Dipl.-Finw. (FH) Anna M. Nolte
Ist eine K枚rperschaft an anderen K枚rperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bez眉ge i.聽S.聽d.
- 搂聽20 Abs.聽1 Nr.聽1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bez眉ge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserl枚s einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschlie脽lich verdeckter Gewinnaussch眉ttungen),
- 搂聽20 Abs.聽1 Nr.聽2 EStG (Bez眉ge, die nach der Aufl枚sung einer K枚rperschaft oder Personenvereinigung i.聽S.聽v. 搂聽20 Abs.聽1 Nr.聽1 EStG anfallen und die nicht in der R眉ckzahlung von Nennkapital bestehen),
- 搂聽20 Abs.聽1 Nr.聽9 EStG (Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der K枚rperschaftsteuer befreiten K枚rperschaft, Personenvereinigung oder Verm枚gensmasse i.聽S.聽d. 搂聽1 Abs.聽1 Nr.聽3听鈥撀5 KStG) und
- 搂聽20 Abs.聽1 Nr.聽10 Buchst.聽a EStG (bestimmte Leistungen eines nicht von der K枚rperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art i.聽S.聽d. 搂聽4 KStG)
au脽er Ansatz. Gleiches gilt f眉r Gewinne aus der Ver盲u脽erung eines Anteils an einer K枚rperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empf盲nger zu den genannten Einnahmen geh枚ren, sowie Ver盲u脽erungen eines Anteils an einer Organgesellschaft i.聽S.聽d. 搂搂听14 oder 17 KStG; Gewinnminderungen, die in diesem Zusammenhang stehen, sind nicht zu ber眉cksichtigen.
Gewinne aus der Aufl枚sung oder Herabsetzung des Nennkapitals oder aufgrund einer Wertaufholung nach zuvor erfolgter Teilwertabschreibung bleiben ebenfalls au脽er Ansatz, es sei denn, der Anteil wurde in vorangegangenen Jahren steuerwirksam auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben, ohne dass die Gewinnminderung durch den Ansatz eines h枚heren Werts ausgeglichen worden ist. Entsprechendes gilt bei steuerwirksam vorgenommener Inanspruchnahme von 搂聽6b EStG.
Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einer Darlehens- oder einer vergleichbaren Forderung stehen oder die sich aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten ergeben, die f眉r ein Darlehen oder die vergleichbare Forderung hingegeben wurden, werden nicht ber眉cksichtigt, wenn das Darlehen oder die Sicherheit von einem Gesellschafter gew盲hrt wird, der zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der K枚rperschaft, der das Darlehen gew盲hrt wurde, beteiligt ist oder war. Entsprechendes gilt im Fall von internationalen Verflechtungen. Ausnahme: Es wird nachgewiesen, dass auch ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Konditionen gew盲hrt und noch nicht zur眉ckgefordert h盲tte.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit den steuerfreien Gewinnen stehen, d眉rfen grunds盲tzlich abgezogen werden. Allerdings gelten von dem jeweiligen Gewinn 5聽% als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden d眉rfen. 搂聽3c Abs.聽1 EStG ist nicht anzuwenden.
Gleiches gilt bei Zurechnung der Bez眉ge, Gewinne und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils aus einer Mitunternehmerschaft sowie f眉r Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Ver盲u脽erung oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils auf solche Anteile entfallen, und zwar auch dann, wenn die Zurechnung 眉ber mittelbare Beteiligungen erfolgt.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht f眉r Anteile, die bei Kreditinstituten, Wertpapierinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand i.聽S.聽d. 搂聽340e Abs.聽3 HGB zuzuordnen sind, sowie f眉r Anteile, die bei Finanzunternehmen i.聽S.聽d. Kreditwesengesetzes, an denen Kreditinstitute, Wertpapierinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50聽% beteiligt sind, zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsverm枚gen als Umlaufverm枚gen auszuweisen sind.