Prof. Rolf-R眉diger Radeisen
Zusammenfassung
Beim Ausbau der regenerativen Energien nehmen die Photovoltaikanlagen eine besondere Stellung ein. Insbesondere hausgebundene Anlagen werden h盲ufig von Personen ohne weitere unternehmerische Bet盲tigung betrieben. Allein das Einspeisen des nicht selbst verbrauchten Stroms f眉hrt aber zur Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht. Um diesen Unternehmern die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirtschaftlich attraktiv zu machen, ist f眉r die Lieferung und Installation bestimmter Anlagen ab 2023 erstmals ein sog. Nullsteuersatz eingef眉hrt worden. Die Regelung wirft aber weitere Fragen auf.
1 Problematik
Photovoltaikanlagen sind ein zentraler Bestandteil der dezentralen Stromerzeugung durch regenerative Energien. H盲ufig werden solche Anlagen auch von Personen betrieben, die keine weitergehende unternehmerische Bet盲tigung aus眉ben. Mit dem Einspeisen von Strom in das Netz wird aber eine selbstst盲ndige, nachhaltige und auf Einnahmeerzielungsabsicht ausgerichtete T盲tigkeit ausge眉bt, sodass die Betreiber Unternehmereigenschaft nach 搂听2 Abs.听1 UStG erlangen. Mit den 眉blichen dachgebundenen Photovoltaikanlagen wird aus der Einspeisung regelm盲脽ig ein j盲hrlicher Umsatz erzielt, der unter der Gesamtumsatzgrenze f眉r Kleinunternehmer liegt. Da den Betreibern dieser Anlagen bis 31.12.2022 f眉r die Lieferung und Installation der Anlage von den leistenden Unternehmern Umsatzsteuer berechnet wurde, ist regelm盲脽ig auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet worden, um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu k枚nnen.
听
Ab 2023 soll die Kleinunternehmerbesteuerung der Regelfall sein
Wird den Betreibern der Photovoltaikanlage ab 2023 f眉r die Lieferung und Installation der Anlage aufgrund des neuen Nullsteuersatzes keine Umsatzsteuer mehr berechnet, besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit, auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung zu verzichten. In diesem Fall ergibt sich die vom Gesetzgeber gew眉nschte Verwaltungsvereinfachung.
Die Einf眉hrung des Nullsteuersatzes in 搂听12 Abs.听3 UStG f眉hrt nicht nur zur Anwendung eines Steuersatzes von 0听% bei den beg眉nstigten Photovoltaikanlagen, es ergeben sich daraus eine Vielzahl von weiteren Konsequenzen, die wichtigsten Punkte k枚nnen aus der folgenden Gegen眉berstellung f眉r Altanlagen und Neuanlagen entnommen werden.
听
听 |
Altanlage |
Neuanlage |
Lieferung (Abnahme) |
bis 31.12.2022 |
ab dem 1.1.2023 |
Umsatzsteuersatz f眉r Lieferung/Installation |
搂听12 Abs.听1 UStG: 19听% |
搂听12 Abs.听3 UStG: 0听% |
Verzicht auf Kleinunternehmerbesteuerung sinnvoll? |
Ja, obwohl regelm盲脽ig die Umsatzgrenze von 22.000听EUR nicht 眉berschritten wurde. |
Nein, regelm盲脽ig ist aus Verwaltungsvereinfachungsgr眉nden die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung sinnvoll. |
Vorsteuerabzug aus Anschaffung |
Ja, soweit auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet wurde. |
Nein, wenn die Kleinunternehmerbesteuerung angewendet wird. |
Umsatzsteuer f眉r Stromeinspeisung |
Ja, die Stromeinspeisung f眉hrt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Ums盲tzen, wenn die Regelbesteuerung angewendet wird 鈥 f眉r die Stromlieferung werden 19听% Umsatzsteuer geschuldet. |
Nein, eine Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die Kleinunternehmerbesteuerung angewendet wird. |
Umsatzsteuer f眉r (dezentralen) Eigenverbrauch |
Ja, die unentgeltliche Nutzung des Stroms gilt als Lieferung gegen Entgelt (搂听3 Abs.听1b Satz听1 Nr.听1 UStG), es muss 19听% Umsatzsteuer auf die Wiederbeschaffungskosten des Stroms entrichtet werden. |
Nein, da keine Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage angefallen war, ergibt sich keine Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe (搂听3 Abs.听1b Satz听2 UStG). |
Vorsteuerabzug aus Reinigungs-, Verwaltungs- und Wartungskosten |
Ja, soweit auf die Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet wurde. |
Nein, wenn die Kleinunternehmerbesteuerung angewendet wird. |
Erfasst werden von der Anwendung des Nullsteuersatzes ab dem 1.1.2023 die folgenden Leistungen nach 搂听12 Abs.听3 UStG:
- Die Lieferung der Solarmodule einschlie脽lich der f眉r den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendigen Komponenten sowie von Speichern, die den erzeugten Strom speichern k枚nnen, an den Betreiber der Photovoltaikanlage, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der N盲he von Privatwohnungen, Wohnungen sowie 枚ffentlichen und anderen Geb盲uden, die f眉r dem Gemeinwohl dienende T盲tigkeiten genutzt werden, installiert wird.
- Der innergemeinschaftliche Erwerb der beg眉nstigten Gegenst盲nde.
- Die Einfuhr der beg眉nstigten Teile.
- Die Installation der Anlagen und Speicher f眉r die beg眉nstigten Anlagen.
听
Nullsteuersatz nur auf letzter Leistungsstufe
Die Absenkung des Steuersatzes auf 0听% gilt nur f眉r die Leistungen gegen眉ber dem Betreiber der Photovoltaikanlage. Die Lieferungen der Hersteller, Gro脽h盲ndler oder Einzelh盲ndler an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.
Weitere Voraussetzung ist, dass ein Zusammenhang mit der Privatwohnung, Wohnungen oder 枚ffentlichen bzw. dem Gemeinwohl dienenden Geb盲uden besteht. Allerdings gelten diese Voraussetzungen...