REACH-Info 10: Zulassung unter REACH
Der Schwerpunkt der REACH-Info 10 liegt auf dem Zulassungsantrag selbst. Sie gibt eine allgemeinverständliche Hilfestellung für die Antragstellung. Zudem zeigt sie auch auf, wie Einfluss auf das Auswahlverfahren zulassungspflichtiger Stoffe genommen werden kann.
Mit zahlreichen Tipps, Definitionen und Beispielen erleichtert die REACH-Info 10 die Antragstellung für Unternehmen. Auf rund 44 Seiten stellt die BAuA-Broschüre anschaulich dar, warum ein Stoff zulassungspflichtig ist und welche Verpflichtungen dadurch entstehen. Schaubilder erläutern detailliert das Zulassungsverfahren.
Mit den Verordnungen der EU-Kommission vom 17.02.2011 und 14.02.2012 wurden die ersten Stoffe in den Anhang XIV aufgenommen. Dieser enthält die relevanten Informationen wie den Namen der Stoffe, deren Eigenschaften, Übergangsregelungen und Verwendungskategorien. In dieser Liste stehen chemische Stoffe, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen, besonders gefährlich für die Umwelt (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder ähnlich Besorgnis erregend sein können. Solche Substanzen können von einem Mitgliedstaat oder von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Auftrag der Kommission vorgeschlagen werden.
Steht ein Stoff auf der Liste, ergeben sich für Lieferanten, Produzenten und Importeure verschiedene Rechtsfolgen. Die REACH-Verordnung regelt dann, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung erteilt werden kann. Ein Unternehmen erhält eine Zulassung zum Beispiel dann, wenn es in seinem Antrag nachweisen kann, dass die Risiken für Mensch oder Umwelt angemessen beherrscht werden können. Eine Zulassung wird andernfalls nur erteilt, wenn der sozioökonomische Nutzen der Verwendung die Risiken überwiegt und es keine geeigneten Alternativstoffe oder -technologien gibt.
Die Broschüre richtet sich an Hersteller zulassungspflichtiger Stoffe, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die selbst beabsichtigen, einen Zulassungsantrag zu stellen oder sich über die eigenen Pflichten informieren möchten.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
3.404
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.101
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
880
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
797
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
731
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
631
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
5952
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
5342
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
481
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
409
-
Bereit für den Notfall: Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
24.04.2025
-
Prokrastination im Arbeitsschutz
23.04.2025
-
Kann Künstliche Intelligenz bereits alle Risiken problemlos ermitteln?
08.04.2025
-
Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz – alles nur ein Hype?
02.04.2025
-
Arbeitsschutz auf der Baustelle: Wer ist für was zuständig?
28.03.2025
-
„Wie kann man nur so blöd sein“ – Wie man Arbeitsunfälle richtig kommuniziert
19.03.2025
-
Arbeitsschutz bei der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
18.03.2025
-
Was beim Desk-Sharing zu beachten ist
17.03.2025
-
Sicherer Umgang mit Kältemitteln bei Wärmepumpen
14.03.2025
-
Erste Hilfe leisten: Reihenfolge beachten
11.03.2025