Trinkwasserspender - welche Hygienemaßnamen sind notwendig?

Der Betreiber, also der Arbeitgeber oder Geschäftsinhaber ist für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verantwortlich. Er muss sich selbst um die Hygiene kümmern oder eine Person damit beauftragen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt Hinweise zur Auswahl, zum Aufstellen und zum Betrieb eines Trinkwasserspenders.
Trinkwasserspender - darauf sollten Sie beim Aufstellen achten
- Bevorzugen Sie einen Getränkespender, der keinen frei zugänglichen Auslaufhahn hat.
- Wählen Sie ein Gerät aus, bei dem benutzte Trinkbecher nicht zu den unbenutzten zurückgestellt werden können.
- Beachten Sie beim Aufstellen und bei der Reinigung die Betriebsanleitung des Herstellers.
- Stellen Sie das Gerät an einem trockenen, staubarmen Platz, nicht zu nah an der Heizung und ohne direkte Sonneneinstrahlung auf.
- Lassen Sie sich (oder eine dafür verantwortliche Person) vom Lieferanten in den Umgang mit dem Wasserspender einweisen.
Trinkwasserspender - diese Hygienemaßnamen sind notwendig
- Sorgen Sie für Sauberkeit und Ordnung rund um den Wasserspender.
- Reinigen und desinfizieren Sie den Trinkspender regelmäßig.
- Leeren und säubern Sie den Auffangbehälter für Tropfwasser täglich.
- Wechseln Sie den Wasserbehälter bei Geräten ohne Sterilluftfilter mindestens alle 14 Tage.
Trinkwasserspender - Dokumentation und mikrobiologische Untersuchungen erhöhen die rechtliche Sicherheit
- Dokumentieren Sie die Reinigung, den Behälterwechsel usw. So können Sie der zuständigen Behörde jederzeit nachweisen, dass Sie erforderliche Hygienemaßnahmen durchgeführt haben.
- Führen Sie regelmäßig eine mikrobiologische Untersuchung durch, um die Sauberkeit des Wassers zu bestätigen.
- Stellen Sie in Kliniken oder Pflegeheimen besser einen leitungsgebundenen Wasserspender auf und achten Sie auf eine höhere Reinigungs- und Desinfektionsfrequenz.
Weitere Informationen zu Auswahl und Betrieb von freistehenden Trinkwasserspendern stehen in der kostenlosen Broschüre "" des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
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