Long-/Post-COVID wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristige Belastung f眉r die Gesellschaft sowie das Gesundheits- und Sozialversicherungssystems darstellen. Vor der COVID-19-Pandemie wurde in Deutschland mit ca. 250.000 ME/CFS (chronisches Fatigue-Syndrom) Betroffenen gerechnet, davon etwa 40.000 Kinder und Jugendliche. Diese Zahl wird durch die SARS-CoV-2-Pandemie deutlich steigen. Nachdem erste Empfehlungen zur Versorgung durch die S1-Leitlinie der AWMF erarbeitet wurden, bieten inzwischen einige Kliniken interdisziplin盲re Long-/Post-COVID-Ambulanzen oder Rehabilitationsprogramme an. Angesichts der weiter steigenden Zahlen an Patienten scheint das derzeitige Versorgungsangebot allerdings bei Weitem nicht ausreichend.
Auch f眉r die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt die COVID-19-Pandemie eine erhebliche Herausforderung dar. Eine Erkrankung an COVID-19 kann bei Besch盲ftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege unter bestimmten Voraussetzungen als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 眉ber 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten. Alleine in der 1.聽Jahresh盲lfte 2022 belief sich die Zahl der BK-Anzeigen auf 175.430. Das sind mehr als im kompletten Jahr 2021. Zum Vergleich waren es vor der Pandemie im Schnitt zwischen 75.000 und 80.000 im Jahr. Besonders betroffen sind die Branchen Kinderbetreuung, Pflege und Kliniken. In 195.739 F盲llen hat die gesetzliche Unfallversicherung COVID-19 bereits als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen noch 20.452 Erkrankungen an COVID-19, bei denen die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde, und 12.496 F盲lle der Schulunfallversicherung. Seit 2020 verzeichnete die Unfallversicherung somit 眉ber 220.000 anerkannte Versicherungsf盲lle in Zusammenhang mit Corona.
Unter bestimmten Umst盲nden kann bei einer COVID-19-Infektion ein Arbeitsunfall vorliegen. Ott, Hiller, Schmitz-Spanke, Drexler und Becker (2023) haben dazu in der ASU Zeitschrift f眉r medizinische Pr盲vention in den Heften 07.2022 und 03.2023 eine Begutachtungsempfehlung sowie eine Stellungnahme aus juristischer und medizinischer Sicht zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls ver枚ffentlicht.
In der Begutachtungsempfehlung wird ausgef眉hrt: "F眉r einen Arbeitsunfall m眉ssen ein intensiver Kontakt mit einer infizierten Indexperson und eine Erkrankung innerhalb von 2 Wochen nachweisbar sein. Alternativ k枚nnen Ausbruchsgeschehen am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen oder die Unterbringung in Gemeinschaftsunterk眉nften zur Anerkennung f眉hren". Dabei ist aus rechtlicher Sicht von der Legaldefinition des (Arbeits-)Unfalls in 搂聽8 Abs.聽1 Satz聽2 SGB聽VII als zeitlich begrenztes, von au脽en auf den K枚rper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder dem Tod f眉hrt, auszugehen.
Denn auch f眉r COVID-19-Infektionen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln und die zu ihrer Auslegung ergangene Rechtsprechung, insbesondere des Bundessozialgerichts (BSG), ist zu beachten. Dabei gilt die Definition eines zeitlich begrenzten Ereignisses (i.聽d.聽R. "eine Schicht") als Abgrenzung zur zuvor dargestellten Berufskrankheit, f眉r die i.聽d.聽R. l盲ngerfristige Einwirkungen erforderlich sind. Ein eingetretener Gesundheits(erst)schaden, ohne den kein Arbeitsunfall i.聽S.聽d. gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, ist Voraussetzung f眉r bestimmte Leistungen, wie insbesondere eine Verletztenrente.
Rechtliche Schwierigkeiten k枚nnen bei F盲llen von symptomlos verlaufenen COVID-19-Infektionen und sp盲ter auftretenden Post-COVID-Beschwerden, in denen keine Berufskrankheit vorliegt, auftreten. Denn der blo脽e Nachweis z.聽B. mittels PCR-Test bei symptomfreiem Verlauf reicht mangels Gesundheits(erst)schaden nicht aus, um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden. Ein Problem liegt in der Begrifflichkeit des Unfalls, der eine gewisse zeitliche N盲he zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden voraussetzt, deren eindeutige Bestimmung in der Rechtsprechung und juristischen Literatur nicht zu finden ist. Solche Problematiken sind schon im Zusammenhang mit psychischen Traumen thematisiert. Bei F盲llen, in denen nach einer zun盲chst symptomlos verlaufenden COVID-19-Infektion mit zeitlicher Verz枚gerung von mehreren Wochen Post-COVID-Beschwerden auftreten, die durch die angef眉hrte Infektion verursacht wurden, steht diese zeitliche Verz枚gerung des Auftretens des Gesundheitsschadens einer Bejahung des Ursachenzusammenhangs rechtlich nicht entgegen. Hier kann als Faustformel eine 2-Wochen-Regel (aufgrund der Inkubationszeit bei COVID-19) zur Erleichterung der Feststellung eines Arbeitsunfalls durch eine COVID-19-Infektion dienen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: "F眉r einen Arbeitsunfall m眉ssen ein intensiver Kontakt mit einer infizierten Indexperson und eine Erkrankung mit gewisser zeitlicher N盲he nachweisbar sein, wobei ein Post-COVID-Syndrom auch bei Betroffenen ohne Akutsymptomatik auftreten kann. Eine E...