Hautarztverfahren: Auch in den grünen Berufen ein ʰäԳپDzserfolg

Hauterkrankungen sind in Deutschland seit Jahrzehnten die mit Abstand am häufigsten gemeldeten berufsbedingten Erkrankungen bei Erwerbstätigen. Alljährlich gehen etwa 40 Prozent aller Meldungen von Berufskrankheiten bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf berufsbedingte Hauterkrankungen zurück. Von den 15.416 bestätigten beruflich bedingten Hauterkrankungen im Jahr 2020 wurden aber nur 381 als Berufskrankheit anerkannt. Dass nur ein relativ geringer Anteil von Hauterkrankungen als Berufskrankheit anerkannt wird, belegt den Erfolg der ʰäԳپDz durch das Hautarztverfahren der DGUV. Durch individualpräventive Maßnahmen der gesetzlichen Unfallversicherung konnten in den vergangenen Jahrzehnten Betroffene ihre Tätigkeit fortführen, ohne dass eine Verschlimmerung ihres Gesundheitszustands zu verzeichnen gewesen war.
So funktioniert das Hautarztverfahren
Der Versicherte sucht bei Anzeichen einer Hauterkrankung eine Arztpraxis auf. Der Arzt bzw. Ärztin überprüft, ob die krankhafte Erscheinung der Haut tatsächlich Folge der beruflichen Tätigkeit ist. Bei Verdacht auf Vorliegen einer berufsbedingten Hauterkrankung erstellt der Arzt einen Hautarztbericht, den er an die zuständige Unfallkasse weitergibt. Bestätigt der Versicherungsträger das Ergebnis des Hautarztberichts, leitet er ein Hautarztverfahren ein.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten sowie die Einleitung weiterführender ʰäԳپDzsmaßnahmen, damit der Betroffene im Erwerbsleben verbleiben kann. Dabei kann es sich neben einer Medikation bzw. Therapie auch beispielsweise um individuelle Hautschutzberatungen, Teilnahme an Hautschutzseminaren, Beratungen vor Ort am Arbeitsplatz oder in einem der „Hautschutzmobile“ handeln. Ziel ist es immer, die Krankheitsfolgen zu bessern und das Entstehen einer folgenschweren Berufskrankheit mit krankheitsbedingter Tätigkeitsaufgabe zu verhindern.
Grüne Berufe besonders gefährdet
In den „grünen Berufen“, also Gartenbau, Landwirtschaft und Forstwesen, gibt es das Hautarztverfahren bereits seit 20 Jahren. Der Grund liegt auf der Hand: In kaum einer anderen Branche gibt es so viele Gefahren für die dort Tätigen, sich eine Hauterkrankung zuzuziehen. Besonders häufig kommen dabei Hauterkrankungen aufgrund von allergischen Reaktionen des Körpers vor.
Häufige Allergieauslöser (sogenannte Allergene) in den grünen Berufen sind Rinderhaare, Tulpenzwiebeln, Primeln, Chrysantheme, diverse Pilze und Insekten sowie die Pollen mehrerer Baumarten, vor allem der Kiefer und zahlreicher Obstbaumarten. Allergien bleiben ein Leben lang erhalten, gehen für den Betroffenen oft mit einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität einher und können sich im Laufe der Zeit sogar verschlechtern.
Allergisches Kontaktekzeme
Eine besonders typische Hauterkrankung, die sich aus dem Kontakt mit allergenen Arbeitsstoffen ergeben kann, und unter der viele Beschäftigte in der grünen Branche leiden sind allergische Kontaktekzeme. Von einem berufsbedingten Ekzem spricht man, wenn ein wiederholter Kontakt mit Arbeitsstoffen eine Hauterkrankung hervorruft und diese auf einer nicht-infektiösen Entzündungsreaktion der Haut basiert. Eine solche Sensibilisierung geschieht in der Regel durch wiederholten Hautkontakt mit diesen Stoffen.
Präventive Hautschutzmaßnahmen
Zusätzlich zu den Allergenen verursachen auch die zahlreichen Feuchtarbeiten, der Kontakt mit Chemikalien und Baustoffen sowie der ständige Wechsel von Wärme und Kälte sowie Sonnenschein und Niederschlag Belastungen für die Haut, die mindestens zu Hautirritationen, wenn nicht sogar zu Hauterkrankungen führen können.
Die Lösungen für die Hautprobleme sind teilweise sehr einfach, dennoch lernen viele Betroffenen sie aber erst im Laufe des Hautarztverfahrens kennen. Hierzu gehören das Tragen von Schutzhandschuhen, das ständige Wechseln der Schutzhandschuhe je nach Witterung und Temperatur sowie die kontinuierliche Hautreinigung und -pflege mit milden Seifen ohne Duftstoffe und mit Schutz- und Pflegecremes.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
3.082
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
2.9801
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
2.157
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
830
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
763
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
598
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
492
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
348
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
294
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
269
-
Gewinnbringende Verknüpfung von Arbeitsschutz und BGF
10.04.2025
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
07.04.2025
-
Fragmentierte Arbeitszeiten verbessern Work-Life-Balance nicht
04.04.2025
-
Mit BGM fit durch die Menopause
03.04.2025
-
Soziale Konflikte am Arbeitsplatz: Beispiele und Lösungen
01.04.2025
-
DGUV Barometer zeigt deutlichen Negativtrend auf
31.03.2025
-
Psychische Erkrankungen verursachen mehr Fehltage
26.03.2025
-
Leistungsminderung durch Lärm: Bedeutung der subjektiven Wahrnehmung
21.03.2025
-
Steigende Sitzzeiten bedrohen die Gesundheit
13.03.2025
-
Mobbing am Arbeitsplatz betrifft vor allem junge Menschen
10.03.2025