盲tzlich allen Arbeitnehmern offenstehen, wobei eine Beschr盲nkung auf einzelne Abteilungen bei gr枚脽eren Firmen naturgem盲脽 unsch盲dlich ist. Eine zul盲ssige Beschr盲nkung auf einen Teil der Arbeitnehmer kann sich auch daraus ergeben, dass das Programm nicht alle Arbeitnehmer anspricht, z.听B. Weihnachtsfeier mit M盲rchenauff眉hrung f眉r Kinder der Arbeitnehmer unter 15 Jahren, Tanzgelegenheit f眉r j眉ngere Arbeitnehmer. Die sich aus der Sache ergebende Begrenzung des Teilnehmerkreises darf sich aber nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellen, was beispielsweise bei einer Jahresabschlussfeier f眉r F眉hrungskr盲fte der Fall ist. Die Beschr盲nkung auf einzelne Abteilungen bei gr枚脽eren Firmen ist naturgem盲脽 unsch盲dlich. Der Gesetzwortlaut beg眉nstigt ausdr眉cklich auch Veranstaltungen, die sich auf einen Betriebsteil b...