Das Erfordernis, f眉r den Kindergeldanspruch eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen zu m眉ssen, gilt nicht f眉r Staatsangeh枚rige der EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz und ihre Familienangeh枚rigen, soweit ihre Rechtsstellung vom Gesetz 眉ber die allgemeine Freiz眉gigkeit von Unionsb眉rgern geregelt ist. Staatsangeh枚rige von Drittstaaten k枚nnen unter Beachtung des Freiz眉gigkeitsgesetz/EU als Familienangeh枚rige eines Staatsangeh枚rigen der EU- bzw. EWR-Staaten bzw. der Schweiz, der selbst freiz眉gigkeitsberechtigt ist, ebenfalls freiz眉gigkeitsberechtigt sein.
2.7.3.1 Freiz眉gigkeitsgesetz
Nach 搂聽2 Abs.聽2 Freiz眉gigkeitsgesetz/EU sind gemeinschaftsrechtlich freiz眉gigkeitsberechtigt u.聽a. Unionsb眉rger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in einem anderen EU-Staat aufhalten wollen (freiz眉gigkeitsberechtigte Ausl盲nder). Grunds盲tzlich ist bei Staatsangeh枚rigen der EU- bzw. EWR-Staaten und der Schweiz von der Freiz眉gigkeitsberechtigung auszugehen.
Es bestehen keine begr眉ndeten Zweifel an der Freiz眉gigkeitsberechtigung des Berechtigten, wenn ein minderj盲hriges Kind eines ehemalig besch盲ftigten Staatsangeh枚rigen der EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz 眉ber ein Aufenthaltsrecht nach Art.聽10 VO (EU) 492/2011 verf眉gt, weil es im Inland f眉r einen Beruf ausgebildet wird. Die Feststellung der fehlenden Freiz眉gigkeit von Unionsb眉rgern, die den Kindergeldanspruch ausschlie脽en kann, obliegt nur den Ausl盲nderbeh枚rden.
2.7.3.2 Voraussetzungen nach 搂聽62 Abs.聽2 EStG
Freiz眉gigkeitsberechtigte Ausl盲nder m眉ssen nicht zus盲tzlich ein Erfordernis nach 搂聽62 Abs.聽2 EStG 别谤蹿眉濒濒别苍.
Zur Europ盲ischen Union (EU) bzw. zum Europ盲ischen Wirtschaftsraum (EWR) geh枚ren neben der Bundesrepublik Deutschland folgende Staaten:
Belgien, Bulgarien, D盲nemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, 脰sterreich, Polen, Portugal, Rum盲nien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Britische Staatsangeh枚rige, die ihren Wohnsitz bereits vor dem 1.1.2021 in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat begr眉ndet haben, stehen nach dem Austrittsabkommen einem freiz眉gigkeitsberechtigten Unionsb眉rger gleich. Wurde der inl盲ndische Wohnsitz hingegen erst nach dem 31.12.2020 begr眉ndet, m眉ssen die Voraussetzungen von 搂聽62 Abs.聽2 EStG erf眉llt sein.
Das Erfordernis, einen der in 搂聽62 Abs.聽2 EStG genannten Aufenthaltstitel besitzen zu m眉ssen, gilt auch nicht f眉r Arbeitnehmer aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen.
Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, T眉rkei und Tunesien.
Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang insbesondere
- Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Besch盲ftigungsverh盲ltnis einschlie脽lich der Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld (Angestellte), Beamte, Rentner, Studenten, (freiwillig weiterversicherte) Selbstst盲ndige;
- Bezieher von Arbeitslosengeld I;
- Personen, die Geldleistungen der Krankenversicherung wegen vor眉bergehender Arbeitsunf盲higkeit erhalten.
Personen, die lediglich eine geringf眉gige Besch盲ftigung aus眉ben, gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Abkommen.
2.7.3.3 Beispielsf盲lle aus der Rechtsprechung
Ein Staatsb眉rger des Staates Bosnien und Herzegowina, der sich ausl盲nderrechtlich geduldet mit seinen Kindern im Inland aufh盲lt und eine Rente der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls bezieht, ist kein Arbeitnehmer i.聽S.聽d. zwischenstaatlichen Abkommens mit dem fr眉heren Jugoslawien. Er hat daher keinen Anspruch auf Kindergeld.
Aus dem fr眉heren Jugoslawien stammende, geringf眉gig besch盲ftigte Arbeitnehmer, f眉r die der Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeitr盲ge abf眉hrt, haben keinen Anspruch auf Kindergeld nach dem Abkommen 眉ber Soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem fr眉heren Jugoslawien.
F眉r t眉rkische Arbeitnehmer ergibt sich ein Anspruch auf Kindergeld ferner aus dem Beschluss des Assoziationsrates v. 19.9.1980. F眉r Arbeitnehmer aus Algerien, Marokko und Tunesien ergibt sich der Kindergeldanspruch auch aus den Assoziationsabkommen, die die EG mit diesen Staaten geschlossen hat. Hier ist 鈥 im Gegensatz zu den zwischenstaatlichen Abkommen 鈥 der Arbeitnehmerbegriff der Verordnung (EWG) 1408/71 anzuwenden. Arbeitnehmer sind danach z.聽B. Angestellte, Beamte, Rentner, Studenten und (freiwillig weiterversicherte) Selbstst盲ndige.
F眉r t眉rkis...